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   BFH, 07.09.2006 - V B 63/05   

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https://dejure.org/2006,16507
BFH, 07.09.2006 - V B 63/05 (https://dejure.org/2006,16507)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2006 - V B 63/05 (https://dejure.org/2006,16507)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2006 - V B 63/05 (https://dejure.org/2006,16507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, wenn das FG die Rechtssätze des BFH zugrunde gelegt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Das Finanzgericht (FG) nahm auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00, Slg. 2001, I-9115) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322) ebenfalls Entgelt von Dritten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993 für die (steuerpflichtigen) Grundstücksveräußerungen an und ließ die Revision nicht zu.

    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Nichtzulassungsbeschwerde und rügt Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO); die vom FG zugrunde gelegten Rechtssätze wichen von der Rechtsprechung des BFH in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 und damit auch von der o.g. Rechtsprechung des EuGH ab.

    Die Klägerin macht ausschließlich die Abweichung des FG von der Rechtsprechung des BFH im Urteil in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 und vom Urteil des EuGH in Slg. 2001, I-9115 geltend.

  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Das Finanzgericht (FG) nahm auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 22. November 2001 Rs. C-184/00, Slg. 2001, I-9115) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322) ebenfalls Entgelt von Dritten i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993 für die (steuerpflichtigen) Grundstücksveräußerungen an und ließ die Revision nicht zu.

    Die Klägerin macht ausschließlich die Abweichung des FG von der Rechtsprechung des BFH im Urteil in BFHE 203, 515, BStBl II 2004, 322 und vom Urteil des EuGH in Slg. 2001, I-9115 geltend.

  • BFH, 31.01.2003 - IX B 174/02

    NZB; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Divergenz

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Jedenfalls enthält das Urteil keinen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2003 IX B 174/02, BFH/NV 2003, 649; vom 8. Januar 2004 V B 37-39, 57/03, BFH/NV 2004, 829, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Ob diese Würdigung die Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung von EuGH und BFH richtig anwendet, ist für die Frage der Zulassung der Revision nicht entscheidend; mit der Rüge der unzutreffenden Tatsachenwürdigung und den in der Darstellung der eigenen Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Ob diese Würdigung die Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung von EuGH und BFH richtig anwendet, ist für die Frage der Zulassung der Revision nicht entscheidend; mit der Rüge der unzutreffenden Tatsachenwürdigung und den in der Darstellung der eigenen Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 28.09.2001 - V B 77/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsvoraussetzungen - Grundsatz des

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - V B 63/05
    Ob diese Würdigung die Rechtsgrundsätze der Rechtsprechung von EuGH und BFH richtig anwendet, ist für die Frage der Zulassung der Revision nicht entscheidend; mit der Rüge der unzutreffenden Tatsachenwürdigung und den in der Darstellung der eigenen Rechtsansicht liegenden Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des FG kann die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. September 2001 V B 77/00, BFH/NV 2002, 359; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476; vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
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