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BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strukturwandel - Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung - Landwirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnermittlung - Entnahme - Gewerbliches Betriebsvermögen - Buchansatz - Stille Reserven - Auflösung - Grund und Boden - Gewinnrealisierender Vorgang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum landwirtschafltichen Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 114, 189
- DB 1975, 380
- BStBl II 1975, 168
Wird zitiert von ... (117) Neu Zitiert selbst (24)
- BFH, 09.02.1972 - I R 205/66
Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Der IV. Senat sieht sich an einer Entscheidung in diesem Sinne gehindert, weil der I. Senat im Urteil vom 10. Februar 1972 I R 205/66 (BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455) die gegenteilige Auffassung vertreten und einer Abweichung nicht zugestimmt habe.Er ist außerdem der Meinung, daß die im Schrifttum überwiegend für möglich gehaltene restriktive Interpretation des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. -- nach der derjenige Teil des Grund und Bodens, der bisher gewerbliches Betriebsvermögen gewesen sei, nicht aus dem Betriebsvermögensvergleich ausscheide, mit der Folge, daß die im Rahmen des Gewerbebetriebs entstandenen stillen Reserven bei einer späteren Entnahme oder Veräußerung erfaßt würden -- sich in diese rechtssystematischen Grundlagen noch eher einfügen ließen als die Auffassung im Urteil I R 205/66, nach der die stillen Reserven endgültig der Besteuerung entgingen.
Der Große Senat sieht in der vom IV. Senat beabsichtigten Entscheidung der vorgelegten Rechtsfragen eine Abweichung von der Entscheidung des I. Senats I R 205/66.
a) Im Urteil I R 205/66, das den Strukturwandel eines Weinbau- und Weinhandelsbetriebs vom gewerblichen zum landwirtschaftlichen Betrieb bei gleichzeitigem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zu der nach § 4 Abs. 1 EStG a. F. betraf, wurde entschieden, daß dieser Vorgang nicht zu einer Realisierung der im Buchansatz für den Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven führe.
b) Wenn der IV. Senat in dem von ihm zu entscheidenden Fall der Auffassung ist, der Strukturwandel mit den Folgen des Wechsels der Einkunftsart sowie der Gewinnermittlungsart zwinge dazu, die stillen Reserven im Buchansatz für den Grund und Boden in dem Jahr, für das letztmalig Einkünfte aus Gewerbebetrieb anfallen, zu realisieren, dann besteht eine Divergenz zu der Entscheidung I R 205/66 nicht nur insoweit, als dort eine Realisierung zum Zeitpunkt des Strukturwandels verneint wurde, sondern auch insofern als die Möglichkeit einer späteren steuerlichen Erfassung abgelehnt wurde.
Dem IV. Senat -- ebenso dem I. Senat in der Entscheidung I R 205/66 -- ist darin zuzustimmen, daß die Frage nach der Realisierung der im Buchansatz für den Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven eines gewerblichen Betriebs bei dessen Wandlung zum landwirtschaftlichen Betrieb weiterhin bedeutsam geblieben ist, weil § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. für vor dem 1. Juli 1970 endende Wirtschaftsjahre weiter anzuwenden ist (§ 52 Abs. 5 Satz 1 EStG i. d. F. des Art. 1 Nr. 11 2. StÄndG 1971) und weil nach § 55 EStG i. d. F. des 2. StÄndG 1971 Ausgangsbetrag für den ab 1. Juli 1970 auch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehenden Grund und Boden der nach Maßgabe dieser Vorschrift zu ermittelnde Teilwert ist.
b) Auch bei dieser Auslegung des § 16 Abs. 3 EStG, die den Zweck der Vorschrift -- ebenso wie bei § 16 Abs. 1 EStG -- nicht nur darin sieht, eine Grenze zwischen dem laufenden Gewinn und dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu ziehen und die Tarifbegünstigung des § 34 EStG zu ermöglichen (vgl. BFH-Urteile VI 118, 119/65; IV 350/64; vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, alle mit Nachweisen), sondern auch die Versteuerung der stillen Reserven sicherzustellen (vgl. BFH-Urteile I R 55/66 und I R 205/66), ist für die Annahme einer Betriebsaufgabe notwendig, daß die Wirtschaftsgüter, die die wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, aus dem Betrieb ausscheiden.
- BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
a) Eine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven nicht gewährleistet ist (vgl. z. B. Urteile vom 12. Dezember 1951 I 115/51 U, BFHE 56, 197, BStBl III 1952, 79; vom 30. September 1960 VI 137/59 U, BFHE 71, 643, BStBl III 1960, 489; vom 7. Februar 1964 VI 19/63 U, BFHE 79, 264, BStBl III 1964, 328; vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 14. April 1967 VI 9/65, BFHE 88, 331, BStBl III 1967, 391; vom 22. Mai 1969 IV 31/65, BFHE 96, 176, BStBl II 1969, 584; vom 22. Mai 1969 IV 27/65, BFHE 96, 180, BStBl II 1969, 586; vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760; vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903).Der Wortsinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG läßt es -- worauf bereits in dem Urteil IV 72/65 und in dem Vorlagebeschluß IV R 128/71 hingewiesen wurde -- angesichts der Mehrdeutigkeit des in der Vorschrift verwendeten Ausdrucks "Betrieb" zu, unter "Betrieb" je nach dem Zusammenhang das gesamte betriebliche Vermögen oder nur die jeweilige wirtschaftliche Einheit eines betrieblichen Organismus zu sehen.
In den BFH-Urteilen IV 72/65 und VI 9/65 ist die Ausgliederung eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs aus dem gewerblichen Betrieb einer Personengesellschaft auf Grund gesellschaftlicher Gestaltung oder einer Schenkung, in dem Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66 (BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630) ist die Verlegung eines Gewerbebetriebs aus dem Inland in ein Land, dem nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für den verlegten Betrieb zusteht, als Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG angesehen worden.
- BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung - …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Der IV. Senat legte mit Beschluß vom 21. Februar 1973 IV R 128/71 (BFHE 108, 356, BStBl II 1973, 313) gemäß § 11 Abs. 3 FGO dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:.Wegen der Einzelheiten wird auf die a. a. O. veröffentlichten Gründe des Anrufungsbeschlusses IV R 128/71 Bezug genommen.
Der Wortsinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG läßt es -- worauf bereits in dem Urteil IV 72/65 und in dem Vorlagebeschluß IV R 128/71 hingewiesen wurde -- angesichts der Mehrdeutigkeit des in der Vorschrift verwendeten Ausdrucks "Betrieb" zu, unter "Betrieb" je nach dem Zusammenhang das gesamte betriebliche Vermögen oder nur die jeweilige wirtschaftliche Einheit eines betrieblichen Organismus zu sehen.
- BFH, 28.04.1971 - I R 55/66
Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
In den BFH-Urteilen IV 72/65 und VI 9/65 ist die Ausgliederung eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs aus dem gewerblichen Betrieb einer Personengesellschaft auf Grund gesellschaftlicher Gestaltung oder einer Schenkung, in dem Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66 (BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630) ist die Verlegung eines Gewerbebetriebs aus dem Inland in ein Land, dem nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für den verlegten Betrieb zusteht, als Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG angesehen worden.b) Auch bei dieser Auslegung des § 16 Abs. 3 EStG, die den Zweck der Vorschrift -- ebenso wie bei § 16 Abs. 1 EStG -- nicht nur darin sieht, eine Grenze zwischen dem laufenden Gewinn und dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu ziehen und die Tarifbegünstigung des § 34 EStG zu ermöglichen (vgl. BFH-Urteile VI 118, 119/65; IV 350/64; vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, alle mit Nachweisen), sondern auch die Versteuerung der stillen Reserven sicherzustellen (vgl. BFH-Urteile I R 55/66 und I R 205/66), ist für die Annahme einer Betriebsaufgabe notwendig, daß die Wirtschaftsgüter, die die wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, aus dem Betrieb ausscheiden.
- BFH, 25.06.1970 - IV 350/64
Tarifbegünstigte Betriebsaufgabe - Liquidation des Unternehmens - Tatsächliche …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
a) Die Rechtsprechung des BFH hat unter dem im Gesetz nicht näher bestimmten Begriff der Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG zunächst ein Ereignis verstanden, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an verschiedene Arbeitnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. Urteile vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, beide mit Nachweisen).b) Auch bei dieser Auslegung des § 16 Abs. 3 EStG, die den Zweck der Vorschrift -- ebenso wie bei § 16 Abs. 1 EStG -- nicht nur darin sieht, eine Grenze zwischen dem laufenden Gewinn und dem Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu ziehen und die Tarifbegünstigung des § 34 EStG zu ermöglichen (vgl. BFH-Urteile VI 118, 119/65; IV 350/64; vom 19. Mai 1971 I R 46/70, BFHE 102, 380, BStBl II 1971, 688, alle mit Nachweisen), sondern auch die Versteuerung der stillen Reserven sicherzustellen (vgl. BFH-Urteile I R 55/66 und I R 205/66), ist für die Annahme einer Betriebsaufgabe notwendig, daß die Wirtschaftsgüter, die die wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, aus dem Betrieb ausscheiden.
- BFH, 14.04.1967 - VI 9/65
Gewinnverwirklichung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
a) Eine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich übergeht oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergeht und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven nicht gewährleistet ist (vgl. z. B. Urteile vom 12. Dezember 1951 I 115/51 U, BFHE 56, 197, BStBl III 1952, 79; vom 30. September 1960 VI 137/59 U, BFHE 71, 643, BStBl III 1960, 489; vom 7. Februar 1964 VI 19/63 U, BFHE 79, 264, BStBl III 1964, 328; vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 14. April 1967 VI 9/65, BFHE 88, 331, BStBl III 1967, 391; vom 22. Mai 1969 IV 31/65, BFHE 96, 176, BStBl II 1969, 584; vom 22. Mai 1969 IV 27/65, BFHE 96, 180, BStBl II 1969, 586; vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760; vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903).In den BFH-Urteilen IV 72/65 und VI 9/65 ist die Ausgliederung eines landwirtschaftlichen Teilbetriebs aus dem gewerblichen Betrieb einer Personengesellschaft auf Grund gesellschaftlicher Gestaltung oder einer Schenkung, in dem Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66 (BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630) ist die Verlegung eines Gewerbebetriebs aus dem Inland in ein Land, dem nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für den verlegten Betrieb zusteht, als Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG angesehen worden.
- BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung - …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Das ergibt sich aus ihrer systematischen Stellung, der bei der Erforschung des Gesetzeszwecks um so größere Bedeutung zukommt, wenn sie nicht nur dem Ordnungsbedürfnis und dem Zwang zur Einhaltung einer gewissen Stoffgliederung dient, sondern zugleich Ausdruck einer sachlichen Entscheidung des Gesetzgebers oder eines durch die Sache gegebenen Sinnzusammenhangs ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1974 VIII R 95/72, BFHE 112, 546 [553], BStBl II 1974, 572 [576] mit Nachweisen). - BFH, 16.09.1966 - VI 118/65
Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei …
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
a) Die Rechtsprechung des BFH hat unter dem im Gesetz nicht näher bestimmten Begriff der Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG zunächst ein Ereignis verstanden, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an verschiedene Arbeitnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. Urteile vom 16. September 1966 VI 118, 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70; vom 25. Juni 1970 IV 350/64, BFHE 99, 479, BStBl II 1970, 719, beide mit Nachweisen). - BFH, 13.07.1967 - IV R 174/66
Bertriebsaufgabegewinn für stille Reserven bei Ausscheiden eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
In besonders gelagerten Fällen kann auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden läßt, wie etwa in dem Fall, daß ein bislang zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut durch einen Todes (Erb-) fall notwendiges Privatvermögen wird (vgl. auch den ähnlich gelagerten Fall des BFH-Urteils vom 13. Juli 1967 IV R 174/66, BFHE 89, 566, BStBl III 1967, 751). - BFH, 23.02.1961 - IV 351/59
Auszug aus BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Dabei ging der BFH von der Vorstellung aus, daß bei der Betriebsaufgabe -- im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, bei der die wesentlichen Grundlagen eines Betriebs an einen einzigen Erwerber veräußert werden, und anders als bei der Betriebsverlegung, bei der der Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen an anderer Stelle fortgeführt wird -- der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (vgl. Urteil vom 23. Februar 1961 IV 351/59, StRK, Einkommensteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 21, unter Bezugnahme auf das Urteil des RFH vom 20. März 1930 VI A 69/30, RStBl 1930, 481). - BFH, 07.10.1965 - IV 346/61 U
Einordnung einer Leibrente als laufende Betriebseinnahme
- BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S
Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung …
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 15/70
Stille Reserven - Übergang - Gewinnermittlung - Umfang - Grund und Boden
- BFH, 21.11.1973 - I R 252/71
Gewerbetreibender - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Überschußrechnung - …
- BFH, 03.08.1967 - IV 47/65
Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund …
- BFH, 19.05.1971 - I R 46/70
Buchverluste - Betriebsaufgabe - Entschädigungslose Überlassung - …
- BFH, 12.12.1951 - I 115/51 U
Ansetzen des Teilwertes von Waren Anschaffungskosten bei Überführung in die …
- BFH, 17.08.1972 - IV R 26/69
Überführung eines Wirtschaftsguts - Freiberufliches Betriebsvermögen - …
- BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U
Entnahme aus einem OHG Vermögen
- BFH, 16.07.1969 - I 266/65
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische …
- BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische …
- BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
VOL-Landwirt - Verwendung von Holz - Gesonderte Gewinnermittlung - …
- BFH, 30.09.1960 - VI 137/59 U
Begriff der Entnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Folgen der …
- BFH, 22.05.1969 - IV 27/65
Forstnutzungsrechte - Staatswald - Nutzungsberechtigung - Selbstgeschlagenes Holz …
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Der Bundesfinanzhof ging davon aus, dass nur dann eine zur Aufdeckung etwaiger stiller Reserven führende Entnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG vorliege, wenn ein Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich des Steuerpflichtigen übergehe oder wenn es innerhalb des betrieblichen Bereichs von einem Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen übergehe und dabei eine spätere steuerliche Erfassung der im Buchansatz für dieses Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven nicht gewährleistet sei (vgl. BFHE 114, 189 ; sog. finale Entnahmelehre).Diese Auslegung entspreche dem Zweck der Entnahmevorschrift, die steuerliche Erfassung der stillen Reserven sicherzustellen (vgl. BFHE 88, 129 ; 114, 189 ).
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
Da Zweck der Entnahmen im System der Einkommensteuer die Gewährleistung einer steuerlichen Erfassung der stillen Reserven sei (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteile vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381), sollte eine Entnahme nach dem sog. finalen Entnahmebegriff nicht vorliegen, solange die Realisierung der im Bilanzansatz des jeweiligen Wirtschaftsguts vorhandenen stillen Reserven gesichert blieb (BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 72/98, BFHE 202, 514, BStBl II 2004, 403).Dies war nach Auffassung der Rechtsprechung der Fall, solange sich das Wirtschaftsgut in einem betrieblichen Vermögen des Steuerpflichtigen befand; auf die konkrete wirtschaftliche Einheit sollte es nicht ankommen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
Gegen das Vorliegen einer Entnahme in diesen Fällen spricht nicht deren Zweck, eine Besteuerung der stillen Reserven zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteile vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903; vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516; BFH-Beschluss in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, m.w.N.; Senatsurteil vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342).
- BSG, 18.01.2018 - B 12 KR 22/16 R
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht …
Sinn und Zweck des § 16 Abs. 3 EStG ist es, die Versteuerung solcher stiller Reserven sicherzustellen (…BFH vom 11.2.2009 - X R 56/06 - BFH/NV 2009, 1411 mwN; vgl auch BFH vom 7.10.1974 - GrS 1/73 - BFHE 114, 189: Betriebsaufgabe als "Totalentnahme") .
- BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81
Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt …
a) Unter einer Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG ist in erster Linie ein Ereignis zu verstehen, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an verschiedene Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168, m. w. N.).Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen, wenn der Betrieb durch einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, daß die Erfassung der stillen Reserven nicht mehr gewährleistet ist (vgl. z. B. Urteile vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630; vom 13. Oktober 1976 I R 261/70, BFHE 120, 225, BStBl II 1977, 76; in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; zur Entnahme vgl. Urteil vom 13. Juli 1967 IV R 174/66, BFHE 89, 566, BStBl III 1967, 751).
c) Entgegen einer im Schrifttum geäußerten Ansicht (…vgl. L. Schmidt, a. a. O., 2. Aufl., § 15 Anm. 148, unter Aufgabe der vom Verfasser in DStR 1979, 699, 706 f. vertretenen Auffassung) ist es auch nicht möglich, bei Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung eine Betriebsaufgabe und damit eine sofortige Gewinnrealisierung für die beim Inhaber des bisherigen Besitzunternehmens verbleibenden Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen der neueren Rechtsprechung des BFH zum Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zur Landwirtschaft (BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168) und von der Landwirtschaft zur Liebhaberei (BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381) zu vermeiden.
In der Entscheidung GrS 1/73 hat der BFH ausgesprochen, daß der Strukturwandel einer Gärtnerei vom Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung nach § 5 EStG zum landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG a. F. weder als Entnahme (des dem Betrieb dienenden Grund und Bodens) noch als Betriebsaufgabe zu beurteilen ist.
Anders als in der Sache GrS 1/73 handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um die Zuordnung eines Betriebes zu einer anderen der ersten drei Einkunftsarten, sondern um die Zuordnung zu einer außerbetrieblichen Einkunftsart (Vermietung und Verpachtung).
Für diesen Fall treffen die Erwägungen des Beschlusses GrS 1/73 nicht zu.
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Wie sich aus § 16 Abs. 1 und Abs. 3 EStG ergibt, führt die Übertragung eines Gewerbebetriebes gegebenenfalls zu einem Gewinn, wenn der Betrieb im ganzen veräußert oder aber vom bisherigen Betriebsinhaber aufgegeben wird; letzteres verlangt, daß der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; Urteile vom 29. November 1988 VIII R 316/82, BFHE 156, 408, BStBl II 1989, 602; vom 7. April 1989 III R 9/87, BFHE 157, 355, BStBl II 1989, 874). - BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
Im Falle des Strukturwandels vom gewerblichen Betrieb zum land wirtschaftlichen Betrieb, mit dem die Beendigung des Gewerbebetriebs im steuerrechtlichen Sinne verbunden ist, hat der Große Senat des BFH unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. eine Auflösung der im Grund und Boden steckenden stillen Reserven mit der Begründung abgelehnt, daß die Merkmale einer Betriebsaufgabe nicht vorliegen und auch eine Entnahme des in Zukunft der Landwirtschaft dienenden Grund und Bodens verneint werden muß (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).b) Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter einer Betriebsaufgabe im Sinne des § 16 Abs. 3 EStG in erster Linie ein Ereignis zu verstehen, bei dem nach dem Entschluß des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an verschiedene Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das Privatvermögen überführt werden (vgl. Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wenn der Große Senat im Beschluß in BFHE 114, 189 BStBl II 1975, 168, beim Strukturwandel eines gewerblichen Betriebes zu einem landwirtschaftlichen Betrieb bei gleichzeitigem Wechsel der Gewinnermittlungsart eine Betriebsaufgabe mit der Begründung verneint hat, daß durch den Strukturwandel die Verknüpfung von Wirtschaftsgütern mit dem Betrieb nicht gelöst wird, so trifft das auch für den Streitfall zu.
Wie in dem Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168 des weiteren ausgeführt ist, wurde der Begriff der Betriebsaufgabe in der neueren Rechtsprechung des BFH erweitert.
So wie das System des Einkommensteuergesetzes auf der einen Seite die Bildung stiller Reserven gestattet oder erzwingt, so fordert es auf der anderen Seite die steuerliche Erfassung der angesammelten stillen Reserven bei späterer Aufdeckung (so auch Beschluß in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Für die Übertragung dieses Gedankens auf den vorliegenden Fall spricht, daß die Betriebsaufgabe als ein Entnahmevorgang eigener Art, nämlich als eine Totalentnahme zu werten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, 534, BStBl II 1984, 474, 478, und Beschluß des Großen Senats vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 11.05.2016 - X R 61/14
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur …
In diesem Fall waren die während der Zeit der Gewinnermittlung nach § 5 EStG entstandenen stillen Reserven festzuschreiben und bei einem späteren, auf den Grund und Boden bezogenen Realisationsakt zu versteuern (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168). - BFH, 28.10.2009 - I R 99/08
Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland
Es handelt sich bei der Betriebsaufgabe somit um einen Entnahmevorgang (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG 1990) in Form einer Totalentnahme (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).Allerdings wird es nach der Rechtsprechung des BFH wie eine Betriebsaufgabe behandelt, wenn der Betrieb als wirtschaftlicher Organismus zwar bestehen bleibt, aber durch eine Handlung bzw. einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der stillen Reserven nicht gewährleistet ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168; BFH-Urteile vom 12. April 1978 I R 136/77, BFHE 125, 157, BStBl II 1978, 494; vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474; vom 22. April 1998 XI R 28/97, BFHE 186, 210, BStBl II 1998, 665; vom 14. März 2007 XI R 15/05, BFHE 217, 438, BStBl II 2007, 924;… Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 16 EStG Rz 437 f., m. w. N.).
- BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen
Voraussetzung für die Annahme einer Entnahme ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine Entnahmehandlung, durch die der Wille, die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betrieb zu lösen, unmissverständlich bekundet wird; dazu reicht ein schlüssiges Verhalten aus (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).Zweck der Entnahmevorschriften ist es vor allem, die steuerliche Erfassung der stillen Reserven zu gewährleisten (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
- BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
- BFH, 11.05.2016 - X R 15/15
Veräußerung eines Liebhabereibetriebs
- BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96
Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt …
- BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08
Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung …
- BFH, 15.12.1988 - IV R 36/84
Eine Betriebsaufgabe liegt auch vor, wenn bei einer Betriebsaufspaltung die …
- BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines …
- BFH, 26.04.1979 - IV R 108/75
Auch nach der früheren Rechtslage zur Bodengewinnbesteuerung führt die mit einem …
- BFH, 16.02.1996 - I R 183/94
Keine Anwendung des § 20 UmwStG 1977 bei Einbringung einer Personengesellschaft …
- BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel
- BFH, 28.10.2009 - I R 28/08
Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der …
- BFH, 26.05.1993 - X R 101/90
Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum
- BFH, 15.07.1976 - I R 17/74
Einbringung eines Wirtschaftsguts - Betriebsvermögen des Gesellschafters - …
- BFH, 21.04.2005 - III R 4/04
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur Zwangseinlage führen
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 5 K 841/16
Unentgeltliche Lieferung von beim Betrieb einer Biogasanlage entstehender Wärme - …
- BFH, 06.07.1978 - IV B 59/76
Landwirtschaft - Liebhaberei - Betriebsaufgabe - Überführung ins Privatvermögen
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02
Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des …
- BFH, 09.12.1986 - VIII R 26/80
Zur Frage der Entnahme bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem …
- BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82
Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung
- FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05
Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines …
- BFH, 20.11.2003 - IV R 21/03
Entnahme bei Wegfall der Nutzungswertbesteuerung
- BFH, 14.06.1988 - VIII R 387/83
Keine Entnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem gewerblichen in …
- BFH, 16.12.1975 - VIII R 3/74
Steuerpflichtiger - Betriebsstätte - Kein DBA - Wirtschaftsgüter - Realisierung - …
- BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79
Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und …
- BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand
- BGH, 04.05.2000 - IX ZR 142/99
Risikoaufklärung des Steuerberaters
- BFH, 21.08.2013 - X R 20/10
Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- BFH, 01.12.1976 - I R 73/74
Unzulässigkeit der Änderung einzelner Besteuerungsgrundlagen im Urteilstenor …
- BFH, 22.04.1998 - XI R 28/97
Erbbaurecht bei gewerblichem Grundstückshandel
- BFH, 21.12.1977 - I R 247/74
Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen - …
- FG Saarland, 18.11.2010 - 1 K 2455/06
Doppelstöckige Personengesellschaft: Keine gewerbliche Prägung einer …
- BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75
Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten - …
- BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06
Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht - sofortiger …
- BFH, 05.06.2008 - IV R 73/05
Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu …
- BFH, 11.12.1980 - I R 119/78
Nach Betriebsaufgabe geleistete Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
- BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem …
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99
Übertragung aus Gesamthandsvermögen in Einzelunternehmen
- FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16
Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur …
- BFH, 04.11.1982 - IV R 159/79
Landwirtschaftlich genutztes Grundstück - Nutzungsänderung - Betriebsvermögen - …
- BFH, 23.06.2004 - X R 37/03
Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BFH, 19.02.1981 - IV R 116/77
Der Entnahmegewinn, der bei unentgelticher Betriebsübertragung wegen …
- BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74
Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - …
- BFH, 06.03.2002 - XI R 9/01
Tilgungsleistungen auf abgeschriebene Forderungen
- BFH, 18.05.1983 - I R 5/82
Kommanditgesellschaft - Auflösung von Sonderbetriebsvermögen - Betriebsaufgabe - …
- BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft
- BFH, 22.04.2015 - X R 8/13
Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden …
- BFH, 12.04.1978 - I R 136/77
Einkünfte aus Gewerbebetrieb eines beschränkt Steuerpflichtigen bei Bestellung …
- BFH, 19.06.1975 - VIII R 13/74
Entnahme - Eindeutige Entnahmehandlung - Feststellung einer Entnahmehandlung - …
- BFH, 15.05.1997 - IV R 46/96
- BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78
Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere …
- FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 5588/03
Grenzüberschreitende doppelstöckige Personengesellschaft; Ausländische …
- BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90
Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme
- BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85
1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts - …
- FG Niedersachsen, 12.06.2012 - 13 K 135/10
Steuerliche Erfassung einer unentgeltlichen Abgabe von Wärme aus einer …
- BFH, 03.10.1984 - I R 116/81
Zur Abgrenzung der Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung von der …
- BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72
Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen
- BFH, 23.07.1975 - I R 210/73
Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft
- BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
Bei Zweifeln, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, sind …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 2 K 1544/17
Zuordnung der Anteile des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an der …
- FG München, 26.09.2013 - 5 K 2563/11
Keine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG bei Überführung eines vor 1999 …
- BFH, 06.11.1991 - XI R 27/90
Zu den Voraussetzungen einer Entnahme bei einer bisher betrieblich genutzten und …
- BFH, 06.11.1980 - IV R 182/77
Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2011 - 5 K 2300/09
Unentgeltliche Betriebsübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes: …
- FG Niedersachsen, 04.07.2008 - 10 K 764/03
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der steuerneutralen Übertragungsmöglichkeit …
- BFH, 17.03.1989 - III R 58/87
Gewinnauswirkung bei Wegfall eines entgeltlich erworbenen Nutzungsrechts an einem …
- BFH, 14.04.1988 - IV R 160/84
Bauten auf fremdem Grund und Boden im bilanztechnischen Sinn - Gegenstände die …
- BFH, 28.03.1984 - I R 191/79
Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer …
- BFH, 09.07.1981 - IV R 101/77
Landwirt - Hofübergabe - Betriebsübertragung - Betriebsaufgabe
- BFH, 24.04.1975 - IV R 115/73
Ausscheiden eines Gesellschafters - OHG - Tod des Gesellschafters - Nachrücken in …
- BFH, 13.11.1990 - VIII R 152/86
Keine Steuerfreiheit des Liefergewinns nach § 3 Nr. 63 EStG, wenn Material nicht …
- BFH, 25.07.2000 - VIII B 46/99
Wirtschaftsgut - Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft - …
- BFH, 18.11.1986 - VIII R 301/83
Bau eines Einfamilienhauses durch Pächter auf gepachtetem Grundstück als Entnahme …
- BFH, 13.10.1976 - I R 261/70
Erfinder - Lizenzvergabe zur Auswertung der Rechte - Freiberufliche Tätigkeit - …
- FG München, 29.12.2005 - 15 K 214/02
Entnahme im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübertragung
- FG München, 23.06.2005 - 11 K 4420/01
Begründung einer landwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft; Schenkung eines …
- BFH, 26.04.1989 - I R 163/85
Einstufung eines veräußerten Grundstücksteils als Betriebs- oder Privatvermögen - …
- BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher …
- FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13
Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04
Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den …
- FG Bremen, 30.08.2001 - 199116K 6
Einkommensteuer 1995 und 1996; Betriebsvermögenseigenschaft und Entnahme eines …
- BFH, 18.03.1994 - III R 6/92
Einkommensteuer; Grundstücksentnahme infolge Teilung (§ 4 EStG )
- FG München, 21.03.2002 - 8 K 4753/98
Zweigleisigkeit des Verfahrens bei abweichender Steuerfestsetzung; weder …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw. …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf …
- BFH, 30.03.1999 - IV B 57/98
Erkennbarkeit einer Entnahmehandlung
- BFH, 08.07.1987 - VIII R 213/84
Voraussetzungen für den Ansatz eines Entnahmegewinns - Anforderungen an die …
- BFH, 26.05.1982 - I R 163/78
Sonderbetriebsvermögen - Errichtung eines Betriebsgebäudes - Übereignung auf …
- FG Nürnberg, 20.06.1995 - I 127/91
- BFH, 30.04.1985 - VIII R 203/80
Übertragung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aus dem Betriebsvermögen …
- BFH, 31.01.1985 - VI R 130/82
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- FG Niedersachsen, 29.08.2002 - 12 K 732/96
Nichtbesteuerung des Sachbezugs für eine dem Landwirtssohn überlassene …
- FG Nürnberg, 03.07.2002 - III 142/00
Zur Frage, wann eine Betriebsverpachtung beendet und von einer Betriebsaufgabe
- BFH, 11.06.1980 - I R 253/78
Veranlagungszeitraum - Körperschaftsteuer - Landwirtschaftliche …
- FG München, 12.11.2012 - 7 K 1796/09
Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Veräußerung eines verpachteten inländischen …
- FG Münster, 18.09.2001 - 1 K 8568/98
Entnahme von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens durch Einbringung zu …
- FG Münster, 28.09.1998 - 8 V 4949/98
Übertragung von beweglichem Anlagevermögen bei Betriebsaufspaltung
- FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 1623/06
Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerbliche Tierzucht
- FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99
Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und …
- FG Köln, 05.04.2001 - 3 K 2431/98
Einlageminderungsgewinn bei einer (nur) vermögensverwaltenden KG
- FG Münster, 31.08.2000 - 8 V 4639/00
Vereinbarkeit von § 1 AStG mit EU-Recht
- FG Niedersachsen, 22.02.1996 - II 347/94
Anforderungen an die Erfassung eines Betriebsaufgabegewinns; Bewertung der …
- FG Düsseldorf, 19.10.1993 - 6 K 491/90
- FG Münster, 08.09.2001 - 1 K 8568/98
Rechtmäßigkeit eines durch das Finanzamt geänderten Gewinnfeststellungsbescheids; …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.01.1998 - 2 K 1632/97
Einkommensteuer; Zeitpunkt der Rechtswirkung einer Grundstücksentnahme
- Bundesfinanzhof München, 24.06.1976 - IV R 199/72