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BFH, 07.09.2004 - III B 175/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage zwecks Zulassung einer Revision - Ansatz der Privatnutzung eines betrieblichen Leasingfahrzeugs nach der so genannten "1- von - Hundert - Methode" - Vermeidung einer Übermaßbesteuerung beim Ansetzen der Privatnutzung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der sog. 1 v. H.-Methode
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.11.2003 - 8 K 788/00
- BFH, 07.09.2004 - III B 175/03
Wird zitiert von ...
- FG Thüringen, 23.03.2005 - IV 399/02
Anwendung der sog. 1-v.H.-Regelung bei ausschließlich beruflicher Nutzung des …
Insoweit hat der III. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 7. September 2004 ( III B 175/03) ausgeführt, dass die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG normierte Typisierung der privaten Kfz-Nutzung schon deshalb keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil der Steuerpflichtige der Anwendung der sog. 1-v.H.-Methode durch den Nachweis eines anderen Sachverhalts nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausweichen kann.