Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5312
BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04 (https://dejure.org/2004,5312)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2004 - VII R 21/04 (https://dejure.org/2004,5312)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - VII R 21/04 (https://dejure.org/2004,5312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als Zollschuldnerin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Absehens des Gerichtes von angebotenen Beweismitteln; Annahme der Zustimmung eines Zollbeamten zur zollfreien Nutzung eines Flugzeuges; Generelle Zustimmung zum Anfliegen diverser Flughäfen im Inland und Ausland durch das ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 47, ZK Art 203, ZK Art 141
    Entziehen; Vorübergehende Verwendung; Zollamtliche Überwachung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    b) Der Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung i.S. des Art. 203 Abs. 1 ZK umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 47; vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik--, BFH/NV-Beilage 2004, 153 Rdnr. 31; vom 29. April 2004 Rs. C-222/01 --British American Tobacco Manufacturing BV--, BFH/NV-Beilage 2004, 286 Rdnr. 47).

    Insbesondere stellt jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassenen Lagerort eine Entziehung i.S. von Art. 203 Abs. 1 ZK dar (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50).

    Ob der Geschäftsführer der Klägerin wusste oder hätte wissen müssen, dass er vorschriftwidrig handelte bzw. das Flugzeug der zollamtlichen Überwachung entzog, ist unerheblich (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 48 f. --zu Art. 203 Abs. 3 Anstrich 1 ZK--).

  • BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01

    NZB; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Es genügt daher insoweit bereits die schlichte Rüge der Nichtvernehmung der benannten Zeugen den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136, 137; Senatsbeschluss vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).

    Von einer Beweiserhebung kann das Gericht unter anderem absehen, wenn es auf das Beweismittel für die Entscheidung nicht ankommt oder das Gericht die Richtigkeit der durch das Beweismittel zu beweisenden Tatsachen zugunsten des betreffenden Beteiligten unterstellt (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2003, 63).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    b) Der Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung i.S. des Art. 203 Abs. 1 ZK umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 47; vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik--, BFH/NV-Beilage 2004, 153 Rdnr. 31; vom 29. April 2004 Rs. C-222/01 --British American Tobacco Manufacturing BV--, BFH/NV-Beilage 2004, 286 Rdnr. 47).
  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Da es sich hierbei nicht um eine Verfahrensvorschrift, sondern um eine materiell-rechtliche Bestimmung handelt, kann sie nur auf Zollschulden angewendet werden, die nach dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens entstanden sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, 451, BStBl II 2003, 145, 149 --zu Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK--).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Es genügt daher insoweit bereits die schlichte Rüge der Nichtvernehmung der benannten Zeugen den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1985 VII R 137/81, BFH/NV 1986, 136, 137; Senatsbeschluss vom 13. August 2002 VII B 267/01, BFH/NV 2003, 63).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-414/02

    Spedition Ulustrans - Zollkodex der Gemeinschaften - Artikel 202 - Entstehung der

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Zollschuldnerin kann hiernach auch eine juristische Person werden (Art. 4 Nr. 1 Anstrich 2 ZK), die mit ihrem Verhalten den Grund für das vorschriftswidrige Verbringen bzw. das Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gesetzt hat (vgl. EuGH-Urteil vom 23. September 2004 Rs. C-414/02 --Spedition Ulustrans--, BFH/NV-Beilage 2005, 25 Rdnr. 26).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Die Erkennbarkeit des Irrtums ist auf Grund einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819 Rdnr. 22; vom 14. November 2002 Rs. C-251/00 --Ilumitronica--, EuGHE 2002, I-10433 Rdnr. 54, sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244, 251).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Wird als Verfahrensfehler die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt, so ist unter anderem aufzuzeigen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung oder Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag des anwaltlich vertretenen Beteiligten hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 72/99, BFHE 192, 390, 394; Senatsbeschluss vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493, 494).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    b) Der Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung i.S. des Art. 203 Abs. 1 ZK umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99 --Wandel--, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 47; vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik--, BFH/NV-Beilage 2004, 153 Rdnr. 31; vom 29. April 2004 Rs. C-222/01 --British American Tobacco Manufacturing BV--, BFH/NV-Beilage 2004, 286 Rdnr. 47).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04
    Die Erkennbarkeit des Irrtums ist auf Grund einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 1. April 1993 Rs. C-250/91 --Hewlett Packard France--, EuGHE 1993, I-1819 Rdnr. 22; vom 14. November 2002 Rs. C-251/00 --Ilumitronica--, EuGHE 2002, I-10433 Rdnr. 54, sowie Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244, 251).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13

    Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer

    Art. 203 ZK verdrängt als Spezialregelung die Entstehung der Einfuhrzollschuld wegen Pflichtverletzungen gemäß Art. 204 ZK (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166).

    Eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung liegt vor, wenn die zuständige Zollstelle auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung von Zollkontrollen gehindert wird (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, m. w. N.).

  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 4 K 3738/07

    Nacherhebung des Zolls für von Estland nach Griechenland im Wege eines

    Es ist zudem geklärt, dass der Tatbestand des Art. 203 Abs. 1 ZK nicht voraussetzt, dass die zuständige Zollbehörde im Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld eine Überprüfung der Ware durchzuführen beabsichtigt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629).

    Zollschuldnerin kann danach auch eine juristische Person werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166).

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

    Die eben bezeichnete Rechtsprechung des EuGH, so führt die Beschwerde weiter aus, habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem vom FG angeführten Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04 (BFH/NV 2005, 1166) in unvertretbarer Weise ausgedehnt, wenn er es genügen lasse, dass die Zollbehörde nur objektiv nicht in der Lage gewesen wäre, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen.

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFH/NV 2005, 1166 hingewiesen.

  • BFH, 21.06.2010 - VII R 36/08

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung durch Ausstellen eines

    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde --auch nur vorübergehend-- objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05

    Aus Russland eingeführte Gewinderohre; Anti-Dumping-Zoll

    Die für die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK maßgebenden Fragen, wann von einem Irrtum der Zollbehörden im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist und auf welche Gesichtspunkte hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner abzustellen ist, sind ebenfalls nicht klärungsbedürftig, weil sie bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433, und vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, jeweils m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366, und vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. nur EuGH, Urteil vom 01.02.2001, Rs. C-66/99, in: juris; BFH, Urteile vom 21.06.2010, VII R 36/08, und vom 07.12.2004, VII R 21/04; Beschluss vom 29.10.2007, VII B 352/06, jeweils in: juris, m. w. N.).
  • FG Hamburg, 26.06.2017 - 4 V 52/17

    Zollrecht: Steuerschuldnerschaft bei Räumung eines Zolllagers; Schätzung der

    Der Begriff der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung umfasst jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (BFH Urt. v. 07.12.2004, VII R 21/04, juris Rn. 19 zu Art. 203 Abs. 1 ZK).
  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09

    Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgabe für entzogene

    Entscheidend ist, dass die Zollstelle - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, ZfZ 2005, 204).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - 1 K 1065/16

    Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung

    Entscheidend sei allein, dass die Zollstelle - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage sei, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen [vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 07. Dezember 2004 - VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166].
  • FG Hamburg, 06.11.2008 - 4 K 218/06

    Einfuhrabgaben: Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung bei Unterlassung der

    Entscheidend ist allein, dass die Zollbehörde - wenn auch nur vorübergehend - objektiv nicht in der Lage ist, die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (BFH, Urteil v. 07.12.2004, AZ. VII R 21/04, ZFZ 2005, S. 204).
  • FG Hamburg, 04.06.2021 - 4 K 135/17

    Einfuhrumsatzsteuer: Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union beim

  • FG München, 06.05.2010 - 14 K 2058/07

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen

  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09

    Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

  • FG Hamburg, 14.09.2015 - 4 V 107/15

    Zollanmelder als Schuldner von Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer bei Tabak in

  • FG München, 10.12.2009 - 14 K 1606/06

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der

  • FG München, 28.10.2009 - 14 K 3602/06

    Zollschuldentstehung aufgrund eines falschen Verfahrenscodes in der

  • FG Hamburg, 13.10.2006 - 4 K 24/06

    Keine Differenzierungen hinsichtlich der Höhe von Aussetzungszinsen

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 1084/04

    Entzug aus der zollamtlichen Überwachung und pflichtwidrige Beendigung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht