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   BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06   

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https://dejure.org/2006,15793
BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06 (https://dejure.org/2006,15793)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2006 - IX B 111/06 (https://dejure.org/2006,15793)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - IX B 111/06 (https://dejure.org/2006,15793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EigZulG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; EigZulG § 17 Satz 3; ; EigZulG § 17 Satz 8; ; GenG § 7 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 11 Abs. 2 S. 1, § 17; GenG § 7 Nr. 1
    Eigenheimzulage: Verlustabschreibung auf Geschäftsanteile eines Genossen

  • datenbank.nwb.de

    Verlustabschreibung auf Genossenschaftsanteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04

    Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
    Denn nach dem BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04 (BFH/NV 2006, 1065) knüpft der Begriff der "geleisteten Einlage" in § 17 Satz 3 EigZulG an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an, der sicherstellt, dass die Genossenschaft durch die satzungsgemäß bestimmten sog. Pflichteinzahlungen der Genossen mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausgestattet wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb 1978, 1777, unter 3. b).

    Denn das nach der Entscheidung in BFH/NV 2006, 1065, auf die Eigenheimzulageförderung von Genossenschaftsanteilen anwendbare Genossenschaftsgesetz bestimmt in seinem § 19 Abs. 1, dass Verlustabschreibungen zu einer Minderung der Geschäftsguthaben führen.

  • BFH, 24.10.2003 - IX B 83/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
    a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache nur zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2003 IX B 208/02, BFH/NV 2003, 1534, m.w.N.), insbesondere wenn ihre Entscheidung von einer in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittenen Rechtsfrage abhängt und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1978 - II ZR 13/77

    Unzulässigkeit der Einführung oder Erweiterung einer Pflichtbeteiligung mit

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
    Denn nach dem BFH-Urteil vom 29. November 2005 IX R 68/04 (BFH/NV 2006, 1065) knüpft der Begriff der "geleisteten Einlage" in § 17 Satz 3 EigZulG an § 7 Nr. 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) an, der sicherstellt, dass die Genossenschaft durch die satzungsgemäß bestimmten sog. Pflichteinzahlungen der Genossen mit den für ihren Geschäftsbetrieb notwendigen flüssigen Mitteln ausgestattet wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1978 II ZR 13/77, Der Betrieb 1978, 1777, unter 3. b).
  • BFH, 01.07.2003 - IX B 208/02

    Auslegung von Rechtsbehelfen

    Auszug aus BFH, 07.12.2006 - IX B 111/06
    a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache nur zu, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und auch klärungsfähig ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juli 2003 IX B 208/02, BFH/NV 2003, 1534, m.w.N.), insbesondere wenn ihre Entscheidung von einer in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittenen Rechtsfrage abhängt und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.).
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