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   BFH, 07.11.2018 - II R 38/15   

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https://dejure.org/2018,50469
BFH, 07.11.2018 - II R 38/15 (https://dejure.org/2018,50469)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2018 - II R 38/15 (https://dejure.org/2018,50469)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2018 - II R 38/15 (https://dejure.org/2018,50469)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 44 Abs 1, BGB § 328 Abs 1, BGB § 330, BGB § 525 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 3 Nr 2, GrEStG § 3 Nr 6
    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • Bundesfinanzhof

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Nr. 2 u. 6

  • Betriebs-Berater

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern auf Erfüllung einer Auflage in einem Schenkungsvertrag

  • rewis.io

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • rechtsportal.de

    Grunderwerbsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern auf Erfüllung einer Auflage in einem Schenkungsvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GrESt-Befreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstückserwerb unter Geschwistern - und die Grunderwerbsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit des Grundstückserwerbs bei unentgeltlicher Übertragung unter Geschwistern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit des Grundstückserwerbs bei unentgeltlicher Übertragung unter Geschwistern

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kombination von Steuerbefreiungen

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Grundstücksschenkungen zwischen Geschwistern können grunderwerbsteuerfrei sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 3 Nr 2 S 2, GrEStG § 3 Nr 6, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 2
    Grunderwerbsteuer, Duldung, Auflage, Bemessungsgrundlage

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 459
  • FamRZ 2019, 751
  • BB 2019, 1125
  • DB 2019, 826
  • BStBl II 2019, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.2015 - II R 49/14

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern

    Auszug aus BFH, 07.11.2018 - II R 38/15
    Die Befreiungsvorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich und schenkungsteuerrechtlich Gegenstand der Schenkung ein Grundstück ist und sich der Grundstückserwerb zwischen Schenker und Bedachtem vollzieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2015 II R 49/14, BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 10).

    Grunderwerbsteuerrechtlich vollzieht sich der Grundstückserwerb aber nicht zwischen dem Schenker und dem Bedachten, da die unentgeltliche Übertragung des Miteigentumsanteils zwischen den Geschwistern erfolgt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 11 f.).

    c) Eine Steuerbefreiung kann aber aufgrund einer Zusammenschau von grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften nach ihrem Sinn und Zweck über ihren Gesetzeswortlaut hinaus dann gewährt werden, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Übertragungsweg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei wären (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 9; BFH-Beschluss vom 11. August 2014 II B 131/13, BFH/NV 2015, 5, Rz 16).

    Diese darf immer nur an einen real verwirklichten, nicht aber an einen fiktiven Sachverhalt anknüpfen (BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 9).

    Des Weiteren darf kein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 der Abgabenordnung (AO) vorliegen (BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 9).

    Ein solcher kann darin gesehen werden, dass der veranlassende Elternteil bei einer (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gegenüber dem erwerbenden Kind als Schenker auftreten möchte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 18; BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 5, Rz 18) und die Übertragung des Grundstücks auf das begünstigte Kind unter Anrechnung auf dessen Pflichtteil nach dem Tod des Elternteils erfolgt.

    Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO, der vorliegen kann, wenn eine Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern zwecks Ausnutzung der Befreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG auf dem Umweg über die Eltern oder einen Elternteil erfolgt und hierfür kein außerhalb der Steuerersparnis liegender beachtlicher Grund vorhanden ist (BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 16), ist dann nicht gegeben.

    Insoweit entspricht der Sachverhalt auch dem des BFH-Urteils in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292.

  • BFH, 11.08.2014 - II B 131/13

    Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher

    Auszug aus BFH, 07.11.2018 - II R 38/15
    c) Eine Steuerbefreiung kann aber aufgrund einer Zusammenschau von grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften nach ihrem Sinn und Zweck über ihren Gesetzeswortlaut hinaus dann gewährt werden, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Übertragungsweg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei wären (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 9; BFH-Beschluss vom 11. August 2014 II B 131/13, BFH/NV 2015, 5, Rz 16).

    Sie darf nicht zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs einer Befreiungsvorschrift über ihren Zweck hinaus führen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 5, Rz 21).

    aa) Wird der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich unter Übernahme der im Grundbuch eingetragenen Belastungen übertragen, erfüllt die Zuwendung die Merkmale einer Schenkung unter einer Nutzungs- oder Duldungsauflage (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 5, Rz 20).

    Ein solcher kann darin gesehen werden, dass der veranlassende Elternteil bei einer (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge gegenüber dem erwerbenden Kind als Schenker auftreten möchte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 18; BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 5, Rz 18) und die Übertragung des Grundstücks auf das begünstigte Kind unter Anrechnung auf dessen Pflichtteil nach dem Tod des Elternteils erfolgt.

    Soweit der Senat bei lediglich summarischer Prüfung eines ähnlichen Sachverhalts im Beschluss in BFH/NV 2015, 5 (Rz 21) die Auffassung vertreten hat, eine solche Übertragung wäre nur teilweise von der Grunderwerbsteuer befreit, hält er hieran nicht mehr fest.

  • FG Düsseldorf, 01.07.2015 - 7 K 1256/14

    Grundstückserwerb auf abgekürztem Weg: Befreiung von der Grunderwerbsteuer!

    Auszug aus BFH, 07.11.2018 - II R 38/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2015 7 K 1256/14 GE wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1625 veröffentlicht.

  • OLG Frankfurt, 25.06.1986 - 21 U 239/84

    Errichtung eines Testaments zwischen Ehegatten; Auslegung eines Testaments;

    Auszug aus BFH, 07.11.2018 - II R 38/15
    Ob bei einer Schenkung unter einer Auflage (§ 525 Abs. 1 BGB), bei der die Auflage darin besteht, einem Dritten etwas zuzuwenden, ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 25. Juni 1986 21 U 239/84, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1987, 1248; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 330 Rz 3, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 23.11.2020 - 4 K 1100/19

    Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils

    Die Übertragung und der Tausch der der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorher von den Eltern auf die Geschwister übertragenen Miteigentumsanteile stellt sich in der vorliegenden Fallgestaltung nicht als abgekürzter Übertragungsweg dar, der eine Grunderwerbsteuerbefreiung entsprechend den Grundsätzen des Urteils BFH II R 38/15 vom 7.8.2018 begründen könnte, da nicht dargelegt wird oder nachweisbar ist, dass der nachgelagerte Grundstückstausch zwischen den Geschwistern auf den Willen der Eltern beruht.

    Unentgeltliche Übertragungen zwischen Geschwistern seien nur dann von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn die Übertragung auf dem Willen des schenkenden Elternteils beruhe und von diesem veranlasst worden sei und sie daher einer solchen zwischen dem Elternteil und dem erwerbenden Kind gleichkomme (unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes kann zwar aus der Zusammenschau (sog. interpolierende Betrachtungsweise) von grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschriften eine Steuerbefreiung nach ihrem Sinn und Zweck über ihren Wortlaut hinaus gewährt werden, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Übertragungsweg darstellt und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei wären (vgl. BFH-Urteile vom 28.04.1970 II 109/65, BFHE 99, 250, BStBl II 1970, 600, vom 23.03.2011 II R 33/09, BFHE 233, 453, BStBl II 2011, 980 und vom 07.11.2018 II R 38/15, BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325, sowie Meßbacher-Hönsch in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, § 3 Rz 399).

    Die Steuerfreiheit der unterbliebenen Zwischenerwerbe kann sich auch aus der mehrfachen Anwendung derselben Befreiungsvorschrift ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15, BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325,).

    Das bedeutet insbesondere, dass der innere Grund des Erwerbs nicht allein in dem Verhältnis zwischen den Geschwistern liegen darf (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2018 II R 38/15, BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325).

    Im Urteilsfall des Bundesfinanzhofes vom 07.11.2018 (Az. II R 38/15) wurde durch Vertrag vom 12.08.2010 Grundbesitz von C auf D unter Vorbehalt des lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs übertragen.

  • BFH, 25.08.2020 - II R 30/18

    Grunderwerbsteuerbefreiung und Schenkungsauflage - Grenzen der Steuerbefreiung

    Führt nach einer solchen Schenkung der Erstbeschenkte die ihm auferlegte --und aus dem ihm Zugewendeten zu erbringende-- Leistung durch Zuwendung an den Zweitbeschenkten aus, so ist Schenker der Zuwendung an den Zweitbeschenkten nicht der Erstbeschenkte, sondern der ursprüngliche Schenker (vgl. BFH-Urteile vom 17.02.1993 - II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523; vom 16.12.2015 - II R 49/14, BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 11, sowie vom 07.11.2018 - II R 38/15, BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325, Rz 17).

    § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG setzt voraus, dass sich der Grundstückserwerb zwischen Schenker und Bedachtem vollzieht (BFH-Urteil in BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325, Rz 17, m.w.N.).

    Fälle des Gestaltungsmissbrauchs i.S. des § 42 AO sind ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 28.04.1970 - II 109/65, BFHE 99, 250, BStBl II 1970, 600; in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 9, m.w.N., und in BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325, Rz 19).

  • BFH, 16.01.2019 - II R 7/16

    Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis

    Der Grundstückserwerb des Klägers beruht nicht auf einem abgekürzten Übertragungsweg i.S. des BFH-Urteils vom 7. November 2018 II R 38/15 (BFH/NV 2019, 490).
  • BFH, 16.09.2020 - II R 33/19

    Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung

    Der Beschwerte hat die ihm auferlegte Leistung nur zu vollziehen (BFH-Urteil vom 17.02.1993 - II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523 unmittelbar für die Schenkungsteuer; ebenso im Rahmen von Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer[befreiung] BFH-Urteile vom 16.12.2015 - II R 49/14, BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, Rz 11, sowie vom 07.11.2018 - II R 38/15, BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325, Rz 17).

    c) Die für die Grunderwerbsteuer entwickelten Grundsätze über die Zusammenschau (früher: Interpolation) von Befreiungsvorschriften (dazu insbesondere BFH-Urteile in BFHE 251, 513, BStBl II 2016, 292, und in BFHE 263, 459, BStBl II 2019, 325) finden bei der Festsetzung von Schenkungsteuer keine Anwendung.

  • FG Hamburg, 03.07.2018 - 3 K 198/17

    Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksübertragungen

    Im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. II R 38/15 anhängige Revisionsverfahren wird die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.
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