Rechtsprechung
BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Abbruchkosten bei Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht zum Zwecke der Bebauung des Nachbargrundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einordnung der Abrisskosten für ein Gebäude als Herstellungskosten für ein neues Gebäude; Vernichtung des alten Gebäudes als Voraussetzung für die Errichtung des neuen Wirtschaftsguts
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 12.11.2002 - 3 K 192/01
- BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03
Wird zitiert von ... (3)
- FG Sachsen, 28.07.2009 - 1 K 2/05
Keine Rückstellung eines Versorgungsunternehmens wegen Abbruchkosten für nicht …
Hierzu rechnen auch die Aufwendungen für die beim Bau des Gebäudes oder der Außenanlage anfallenden üblichen Erdarbeiten und für den Abriss eines vorhandenen Gebäudes auf einem zum Zwecke der Neubebauung erworbenen Grundstück (vgl. BFH-Urteile vom 27. Januar 1994 IV R 104/92, BStBl II 1994, 512 , und vom 7. September 2004 IX R 1/03, juris). - FG München, 18.08.2006 - 10 K 1832/05
Kosten des Abbruchs eines eigengenutzten Gebäudes sind Herstellungskosten des an …
AfaA sind jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-nicht als sofort abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige mit der bisherigen Nutzung des Gebäudes keinen Tatbestand einer Einkunftsart verwirklicht (Urteile vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805 ; und vom 7. September 2004, Az: IX R 1/03, HFR 2005, 743). - FG München, 25.09.2006 - 10 K 1832/05
Abbruchkosten für vom Steuerpflichtigen erst künftig zur Vermietung genutztes …
AfaA sind jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- nicht als sofort abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige mit der bisherigen Nutzung des Gebäudes keinen Tatbestand einer Einkunftsart verwirklicht (Urteile vom 16. April 2002 IX R 50/00, BFHE 199, 120, BStBl II 2002, 805; und vom 7. September 2004, Az: IX R 1/03, HFR 2005, 743).