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   BFH, 07.10.1977 - III R 13/75   

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https://dejure.org/1977,945
BFH, 07.10.1977 - III R 13/75 (https://dejure.org/1977,945)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1977 - III R 13/75 (https://dejure.org/1977,945)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1977 - III R 13/75 (https://dejure.org/1977,945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einheitswert - Landwirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung des Gemeinsamen Ländererlasses - Verstärkte Tierhaltung - Abschaffung des alten Tierbestandes - Legehennenintensivhaltung - Umrechnung in Vieheinheiten auf der Futtergrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 519
  • BStBl II 1978, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.11.1975 - III R 134/73

    Einheitswert eines landwirtschaftlichen Betriebes - Verstärkte Tierhaltung -

    Auszug aus BFH, 07.10.1977 - III R 13/75
    Zur Rechtfertigung der Höhe des Zuschlags von grundsätzlich 500 DM je Vieheinheit Überbestand hat der Senat in seiner Entscheidung vom 7. November 1975 III R 134/73 (BFHE 117, 486, BStBl II 1976, 207, unter 5.) im einzelnen Stellung genommen.
  • BFH, 10.08.1988 - II R 252/83

    Viehlose Landwirtschaft - Unrentierliche Viehhaltung - Ertragsbedingungen -

    Dieses Ergebnis stützt sich außerdem auf die gesetzliche Förderungsmaßnahme der Landwirtschaft in § 51 BewG, durch die es Inhabern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden sollte, die Ertragsfähigkeit durch Intensivtierhaltung zu verbessern, ohne Gefahr zu laufen, aufgrund der Tierhaltung als Gewerbetreibende behandelt zu werden (vgl. auch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes -BewÄndG 1965- vom 13. August 1965, BStBl I 1965, 375, und Urteil des BFH vom 7. Oktober 1977 III R 13/75, BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89).

    Eine andere Auffassung würde dazu führen, daß die Wandlungen in der Betriebsstruktur völlig außer Betracht bleiben müßten mit der Folge, daß eine etwaige Erhöhung der Bodenproduktivität als Ausdruck der tatsächlichen Verhältnisse bei der Besteuerung unberücksichtigt bliebe (Fortführung der Entscheidung in BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89).

  • BFH, 13.07.1989 - V R 110/84

    Zur Frage, ob Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören; im Falle der

    Die Erhöhung der Bodenproduktivität, d.h. der Vieherzeugung im Verhältnis zum bewirtschafteten Boden, sei nicht Ausdruck der Wertverhältnisse (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1977 III R 13/75, BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89, unter 3 a).
  • BFH, 15.02.1989 - II R 250/83

    Zur Ermittlung eines Zuschlags wegen verstärkter Tierhaltung

    Dieses Ergebnis stützt sich außerdem auf die gesetzliche Förderungsmaßnahme der Landwirtschaft in § 51 BewG, durch die es Inhabern von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ermöglicht werden sollte, die Ertragsfähigkeit durch Intensivtierhaltung zu verbessern, ohne Gefahr zu laufen, aufgrund der Tierhaltung als Gewerbetreibende behandelt zu werden (vgl. Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 - BewÄndG 1965 -, BStBl I 1965, 375, und Urteil des BFH vom 7. Oktober 1977 III R 13/75, BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89).
  • BFH, 23.11.1979 - III R 86/76

    Mehrbestand an Vieheinheiten - Futterbedarf - Rechtmäßigkeit der Werte der BewRL

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 1977 III R 13/75 (BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89) ausgeführt, daß die für die Bewertung nach altem Recht vorgezogene Anwendung des § 51 BewG 1965 nicht nur die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Gewerbebetrieb betreffe, sondern daß diese Regelung sich auch auf die Bemessung des Zuschlags nach § 40 BewG 1934 ( = § 41 BewG 1965) auswirke.
  • BFH, 23.11.1979 - III R 78/77

    Auswertung nach statistisch-mathematischer Methode - Tierhaltung - Tierbestand -

    Soweit sich das FA hierzu auf die Berücksichtigung der Entwicklung nach dem Bewertungsstichtag bezieht, weist es auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1977 III R 13/75 (BFHE 123, 519, BStBl II 1978, 89) hin, wonach die aus der Sicht des Stichtags in überschaubarer Zukunft sich abzeichnende Änderung der Verhältnisse berücksichtigt werden könne und müsse.
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