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   BFH, 07.10.2010 - V R 17/09   

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https://dejure.org/2010,1568
BFH, 07.10.2010 - V R 17/09 (https://dejure.org/2010,1568)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2010 - V R 17/09 (https://dejure.org/2010,1568)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - V R 17/09 (https://dejure.org/2010,1568)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • openjur.de

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen; Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben; Grundsatz der Abschnittsbesteuerung; Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, AO § 163, AO § 176, UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c, AO § 5, FGO § 102
    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 1993, § 163 AO, § 176 AO, § 4 Nr 14 UStG 1999, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst c EWGRL 388/77
    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - Überprüfung von Ermessensentscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 S. 1; UStG § 4 Nr. 14
    Verpflichtung des Finanzamts zur Festsetzung von aus entgeltlichen Leistungen einer Ärztin bei Schönheitsoperationen enstandener Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Schönheitsoperationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung des Finanzamts zur Festsetzung von aus entgeltlichen Leistungen einer Ärztin bei Schönheitsoperationen enstandener Umsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schönheitsoperationen sind in der Regel auch nicht nach Treu und Glauben steuerfrei

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schönheits-Op sind umsatzsteuerpflichtig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Heilberufe
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Tätigkeit als Arzt
    Keine steuerbefreite ärztliche Tätigkeit
    Schönheitsoperationen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (36)

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
    a) Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann nur in besonders liegenden Fällen in Betracht kommen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, 95, zu 2.; vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter 3.a).

    In diesem Zusammenhang verlangt der Grundsatz von Treu und Glauben einen Vertrauenstatbestand, aufgrund dessen der Steuerpflichtige disponiert hat (BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 10. April 1991 XI R 25/89, BFH/NV 1991, 720; in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, m.w.N.).

    Der Vertrauenstatbestand besteht in einer bestimmten Position oder einem bestimmten Verhalten des einen Teils, aufgrund dessen der andere bei objektiver Beurteilung annehmen konnte, jener werde an seiner Position oder seinem Verhalten konsequent und auf Dauer festhalten (z.B. BFH-Urteil in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610; in BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754).

    Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig voraus, dass sich der Steuerpflichtige und die Verwaltungsbehörde als Partner eines konkreten Rechtsverhältnisses (§§ 33 ff. AO) gegenüberstehen (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610; vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, 34, BStBl II 1989, 990, 992).

  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
    In Übereinstimmung hiermit hat der BFH im Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03 (BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862) weiter entschieden, dass es für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nicht ausreicht, dass die Operationen nur von einem Arzt ausgeführt werden können.

    Erforderlich ist vielmehr, dass auch derartige Operationen dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen (BFH-Urteil in BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862).

  • BFH, 31.07.2007 - V B 98/06

    Erstellung ärztlicher Rentengutachten nicht umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind nach dieser Vorschrift nur Tätigkeiten steuerfrei, die zum Zweck der Vorbeugung, der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten ausgeführt werden (z.B. BFH-Urteile vom 30. Juni 2005 V R 1/02, BFHE 210, 188, BStBl II 2005, 675; vom 13. Juli 2006 V R 7/05, BFHE 214, 458, BStBl II 2007, 412; vom 1. Februar 2007 V R 64/05, BFH/NV 2007, 1203; BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2007 V B 98/06, BFHE 217, 94, BStBl II 2008, 35; vom 30. Januar 2008 XI R 53/06, BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, jeweils m.w.N.).

    Wird eine ärztliche Leistung in einem Zusammenhang erbracht, der die Feststellung zulässt, dass ihr Hauptziel nicht der Schutz der Gesundheit ist, sind § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG und Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG auf diese Leistung nicht anzuwenden (BFH-Beschluss in BFHE 217, 94, BStBl II 2008, 35).

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Allein der Umstand, dass eine begehrte Steuerveranlagung über einen längeren Zeitpunkt tatsächlich durchgeführt wird, ist zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes nicht ausreichend (BFH, Urteil vom 07.10.2010 - V R 17/09, juris Rn. 23).
  • BFH, 31.05.2017 - I R 77/15

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO

    Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können dagegen keinen Billigkeitserlass rechtfertigen (BFH-Urteile vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, und vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt nach ständiger Rechtsprechung keinen Anspruch auf Anwendung einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis (BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010 V R 17/09, BFH/NV 2011, 865, m.w.N.).
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