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   BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07   

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https://dejure.org/2007,12859
BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12859)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2007 - VIII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12859)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - VIII B 112/07 (https://dejure.org/2007,12859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 42; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 182 Abs. 1; ; AO § 351 Abs. 2; ; EStG § 10d Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung; keine Klagebefugnis gegen die in einem Folgebescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Einwendungen der Kläger wegen vermeintlicher Verstöße gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) sowie wegen einer Verletzung der Amtsermittlungspflichten durch das Finanzgericht --FG-- (vgl. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) hinreichend substantiiert dargelegt worden sind (allgemein zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110, m.w.N.; vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465).

    Bei einer sog. kumulativen Begründung, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, muss mindestens für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1465; vom 27. März 2007 VIII B 25/06, juris).

  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Einwendungen der Kläger wegen vermeintlicher Verstöße gegen ihren Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) sowie wegen einer Verletzung der Amtsermittlungspflichten durch das Finanzgericht --FG-- (vgl. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) hinreichend substantiiert dargelegt worden sind (allgemein zu den Anforderungen an eine Verfahrensrüge vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110, m.w.N.; vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 10/05

    Grundlagenbescheid/Folgebescheid - Klage gegen Folgebescheid

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Nach § 42 FGO i.V.m. § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO-- (BFH-Urteil vom 9. November 2005 I R 10/05, BFH/NV 2006, 750, m.w.N.) kann nämlich der Einkommensteuerbescheid für 1993 insoweit nicht angefochten werden, als er auf einer Besteuerungsgrundlage beruht, die in einem wirksamen Grundlagenbescheid festgestellt worden ist.
  • BFH, 31.01.2007 - I B 44/06

    NZB: Ausschüttungsbelastung

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Schließlich könnte die Nichtzulassungsbeschwerde auch deshalb keinen Erfolg haben, weil sich das angefochtene Urteil aus anderen als den vom FG angeführten Gründen als richtig erweist (§ 126 Abs. 4 FGO; dazu BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 25/06

    Kumulative Begründung eines Urteils; Anwendung des Grundsatzes von Treu und

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Bei einer sog. kumulativen Begründung, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, muss mindestens für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1465; vom 27. März 2007 VIII B 25/06, juris).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 110/07

    Kumulative Begründung - Keine Zulassung der Revision aufgrund von Einwendungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Im Übrigen nimmt der Senat auf die Begründung im Beschluss vom gleichen Tage zu VIII B 110/07 Bezug.
  • BFH, 30.11.2006 - VIII B 104/06

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Schließlich könnte die Nichtzulassungsbeschwerde auch deshalb keinen Erfolg haben, weil sich das angefochtene Urteil aus anderen als den vom FG angeführten Gründen als richtig erweist (§ 126 Abs. 4 FGO; dazu BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2007 I B 44/06, BFH/NV 2007, 1191; vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02

    GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII B 112/07
    Der Feststellungsbescheid entfaltet als Grundlagenbescheid gemäß § 182 Abs. 1 AO Bindungswirkung für das Streitjahr 1993 (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 2/02, BFHE 205, 117, BStBl II 2004, 551).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 15/07

    Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfe-Antrages bei kumulativer Begründung -

    Mit der vom Prozessvertreter fristgerecht eingelegten und begründeten Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (Az. VIII B 112/07) machen die Antragsteller Verfahrensmängel, nämlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie der Amtsermittlungspflicht, geltend.

    Im Streitfall hat die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 112/07 jedoch auch bei der gebotenen überschlägigen Prüfung und unter Berücksichtigung der vorgenannten verfassungsrechtlichen Maßstäbe keine Aussicht auf Erfolg, weil sie bereits unzulässig ist.

    Der Senat hat deshalb die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom gleichen Tage unter Az. VIII B 112/07 als unzulässig verworfen.

  • BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07

    Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im

    Bei einer derartigen, sogenannten kumulativen Begründung eines angefochtenen Urteils, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, muss jedoch mindestens für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465; vom 7. Dezember 2007 VIII B 112/07, juris, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Somit würde sich das angefochtene Urteil auch im Ergebnis als richtig erweisen (vgl. § 126 Abs. 4 FGO; dazu BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 VIII B 104/06, BFH/NV 2007, 486; vom 7. Dezember 2007 VIII B 112/07, juris).
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