Rechtsprechung
   BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,807
BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90 (https://dejure.org/1991,807)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1991 - IV R 57/90 (https://dejure.org/1991,807)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1991 - IV R 57/90 (https://dejure.org/1991,807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks mit Eigen- und Fremdmitteln (IBR 1992, 130)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 545
  • BB 1992, 128
  • BB 1992, 330
  • DB 1992, 248
  • BStBl II 1992, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Einen Grundsatz, daß vorrangig der auf privater Veranlassung beruhende Teil der Schuld getilgt werde, gibt es nicht (Abgrenzung zur Behandlung gemischter Kontokorrentkonten durch den Großen Senat im Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).

    Wird eine teilweise dem privaten und teilweise dem betrieblichen Bereich zuzurechnende Verbindlichkeit mit Hilfe eines Kredits zurückgezahlt, so ist die Darlehensschuld in derselben Weise wie die abgelöste Verbindlichkeit aufzuteilen (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824).

    Vom Grundsatz der anteiligen Tilgung der privaten und betrieblichen Verbindlichkeit ist auch der Große Senat des BFH in seinem angeführten Beschluß (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 827) ausgegangen.

    Bei der Unterhaltung eines gemischten Kontokorrentkontos kann nach seinen Ausführungen allerdings unterstellt werden, daß durch laufende Geldeingänge vorrangig die privaten Schuldenteile getilgt werden (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 828).

  • BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84

    Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Das FA hat ihm den Abzug 1/3 zugebilligt und damit auch den auf seine Ehefrau entfallenden Kreditanteil berücksichtigt; ob dies berechtigt war (vgl. dazu das Senatsurteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82), kann dahinstehen.
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Zu Recht hat das FG angenommen, daß ein der Praxisausübung dienender Gebäudeteil kraft seiner besonderen Funktion und seines Nutzungszusammenhangs ein eigenes Wirtschaftsgut darstellt (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 29.11.1968 - VI R 183/66

    Haus - Gemeinsame Errichtung - Private Sphäre - Teilweise betriebliche Nutzung -

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Das FG hat für seine abweichende Auffassung das BFH-Urteil vom 29. November 1968 VI R 183/66 (BFHE 94, 452, BStBl II 1969, 233) herangezogen; die für die Tilgung einer gemischt betrieblichen und privaten Verbindlichkeit geltenden Grundsätze sind jetzt jedoch durch den Beschluß des Großen Senats klargestellt worden.
  • BFH, 23.02.1984 - IV R 128/81

    Die Erhöhung einer betrieblichen Rentenverpflichtung auf Grund einer

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Eine solche Aufspaltung erweist sich auch sonst als erforderlich, etwa dann, wenn ein einheitlicher Kaufpreis für verschiedene Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die möglicherweise verschiedenen AfA-Regeln unterliegen, entrichtet wird (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; vom 17. September 1987 III R 272/83, BFHE 151, 58, BStBl II 1988, 441); sie ist auch bei einem Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen, der zur Berechnung der AfA (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) die Anschaffungskosten der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter feststellen muß.
  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts -

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Eine solche Aufspaltung erweist sich auch sonst als erforderlich, etwa dann, wenn ein einheitlicher Kaufpreis für verschiedene Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, die möglicherweise verschiedenen AfA-Regeln unterliegen, entrichtet wird (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 23. Februar 1984 IV R 128/81, BFHE 140, 548, BStBl II 1984, 516; vom 17. September 1987 III R 272/83, BFHE 151, 58, BStBl II 1988, 441); sie ist auch bei einem Steuerpflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG vorzunehmen, der zur Berechnung der AfA (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) die Anschaffungskosten der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter feststellen muß.
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 196/77

    Eigentumswohnung - Eheleute - Betriebsausgabe - Werbungskosten -

    Auszug aus BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90
    Auch von Anschaffungskosten des Klägers für ein ihm gegenüber seiner Ehefrau zustehendes Nutzungsrecht kann nicht gesprochen werden, weil der Kläger die Anschaffungskosten des Grundstücks nicht allein getragen hat, sie vielmehr auch von seiner Ehefrau aufgebracht wurden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 31. Oktober 1978 VIII R 196/77, BFHE 127, 168, BStBl II 1979, 401).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung und jahrzehntelanger Verwaltungspraxis ist ein selbständiger Gebäudeteil wiederum in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299; vom 21. Februar 1990 X R 174/87, BFHE 160, 173, BStBl II 1990, 578; vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559; vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82, und vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; s. weiter Abschn. 14 Abs. 2 Beispiel C EStR bis 1987, R 13 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Satz 5 EStR 1993).
  • BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06

    Übertragbarkeit von Mietereinbauten - formunwirksames Vermächtnis kann der

    aa) Reale Teile eines Gebäudes (z.B. ein Erdgeschoss) sind selbstständige Wirtschaftsgüter, wenn sie in einem unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, z.B. teils eigenbetrieblich, teils durch Vermietung genutzt werden (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 5 Rz 131 ff.; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 395); ein gesonderter Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht auch bei Betriebsvorrichtungen, bei Ladeneinbauten und bei Scheinbestandteilen i.S. von § 95 BGB (BFH-Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; R 4.2 Abs. 3 und Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005).
  • BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97

    Betriebliche Schulden

    Dieses neue Darlehen ist entsprechend den Anteilen der abgelösten (für private Zwecke und zur Einkünfteerzielung verwendeten) Darlehen aufzuteilen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824; BFH-Urteile vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; in BFH/NV 1995, 203).
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 K 15/94
    Der Beklagte könne sich insbesondere nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1991 IV R 57/90 , Bundessteuerblatt (BStBl) II 1992, 141 berufen.

    Der Einwand der Kläger, die im BFH-Urteil in BStBl II 1992, 141 [BFH 07.11.1991 - IV R 57/90] vertretene Rechtsauffassung (ebenso: Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 19. Februar 1990 13 K 266/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 419) könne im Streitfall nicht angewendet werden, weil dort durch einheitlichen Kaufvertrag ein gemischt-genutztes Objekt erworben wurde, ist gleichfalls nicht begründet.

    Denn die von den Klägern begehrte anderweitige Zuordnung des Fremdkapitals zugunsten bestimmter Gebäudeteile würde dem tatsächlichen Verwendungszweck der Darlehen widersprechen (vgl. auch BFH-Urteil in BStBl II 1992, 141 [BFH 07.11.1991 - IV R 57/90] ).

  • BFH, 02.08.1994 - IX R 21/91

    Einkommensteuer; Schuldzinsenabzug bei gemischt veranlaßter Kreditaufnahme

    Wird ein Darlehen, das nur zum Teil mit Vermietungseinkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, durch einen Kredit abgelöst, so ändert dies nichts daran, daß nur teilweise ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, 824; BFH-Urteile vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141).

    Hierzu wird auf das BFH-Urteil in BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141 verwiesen, dem sich der erkennende Senat anschließt.

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 88/94

    Zum Abzug von Schuldzinsen für ein mit Kredit finanziertes Berlin-Darlehen als

    Es geht im vorliegenden Fall nicht um die zweifelsohne zu bejahende Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen in bezug auf das "Stehenlassen von Eigen- oder Fremdkapital", sondern um die durch Teilerfüllung bewirkte Reduzierung einer (einheitlichen) Darlehensforderung als eines "aktiven Vermögenswerts" und den Einfluß dieser Reduzierung auf die unterschiedliche Mittelherkunft aus Eigen- und Fremdmitteln (vgl. auch das BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 2098/01

    Aufteilung von Schuldzinsen im Zusammenhang

    Waren zwei Wirtschaftsgüter zu finanzieren, von denen nur eines dem Erzielen steuerrelevanter Einnahmen dient, sind die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen und demzufolge auch die Schuldzinsen nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls dann den beiden Wirtschaftsgütern anteilig zuzurechnen und damit nur anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, soweit das Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet wird, wenn sie zusammen Gegenstand eines Kaufvertrages waren und die Darlehensmittel zur Tilgung eines einheitlichen Kaufpreises eingesetzt wurden (vgl. BFH Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BStBl II 1992, 141 ; Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 ).

    In diesem Fall gilt auch - anders als bei gemischten Kontokorrentkonten wie die Kläger meinen - der Grundsatz der anteiligen Tilgung (vgl. BFH Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BStBl II 1992, 141 ).

  • BFH, 13.12.1996 - III B 56/95

    Annahme der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Er hat sich vielmehr auf die Beschreibung der Unterschiede in den Sachverhalten der angefochtenen Entscheidung und der vom Finanzgericht (FG) zitierten BFH-Entscheidung vom 7. November 1991 IV R 57/90 (BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141) beschränkt.

    Der Kläger hebt zwar einen allgemeinen Rechtssatz aus dem BFH-Urteil in BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141 hervor, stellt diesem jedoch nicht -- wie es erforderlich wäre -- einen aus der Entscheidung des FG abweichenden allgemeinen Rechtssatz gegenüber.

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 14 K 183/96

    Einkommensteuer 1989 und 1990

    Da zivilrechtlich eine einheitliche Verbindlichkeit besteht, werden durch eine teilweise Tilgung die nur für steuerliche Zwecke gebildete betriebliche und private Teilschuld im Verhältnis ihres Gewichtes getilgt (BFH-Urteil vom 07. November 1991 - IV R 57/90, BStBl II 1992, 141 ).

    Einen Grundsatz, daß vorranging der auf privater Veranlassung beruhende Teil der Schuld getilgt werde, gibt es nicht (BFH-Urteile vom 01. Oktober 1996 - VIII R 88/94, BStBl II 1997, 424 ; vom 02. August 1994-IX R 21/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 203 und vom 07. November 1991 - IV R 57/90, a.a.O.).

  • BFH, 17.12.1996 - VIII R 39/95

    Geltendmachung der gesamten in einem Jahr für ein Refinanzierungsdarlehen

    Es geht im vorliegenden Fall nicht um die zweifelsohne zu bejahende Dispositionsfreiheit des Steuerpflichtigen in bezug auf das "Stehenlassen von Eigen- oder Fremdkapital" , sondern um die durch Teilerfüllung bewirkte Reduzierung einer (einheitlichen) Darlehensforderung als eines "aktiven Vermögenswerts" und den Einfluß dieser Reduzierung auf die unterschiedliche Mittelherkunft aus Eigen- und Fremdmitteln (vgl. auch das BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141).
  • FG Köln, 29.11.2000 - 11 K 3312/96

    Schuldzinsenabzug bei mehreren Eigentumswohnungen

  • FG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - 2 K 245/95

    Umwandlung Bauherren- in Wohnungseigentümergemeinschaft

  • FG Schleswig-Holstein, 23.06.1995 - III 922/93
  • BFH, 16.12.1992 - X R 15/91

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die steuerrechtliche Behandlung von

  • FG Hessen, 19.06.1995 - 9 K 295/91

    Umfang des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

  • FG Hessen, 22.06.1999 - 4 K 3970/97

    Befreiung von der Körperschaftssteuer wegen Förderung gemeinnütziger

  • FG Baden-Württemberg, 21.02.2003 - 12 K 509/00

    Keine vorrangige Tilgung des privaten Schuldanteils eines einheitlichen Darlehens

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.1999 - 14 K 147/99

    Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen aus einem Darlehen für ein Zweifamilienhaus als

  • FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1996 - 1 K 2470/93

    Einkommensteuer; Zinszuschüsse als Betriebseinnahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht