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   BFH, 07.09.2011 - II R 58/09   

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https://dejure.org/2011,1471
BFH, 07.09.2011 - II R 58/09 (https://dejure.org/2011,1471)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2011 - II R 58/09 (https://dejure.org/2011,1471)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2011 - II R 58/09 (https://dejure.org/2011,1471)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • openjur.de

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben; Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht; Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 14, ErbStG § 21, EG Art 56, EG Art 58, AEUV Art 63, AEUV Art 65, ErbStG § 14, ErbStG § 21, EG Art 39, EG Art 43, AEUV Art 45, AEUV Art 49
    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • Bundesfinanzhof

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 ErbStG 1997, § 21 ErbStG 1997, Art 56 EG, Art 58 EG, Art 63 AEUV
    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 14, 21; EG Art. 56 (AEUV Art. 63), Art. 58 (AEUV Art. 65)
    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer nur hinsichtlich des Letzterwerbs

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • rewis.io

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • ra.de
  • rewis.io

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben - Vereinbarkeit der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen mit dem Gemeinschaftsrecht - Keine Pflicht eines Mitgliedsstaats zur Anpassung an andere Steuersysteme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 14; ErbStG § 21
    Anrechnung der für gesamte Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • datenbank.nwb.de

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung niederländischer SchenkSt bei mehreren Erwerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung der für gesamte Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung niederländischer Steuer bei mehreren Erwerben

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 360
  • NJW-RR 2012, 77
  • BB 2011, 2645
  • BB 2011, 2920
  • DB 2011, 2359
  • BStBl II 2012, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    a) Art. 56 Abs. 1 EG verbietet nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ganz allgemein Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 2010 C-510/08, Mattner, BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 18, m.w.N.).

    Die steuerliche Behandlung von Schenkungen fällt unabhängig davon, ob es sich um Geldbeträge, um bewegliche oder um unbewegliche Güter handelt, unter die Vertragsbestimmungen über den Kapitalverkehr; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen (vgl. EuGH-Urteil in BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 20, m.w.N.).

    Die Prüfung der Besteuerung grenzüberschreitender Schenkungen anhand von Art. 39 (Arbeitnehmerfreizügigkeit, jetzt Art. 45 AEUV) und Art. 43 EG (Niederlassungsfreiheit, jetzt Art. 49 AEUV) hat der EuGH als nicht erforderlich angesehen (EuGH-Urteil in BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 23).

    Zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, gehören solche, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Januar 2008 C-256/06, Jäger, Slg. 2008, I-123 Rdnr. 31; vom 12. Februar 2009 C-67/08, Block, Slg. 2009, I-883 Rdnr. 24; in BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 26).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, gehören solche, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Januar 2008 C-256/06, Jäger, Slg. 2008, I-123 Rdnr. 31; vom 12. Februar 2009 C-67/08, Block, Slg. 2009, I-883 Rdnr. 24; in BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 26).

    Das Gemeinschaftsrecht schreibt bei seinem gegenwärtigen Entwicklungsstand und in einer Situation, in der es um die Entrichtung von Schenkungsteuer geht, in Bezug auf die Beseitigung der Doppelbesteuerung innerhalb der Europäischen Union keine allgemeinen Kriterien für die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-883).

    Daraus folgt, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts vorbehaltlich dessen Beachtung über eine gewisse Autonomie in diesem Bereich verfügen und deshalb nicht verpflichtet sind, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2009, I-883).

  • BFH, 09.07.2009 - II R 55/08

    "Tatsächlich für die früheren Erwerbe zu entrichtende Steuer" i.S. des § 14 Abs.

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Die von der Vorschrift angeordnete Zusammenrechnung gewährleistet, dass die Freibeträge innerhalb des zehnjährigen Zusammenrechnungszeitraums nur einmal zur Anwendung gelangen und sich für mehrere Erwerbe gegenüber einer einheitlichen Zuwendung in gleicher Höhe kein Progressionsvorteil ergibt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2009 II R 55/08, BFHE 225, 498, BStBl II 2009, 969, m.w.N.).

    Die Vorschrift enthält lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH-Urteil in BFHE 225, 498, BStBl II 2009, 969, m.w.N.).

    Dies ergibt sich aus § 14 Abs. 1 ErbStG, der die Steuerberechnung für den Letzterwerb regelt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 225, 498, BStBl II 2009, 969, m.w.N.).

  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, gehören solche, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Januar 2008 C-256/06, Jäger, Slg. 2008, I-123 Rdnr. 31; vom 12. Februar 2009 C-67/08, Block, Slg. 2009, I-883 Rdnr. 24; in BFH/NV 2010, 1212 Rdnr. 26).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Eine Änderung der angefochtenen Steuerbescheide zum Nachteil der Klägerin wäre nicht möglich (sog. Verböserungsverbot; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 32/08, BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079, unter II.3.a, m.w.N.).
  • BFH, 13.01.2010 - V R 24/07

    Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Durch die Anrechnung der ausländischen Steuer soll eine doppelte steuerliche Belastung von Erwerbern möglichst vermieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2010 II R 54/09, BFHE 231, 219, BStBl II 2011, 241, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2010 - II R 54/09

    Anrechnung ausländischer Schenkungsteuer nach § 21 ErbStG - Zahlung festgesetzter

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Durch die Anrechnung der ausländischen Steuer soll eine doppelte steuerliche Belastung von Erwerbern möglichst vermieden werden (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2010 II R 54/09, BFHE 231, 219, BStBl II 2011, 241, m.w.N.).
  • FG Köln, 23.04.2009 - 9 K 47/07

    Anrechnung von Schenkungsteuer im Rahmen der Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus BFH, 07.09.2011 - II R 58/09
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 438 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 04.05.2022 - 4 K 2501/21

    Anrechnung einer in der Schweiz gezahlten Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer

    Aus der Rechtsprechung des BFH ergibt sich zudem, dass die ausländische Steuer insoweit anzurechnen ist, als sie auf die besteuerte Zuwendung "entfällt" (Urteil v. 7.9.2011 - II R 58/09, BStBl. II 2012, 40, Rn. 12, 24).
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