Rechtsprechung
BFH, 07.11.2000 - II R 51/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Notariell beurkundeter Vertrag - Erbengemeinschaft - Grundstücksverkauf - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Gewerbesteuerfestsetzung - Erwerbsvorgang - Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides - Schwebende Unwirksamkeit
- Judicialis
GrEStG 1983 § 23; ; GrEStG 1983 § 11 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 23 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 160 ff.; ; BGB § 184 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GrEStG (1983) § 23 ; BGB § 177
Grundstückskaufvertrag; Vertreter ohne Vertretungsmacht
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.1999 - III 1513/98
- BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.05.1999 - II R 16/98
Abschluß eines Grundstückskaufvertrags mit Nachlaßpfleger
Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
Dies schließt eine Verwirklichung des Erwerbsvorgangs bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Vertrages nach den von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen aus (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318).Dies unterscheidet den Streitfall, was der Kläger nicht gesehen hat, von den Fällen der aufschiebend bedingten oder einer behördlichen Genehmigung bedürftigen Verträge, bei denen die Parteien bereits durch deren (ansonsten) wirksamen Abschluss gebunden und im Hinblick auf den aufschiebend bedingten Rechtserwerb (Anwartschaft) zur gegenseitigen Treuepflicht und zur Beachtung der Schutzvorschriften der §§ 160 ff. BGB verpflichtet sind (BFH in BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606).
- BFH, 08.02.2000 - II R 51/98
Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
Dies schließt eine Verwirklichung des Erwerbsvorgangs bereits mit dem notariell beurkundeten Abschluss des Vertrages nach den von der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen aus (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318). - BFH, 20.12.1989 - II R 31/88
Beim "Erwerb im Bauherrenmodell" ist der Erwerbsvorgang mit Abschluß des …
Auszug aus BFH, 07.11.2000 - II R 51/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 23 GrEStG 1983 verwirklicht, wenn das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1989 II R 31/88, BFHE 159, 260, BStBl II 1990, 234, m.w.N.).
- BFH, 09.11.2007 - II B 23/07
Zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu …
a) Nach der bereits vom Finanzgericht angeführten Rechtsprechung des BFH ist die zivilrechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags durch einen Vertragsbeteiligten, für den beim Vertragsabschluss ein Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat, gemäß § 184 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses grunderwerbsteuerrechtlich nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 7. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642, unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 18. Mai 1999 II R 16/98, BFHE 188, 453, BStBl II 1999, 606, und vom 8. Februar 2000 II R 51/98, BFHE 191, 411, BStBl II 2000, 318;… BFH-Beschluss vom 12. Januar 2006 II B 65/05, BFH/NV 2006, 813).Der Erwerbsvorgang unterliegt daher gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl 1, 2049) einem Steuersatz von 3, 5 v.H. (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 642).
- FG Sachsen, 02.03.2005 - 6 V 7/05
Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs i.S. von § 23 Abs. 4 GrEStG bei …
Ein Erwerbsvorgang im Sinne des § 23 GrEStG ist zwar grundsätzlich dann verwirklicht, wenn das auf den Erwerbsvorgang abzielende Wollen in rechtsgeschäftliche Erklärungen umgesetzt worden ist, wenn also die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642 m.w.N.). - FG Sachsen, 17.03.2010 - 4 K 573/05
Den Schuldner nicht erkennen lassende Bescheide können wegen inhaltlicher …
Grunderwerbsteuerlich wurde der Erwerbvorgang erst zu diesem Zeitpunkt wirksam, denn vor Erteilung der Genehmigung bestand keine endgültige Bindung an den bereits beurkundeten Vertrag (BFH-Urteil vom 07. November 2000 II R 51/99, BFH/NV 2001, 642).
- FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 397/98
Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines …
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99). - FG Niedersachsen, 02.05.2000 - 7 K 402/98
Berücksichtigung der bürgerlich-rechtliche Rückwirkung der Genehmigung eines …
Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FGO (wegen grundsätzlicher Bedeutung; dazu auch andere Finanzgerichts- Entscheidungen zur vollmachtlosen Vertretung: EFG 2000, 126; EFG 2000, 144; EFG 2000, 1247 - jeweils wurde Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und eingelegt; BFH- Aktenzeichen: IX R 45/99; II R 83/99; II R 51/99). - FG Düsseldorf, 23.06.2010 - 7 K 2019/08
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung einer KG auf Kommanditisten; …
Soweit der Beklagte sich dahin eingelassen hat, eine solche nachträgliche Bestätigung reiche vorliegend nicht aus, wäre dem nur zuzustimmen, wenn der Austritt der Komplementär-GmbH schwebend unwirksam gewesen wäre (vgl. BFH vom 7.11.2000 II R 51/99 BFH/NV 2001, 642 m.w.N.).