Rechtsprechung
BFH, 07.11.2018 - X R 34/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, AO § 228, AO § 229 Abs 1 S 1, AO § 231 Abs 1 S 1 Nr 3, AO § 232, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen - Bundesfinanzhof
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 228 AO, § 229 Abs 1 S 1 AO, § 231 Abs 1 S 1 Nr 3 AO
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen - IWW
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (ESt... G), § 15 Abs. 2 EStG, § 231 der Abgabenordnung (AO), § 35b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 231 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 231 Abs. 2 Nr. 3 AO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 93a, 93b des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, § 15 EStG, § 228 Satz 1 AO, § 228 Satz 2 AO, § 229 Abs. 1 Satz 1 AO, § 230 AO, § 231 AO, § 232 AO, § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO, § 35b Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- rewis.io
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
- rechtsportal.de
Ertragsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Teilnahme an Turnierpokerspielen
- datenbank.nwb.de
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewerbliche Teilnahme an Turnierpokerveranstaltungen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Hat er wirklich gepokert? Zu Pokerspielern
- pwc.de (Kurzinformation)
Einkommensteuerliche Behandlung von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12
- BFH, 07.11.2018 - X R 34/16
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 09.07.2019 - X R 9/17
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
a) Gewerbebetrieb ist nach der Definition in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG eine selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- oder Forstwirtschaft oder selbständiger Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nach der Rechtsprechung nicht um private Vermögensverwaltung handeln (vgl. z.B. Senatsurteil vom 07.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686, Rz 22, m.w.N.). - FG Münster, 10.03.2021 - 11 K 3030/15
Gewinne aus Online-Pokerspielen können der Einkommen- und Gewerbesteuer …
Vielmehr kann das Entgelt auch erfolgsabhängig bestimmt werden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686; BFH-Urteil vom 16.09.2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48).Solche Einnahmen sind zwar ohne Beteiligung am Spiel nicht zu erzielen, stellen dann jedoch kein Entgelt für eine Spieltätigkeit dar (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
Weitere Ermittlungen zu den Spielfähigkeiten des zu beurteilenden Steuerpflichtigen sind für die Bestimmung des Spielcharakters des jeweiligen Spiels nicht geboten (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
Der BFH bestätigte in seinen Urteilen vom 16.09.2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 und vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686 zu den Poker-Turnieren jeweils die Würdigung der Vorinstanz, dass das Tatbestandsmerkmal "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" erfüllt sei, da der jeweilige Spieler seine spielerischen Fähigkeiten gegenüber den Veranstaltern der Poker-Turniere öffentlich dargeboten habe.
Auch in dem Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686, kam der BFH zu dem Ergebnis, dass das FG in nicht zu beanstandender Weise zu der Schlussfolgerung gelangt sei, dass der Kläger seine Tätigkeit am Markt für Dritte äußerlich erkennbar angeboten habe.
Es bedarf insoweit auch keiner Entscheidung dazu, ob die Beteiligung eines Dritten ausnahmsweise eine Mitunternehmerschaft begründen könnte (vgl. insoweit Hinweis des BFH in seinem Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686 zu der Beteiligung Dritter an den Startgeldern beim Turnierpoker).
Die einzelnen Umstände sind zu gewichten und gegeneinander abzuwägen (…vgl. u.a. BFH-Urteil vom 02.09.2008 X R 14/07, BFH/NV 2008, 2012; BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
Zwar dürfte der BFH die Anwendung auf das Pokerspielen - in der Form des Turnierpokers - in seinem Urteil vom 16.09.2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 zumindest noch kritisch gesehen haben ("sofern die private Vermögensverwaltung beim Pokerspiel überhaupt denkbar ist"), jedoch geht er in dem zeitlich später erlassenen Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686 - wie auch bereits in dem Urteil vom 11.11.1993 XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622 beim Kartenspielen - ohne Weiteres davon aus, dass das Tatbestandsmerkmal auch beim Pokerspielen relevant ist.
Daneben wird von der Rechtsprechung noch vorausgesetzt, dass die Tätigkeit auch von der Absicht getragen wird, hieraus eine (ständige) Erwerbsquelle zu machen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 07.11.2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686;… BFH-Urteil vom 22. April 1998 X R 17/96, BFH/NV 1998, 1467).
- BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers
c) In der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem "reinen" Glücksspiel keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt, da es an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt (…vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 19, und vom 07.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).d) Dagegen handelt es sich beim Poker nicht um ein reines Glücksspiel, vielmehr ist es als eine Mischung aus Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel einzustufen (BFH-Urteile in BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, und in BFH/NV 2019, 686).
e) Entgegen der Rechtsauffassung der Kläger ist dem BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 686 nichts anderes zu entnehmen.
- FG Münster, 04.12.2019 - 5 V 3574/19
Umsatzsteuer - Sonstige Leistung durch Betrieb von Geldspielautomat
Zur Begründung trägt sie vor, dass die Antragstellerin am 28.10.2019 Kenntnis vom BFH-Urteil vom 07.11.2018 (X R 34/16) erhalten habe.Ernstliche Zweifel an der Steuerbarkeit der Geldspielautomatenumsätze ergeben sich auch nicht aus den Aussagen des BFH im Urteil vom 07.11.2018 (X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
- BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20
Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge
der Senat die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.11.2018 - X R 34/16 (BFH/NV 2019, 686) und vom 16.09.2015 - X R 43/12 (BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48) nicht berücksichtigt habe, wonach es bei der Teilnahme an einem Glücksspiel an einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr fehle,. - FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Betrieb einer Flugzeugvercharterung mit …
Maßgeblich ist daher, ob die objektiv feststellbaren Umstände den Schluss auf die Absicht zur Erzielung eines Totalüberschusses aus der verlustbringenden Tätigkeit-- im Streitfall der Vercharterungstätigkeit -- erlauben (BFH v. 7.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686: Turnierpokerspiele, unter Hinweis auf BFH v. 25.6.1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751;… ferner BFH v. 23.8.2000 - X R 106/97, BFH/NV 2001, 160). - FG Bremen, 22.06.2020 - 2 K 73/20
Fesetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer - vorzeitiger Wegfall eines …
Da Zahlungsansprüche des Finanzamts gegen den Steuerschuldner auch während eines Rechtsstreits über die Steuerfestsetzung verjähren und damit erlöschen können, sofern das Finanzamt in dieser Zeit keine taugliche Unterbrechungshandlung vornimmt, ist der Eintritt der Zahlungsverjährung in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BFH, Urteil vom 7. November 2018 X R 34/16, BFH/NV 2019, 686 , juris Rz 43 m. w. N.). - FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2020 - 11 K 11043/20
Einordnen der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen als Pokerspieler durch Teilnahme …
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 2 BvR 2387/15 die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung nicht angenommen hatte (Beschluss vom 18. Januar 2016) und der Bundesfinanzhof - BFH - mit Urteil vom 7. November 2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 662 , in einem Parallelverfahren entschieden hatte, wies der nunmehr zuständige Beklagte den Einspruch wegen Einkommensteuer, gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer, Gewerbesteuermessbetrags, Gewerbesteuer 2008 bis 2013 und gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2009, den 31.12.2010, den 31.12.2012 und auf den 31.12.2013 als unbegründet zurück.