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   BFH, 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH)   

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https://dejure.org/2010,18511
BFH, 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - II S 26/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,18511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • openjur.de

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung eines Verfahrensfehlers; Besorgnis der Befangenheit; Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins; Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 91 Abs 1 S 1, FGO § 91 Abs 1 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 142, FGO § 155, ZPO § 114, ZPO § 216 Abs 3, MRK Art 6 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 91 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 1 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 142 FGO
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO vom 12.12.2007, § 91 Abs 1 S 1 FGO, § 91 Abs 1 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 142 FGO
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensfehlers - Besorgnis der Befangenheit - Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins - Keine Kostenentscheidung bei erfolglosem PKH-Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 1; FGO § 142; ZPO § 114
    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Ermessen bei der Bestimmung des Sitzungstermins; Kostenentscheidung bei erfolglosem Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de

    Gewährung von Prozesskostenhilfe nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten; kein Vertretungszwang für den beim BFH gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe; Anspruch auf rechtliches Gehör; keine Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.07.2003 - V B 11/02

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt aber der Terminplanung des Gerichts in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 2003 V B 11/02, BFH/NV 2004, 59) und muss demgegenüber der mit Rücksicht auf seinen Schlafrhythmus geäußerte Terminswunsch des Antragstellers zurückstehen.
  • BFH, 05.08.1997 - VII B 145/97

    Beschwerde gegen Versagung einer Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Fehlt dem Vortrag eines Verfahrensbeteiligten jegliche tatsächliche Grundlage, die geeignet wäre, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Erfordernis der Darlegung und der Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes nicht genügt und kann ein solches offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter und ohne dessen dienstliche Äußerung verworfen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 5. August 1997 VII B 145/97, BFH/NV 1998, 326).
  • BFH, 21.07.1999 - V S 6/99

    PKH bei NZB

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn bei summarischer Prüfung für den Eintritt des Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1999 V S 6/99, BFH/NV 2000, 193).
  • BFH, 21.01.1981 - II R 91/79

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Versagung rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Daraus folgt, dass aus Sicht des Gesetzgebers bei Beachtung der gesetzlichen Ladungsfrist des § 91 Abs. 1 Satz 1 FGO der Anspruch auf rechtliches Gehör in vollem Umfang gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394, BStBl II 1981, 401).
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zwar zulässig, weil für ihn kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692, und vom 9. April 2002 X S 2/02 (PKH), BFH/NV 2002, 949).
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Dazu reicht es nicht aus, lediglich Rechtsfehler darzulegen, sondern es müssen Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 09.04.2002 - X S 2/02

    PKH für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - II S 26/10
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zwar zulässig, weil für ihn kein Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO besteht (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692, und vom 9. April 2002 X S 2/02 (PKH), BFH/NV 2002, 949).
  • BFH, 08.07.2015 - X R 41/13

    Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar -

    Wegen des Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung gebührt der Terminplanung des Gerichts aber in der Regel Vorrang (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2010 II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59, unter II.2.e, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Im Fall einer Einzelrichterentscheidung oder einer Entscheidung eines sog. konsentierten Einzelrichters kann jener selbst in den Gründen der Hauptsacheentscheidung das Ablehnungsgesuch zurückweisen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 08.01.2010 - V B 99/09, BFH/NV 2010, 911; vom 17.05.2010 - VII B 254/09, BFH/NV 2010, 1835; vom 07.10.2010 - II S 26/10 (PKH), BFH/NV 2011, 59 zu Einzelrichterentscheidungen; Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO Rz 37).
  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
    Sie können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18.05.2001 - IV B 4/01, BFH/NV 2001, 1434, m.w.N.; vom 07.10.2010 - II S 26/10, BFH/NV 2011, 59; vom 12.09.2013 - X S 30/13, X S 31/13, BFH/NV 2014, 51; vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - II S 31/10

    Begründungsintensität von PKH-Beschlüssen - Kein Vertretungszwang bei Antrag auf

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Antrag des Klägers, Antragstellers und Rügeführers (Kläger) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für seinen Rechtsstreit als Beschwerdeführer wegen Nichtzulassung der Revision (Kraftfahrzeugsteuer) durch Beschluss vom 7. Oktober 2010  II S 26/10 (PKH) abgelehnt.
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