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   BFH, 07.09.2000 - III R 86/97   

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https://dejure.org/2000,9566
BFH, 07.09.2000 - III R 86/97 (https://dejure.org/2000,9566)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2000 - III R 86/97 (https://dejure.org/2000,9566)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2000 - III R 86/97 (https://dejure.org/2000,9566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Fahrmischer - Investitionszulage - LKW

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; BerlinFG 1987 § 19; ; ... BerlinFG 1987 § 19 Abs. 2 Satz 1; ; BerlinFG 1987 § 19 Abs. 2; ; BerlinFG 1987 § 19 Abs. 1; ; BerlinFG 1990 § 19 Abs. 3 Nr. 1 a; ; BerlinFG 1990 § 19 Abs. 2 Satz 1; ; BerlinFG 1990 § 19 Abs. 3 Satz 4; ; BerlinFG 1990 § 19 Abs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BerlinFG § 19 Abs 2 S 1, InvZulG § 1 Abs 2
    Betriebsstätte; Fördergebiet; Kraftfahrzeug; Verbleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.1997 - III R 225/94

    Verbleibensvoraussetzung nach dem BerlinFG

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 86/97
    Vor diesem Hintergrund hat es der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1997 III R 225/94 (BFHE 185, 90, BStBl II 1998, 277) für erforderlich gehalten, die Verbleibensvorschriften des BerlinFG --entsprechend den bereits in der Rechtsprechung zu § 19 BerlinFG 1987 aufgestellten Grundsätzen-- eng auszulegen.

    Hierbei sind auch eventuelle Härten im Einzelfall hinzunehmen, die weder Billigkeitsmaßnahmen seitens der Finanzverwaltung noch eine weite Auslegung der Behaltevorschriften seitens der Rechtsprechung rechtfertigen (Senatsentscheidung in BFHE 185, 90, BStBl II 1998, 277, m.w.N.).

  • BFH, 23.03.1999 - III R 34/98

    InvZul; im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 86/97
    Es ist daher auch nach der --sehr weitgehenden-- Ansicht der Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 28. August 1991, BStBl I 1991, 768, Tz. 49; s. hierzu Senatsbeschluss vom 23. März 1999 III R 34/98, BFH/NV 1999, 1380, unter III. der Entscheidungsgründe) nicht mehr von der Einhaltung der Verbleibensvoraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 1 BerlinFG 1987 bzw. § 19 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 4 BerlinFG 1990 auszugehen.
  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 86/97
    Zur Erreichung dieses Förderungszwecks müssen zulagebegünstigte Wirtschaftsgüter während des gesamten Drei-Jahres-Zeitraums in Berlin (West) eingesetzt werden (vgl. Senatsentscheidung vom 23. Mai 1990 III R 76/87, BFHE 161, 281, BStBl II 1990, 1013, m.w.N.).
  • BFH, 06.02.2006 - VIII B 198/05

    Festlandsockel als Fördergebiet?

    c) Abweichendes ergibt sich nicht daraus, dass der III. Senat des BFH die Regelung zu Tz. 49 des BMF-Schreibens in BStBl I 1991, 768, nach der bei Baugeräten ein kurzfristiger --und damit für die Investitionszulage unschädlicher-- Einsatz außerhalb des Fördergebiets dann vorliegt, wenn dieser sich in jedem Jahr des Dreijahreszeitraums auf höchstens fünf Monate beschränkt, als "sehr weitgehend" bezeichnet hat (BFH-Urteil vom 7. September 2000 III R 86/97, BFH/NV 2001, 340 a.E.).
  • BFH, 04.12.2001 - III R 83/97

    Berlin-Förderung; zulagenschädliche Betriebsverlegung

    Denn dann würden nach dem BerlinFG höher begünstigte Investitionen mit nach dem Investitionszulagengesetz 1991 niedriger geförderten Wirtschaftsgütern konkurrieren (vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2000 III R 86/97, BFH/NV 2001, 340).
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