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   BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03   

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https://dejure.org/2004,1334
BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03 (https://dejure.org/2004,1334)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2004 - IV R 27/03 (https://dejure.org/2004,1334)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - IV R 27/03 (https://dejure.org/2004,1334)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel setzt Wiederholungsabsicht voraus

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel ? Zum Erfordernis der Nachhaltigkeit der Tätigkeit ? Vier Verträge in einer Urkunde zusammengefasst ? Nachhaltigkeit beim Abschluss nur eines Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Indizierung der Nachhaltigkeit bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze; Verlassen des Bereichs der privaten Vermögensverwaltung bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze; Erfüllung des Kriteriums der Nachhaltigkeit bei Veräußerung mehrerer Objekte in einem einzigen ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel (Überschreitung der so genannten Drei-Objekt-Grenze)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Nachhaltigkeit
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Keine Wiederholungsabsicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 147
  • NJW 2005, 383
  • NZM 2005, 114
  • BB 2005, 31
  • DB 2005, 587
  • BStBl II 2005, 164
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Aus der Indizwirkung des Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze konnte das FG auch folgern, der Bereich der privaten Vermögensverwaltung sei verlassen (vgl. hierzu aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, m.w.N.).

    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Hierzu reichen jedoch solche Maßnahmen nicht aus, die die Eigentümer in Vermietungsabsicht vorgenommen haben (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    a) Ein Verkaufsgeschäft kann auch dann auf Wiederholung angelegt sein, wenn sich der Verkäufer zuvor im Interesse einer möglichst hohen Gewinnerzielung nicht nur um dieses Verkaufsgeschäft, sondern auch um Einzelverkäufe der verschiedenen Objekte bemüht hat (BFH-Urteil in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 17/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf an einen Erwerber

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

    Hinzukommen muss, dass sie auch tatsächlich weitere Verkaufsaktivitäten entfaltet haben (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 X R 112, 153/94, BFH/NV 1998, 853, und in BFH/NV 1998, 1467).

  • FG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 1 K 182/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einheitlichem Verkauf von vier

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Die anschließend erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) ab (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2001 1 K 182/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1692).

    das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 6. März 2001 (Az.: 1 K 182/97) sowie die Einspruchsentscheidung vom 15. September 1997 aufzuheben und die geänderten Feststellungsbescheide vom 6. Juli 1993 (für 1986 bis 1989) sowie vom 23. April 1993 (für 1990) abzuändern und die Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung festzustellen.

  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).

    So verhielt es sich auch in allen Fällen, in denen der BFH die Nachhaltigkeit trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze in Zweifel gezogen hat (vgl. Urteile in BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; in BFH/NV 1994, 20; in BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868).

  • BFH, 27.12.1993 - V B 82/92

    Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Soweit die Kläger als Verfahrensmangel rügen, das FG habe angebotene Beweise zur Widerlegung der Indizwirkung nicht erhoben, müssen sie sich entgegenhalten lassen, dass sie die Nichterhebung in der mündlichen Verhandlung nicht gerügt haben, obwohl sie dort durch ihre jetzigen Prozessbevollmächtigten sachkundig vertreten waren (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92, BFH/NV 1995, 398).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Werden Wohnobjekte oder sonstige bebaute oder unbebaute Grundstücke mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert, hat die Rechtsprechung des BFH die Nachhaltigkeit in der Regel nur dann anerkannt, wenn sich aus anderen objektiven Umständen ergab, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 47/88, BFHE 165, 498, BStBl II 1992, 143; vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868; vom 15. Juli 2004 III R 37/02, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, juris).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Das entsprach jedoch --wie die vorstehend zitierten Entscheidungen zeigen-- bereits zur Zeit des Ergehens des angefochtenen Urteils nicht der Rechtsprechung des BFH, was der Große Senat in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) noch einmal ausdrücklich klargestellt hat.
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, mit Beispielen).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 112/94
    Auszug aus BFH, 07.10.2004 - IV R 27/03
    Hinzukommen muss, dass sie auch tatsächlich weitere Verkaufsaktivitäten entfaltet haben (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 X R 112, 153/94, BFH/NV 1998, 853, und in BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    Im Einspruchsverfahren vertrat der Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03 (BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164) die Auffassung, seine Tätigkeit sei mangels Nachhaltigkeit nicht als gewerblich anzusehen, da alle Objekte in einer einzigen Urkunde an --bei wirtschaftlicher Betrachtung-- einen einzigen Erwerber veräußert worden seien.

    Zwar seien --anders als in dem Sachverhalt, der der Entscheidung in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164 zugrunde gelegen habe-- die Objekte nicht an einen, sondern an mehrere Erwerber veräußert worden.

    Mit seiner Revision vertritt das FA die Auffassung, die Abweichungen zwischen dem vorliegenden Sachverhalt und demjenigen, der dem Urteil in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164 zugrunde gelegen habe, seien entscheidungserheblich (mehrere rechtlich selbständige Erwerber, rechtlich selbständige Kaufverträge für jedes Objekt).

    a) Die Nachhaltigkeit stellt ein Tatbestandsmerkmal dar, das unabhängig vom Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze zu prüfen ist (BFH-Entscheidungen in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, und in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164, unter 2.).

    Dies unterliegt allerdings der Einschränkung, dass Maßnahmen, die in Vermietungsabsicht vorgenommen wurden, nicht ausreichend sind (BFH-Urteil in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164, unter 3.c).

    bb) Für das vorliegende Verfahren folgt auch aus dem vom Kläger und vom FG herangezogenen BFH-Urteil in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164 nichts anderes.

    Die acht erwerbenden Kapitalgesellschaften sind im Streitfall auch nicht als "Eigentümergemeinschaft bzw. -gesellschaft" im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164 anzusehen.

  • BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14

    Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit

    Das Vorliegen eines oder mehrerer Absatzgeschäfte beurteilt sich nicht danach, ob ein oder mehrere Gegenstände veräußert werden, sondern ob lediglich ein Verkaufsentschluss vorliegt, der mit nur einer Handlung umgesetzt wird (BFH-Urteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03, BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164, unter 2.).
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    a) Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03, BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 10/06

    Nachhaltigkeit einer Tätigkeit - Verkehrsbeteiligung - Abgrenzung zwischen

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass der BFH beim Verkauf von mehreren Grundstücken durch einen einzigen Vertrag nicht von einer nachhaltigen Tätigkeit ausgeht (vgl. z.B. Senatsurteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03, BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

    Selbst wenn jedoch die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird, ist allein maßgeblich, ob lediglich ein einziger Verkaufsentschluss vorliegt, der mit nur einer Handlung umgesetzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03, BFHE 208, 147; BStBl II 2005, 164).

    Wird ein Gebäude mit einer Vielzahl von Wohnungen an einen einzigen Erwerber in einem obligatorischen Vertrag veräußert, fehlt es in der Regel an einer nachhaltigen Betätigung (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20; vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467; BFH, BFHE 206, 147, BStBl II 2005, 164).

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2012 - 5 K 5212/10

    Kein Grundstückshandel beim beteiligten Gesellschafter aufgrund des Verkaufs von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH - unter anderem Urteil vom 7.10.2004 IV R 27/03) sei allein maßgeblich, ob lediglich ein einziger Verkaufsentschluss vorliege, der mit nur einer Handlung umgesetzt worden sei.

    Das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indiziert jedoch nicht die Nachhaltigkeit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen, diese ist vielmehr konkret festzustellen (vgl. Urteil des BFH vom 7.10.2004 IV R 27/03, Bundessteuerblatt II 2005, 164).

    Der BFH hat hierzu in seiner Entscheidung vom 7.10.2004 (IV R 27/03, a. a. O.), in der es um den Verkauf von vier Grundstücken an einen Käufer ging, ausgeführt, maßgeblich sei allein, ob lediglich ein einziger Verkaufsentschluss vorliege, der mit nur einer Handlung umgesetzt worden sei.

  • FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07

    Umsatzsteuerfreiheit von medizinisch nicht indizierten Leistungen eines

    Hierzu verweist die Klägerin auf die BMF-Schreiben vom 27.05.2003 IV D1-S7170-27/03 (genannt im BFH-Urteil IV R 27/03 vom 15.07.2004) und vom 19.10.2004 IV A6-S7170-13/04 (genannt in der Verfügung der OFD Frankfurt vom 07.04.2005 - S7170 A-69-St I 2.3 -).
  • BFH, 11.01.2007 - XI B 22/06

    NZB: Überraschungsentscheidung

    In dem der Entscheidung vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03 (BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164) zugrunde liegenden Fall handelte es sich --im Unterschied zum Streitfall-- um einen einheitlichen Gebäudekomplex.
  • BFH, 16.02.2006 - XI B 35/05

    NZB: Treuhandverhältnis, Anwendung des § 41 AO auf Veranlagungssteuern

    Eine nachträgliche Divergenz ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03 (BFHE 208, 147, BStBl II 2005, 164).
  • BFH, 24.02.2005 - X B 183/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Die Frage, ob Grundstücke in einem oder in mehreren Verkaufsakten veräußert worden sind, berührt das in § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes normierte Tatbestandsmerkmal "nachhaltig" (BFH-Urteil vom 7. Oktober 2004 IV R 27/03, BStBl II 2005, 164, BFH/NV 2005, 288).
  • FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 237/03

    Beginn eines Gewerbebetriebs

  • BFH, 04.04.2005 - IV B 104/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Fünf-Jahres-Frist; kurzfristige Überschreitung;

  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
  • FG Düsseldorf, 21.03.2006 - 10 K 3348/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Grundstücksbebauung; Veräußerungsabsicht;

  • FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01

    Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2005 - 3 K 2148/00

    Voraussetzungen der Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel

  • FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 234/03

    Beginn eines Gewerbebetriebs

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