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   BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14   

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https://dejure.org/2016,54397
BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14 (https://dejure.org/2016,54397)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2016 - XI R 31/14 (https://dejure.org/2016,54397)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - XI R 31/14 (https://dejure.org/2016,54397)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum guten Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 74, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126a, FGO § 121, UStG § 14, UStG § 15 Abs 1
    Zum guten Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • Bundesfinanzhof

    Zum guten Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 126a FGO, § 121 FGO, § 14 UStG 2005
    Zum guten Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • IWW

    § 126a Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126a Satz 1 FGO, Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG, § 118 Abs. 2 FGO, § 74 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus einer von einem nicht von dem leistenden Unternehmer, sondern einem Dritten erteilten Rechnung bzw. Gutschrift

  • rewis.io

    Zum guten Glauben an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus einer von einem nicht von dem leistenden Unternehmer, sondern einem Dritten erteilten Rechnung bzw. Gutschrift

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit der Vorsteuer aus einer von einem nicht von dem leistenden Unternehmer, sondern einem Dritten erteilten Rechnung bzw. Gutschrift

  • datenbank.nwb.de

    Guter Glaube des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht erfüllten Vorsteuerabzugsvoraussetzungen - und der gute Glauben

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 14
    Vorsteuerabzug, Vertrauensschutz, Falsche Angaben

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-277/14

    PPUH Stehcemp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Hierauf hat die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) mit beim Bundesfinanzhof (BFH) am 24. November 2016 eingegangenen Schreiben vom gleichen Tag im Wesentlichen vorgebracht, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil PPUH Stehcemp vom 22. Oktober 2015 C-277/14 (EU:C:2015:719, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2015, 917) den Vorsteuerabzug zugelassen habe, obwohl die Rechnung dem Leistungsempfänger nicht von dem leistenden Unternehmer, sondern von einem Dritten erteilt worden sei.

    Die vom V. Senat des BFH in dem in einem Parallelverfahren ergangenen Urteil vom 10. September 2015 V R 17/14 (BFH/NV 2016, 80) vertretene Auffassung stehe im Lichte der Entscheidung des EuGH PPUH Stehcemp (EU:C:2015:719, UR 2015, 917) in Frage, da der EuGH das Recht auf Vorsteuerabzug erweitert und nicht begrenzt habe.

    a) Der Senat hält es nach Ergehen des EuGH-Urteils PPUH Stehcemp (EU:C:2015:719, UR 2015, 917) zwar für zweifelhaft, ob Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegensteht, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt, und hat deshalb den EuGH angerufen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 254, 152, DStR 2016, 1532, Leitsatz 2; Az. beim EuGH C-374/16).

    Diese EuGH-Vorlage des Senats --was gleichfalls für die EuGH-Vorlage des V. Senats des BFH (Beschluss vom 6. April 2016 V R 25/15, BFHE 254, 139, DStR 2016, 1527; Az. beim EuGH C-375/16) gilt-- hat für das vorliegende Revisionsverfahren jedoch keine Bedeutung (zur Versagung des in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemachten Rechts auf Vorsteuerabzug vgl. z.B. EuGH-Urteil PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, UR 2015, 917, Rz 47 f.).

    b) Aus gleichem Grund greift auch der Einwand der Klägerin, dass der EuGH in seinem Urteil PPUH Stehcemp (EU:C:2015:719, UR 2015, 917) den Vorsteuerabzug sogar aus einer Rechnung von einem Dritten zugelassen habe, nicht durch.

    Dort war der Leistungsempfänger hinsichtlich der Person des leistenden Unternehmers --anders als im Streitfall-- gutgläubig (vgl. EuGH-Urteil PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, UR 2015, 917, Rz 22 f.).

  • BFH, 10.09.2015 - V R 17/14

    Anforderungen an die Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs - Strohmann als

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Die vom V. Senat des BFH in dem in einem Parallelverfahren ergangenen Urteil vom 10. September 2015 V R 17/14 (BFH/NV 2016, 80) vertretene Auffassung stehe im Lichte der Entscheidung des EuGH PPUH Stehcemp (EU:C:2015:719, UR 2015, 917) in Frage, da der EuGH das Recht auf Vorsteuerabzug erweitert und nicht begrenzt habe.

    Zur Begründung seiner Entscheidung verweist der Senat auf das Urteil des V. Senats des BFH in BFH/NV 2016, 80, das in einem Parallelverfahren ergangen ist und dem er sich anschließt.

  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Sie beantragt, das vorliegende Verfahren XI R 31/14 im Hinblick auf die EuGH-Vorlage des Senats (BFH-Beschluss vom 6. April 2016 XI R 20/14, BFHE 254, 152, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2016, 1532; Az. beim EuGH C-374/16) auszusetzen.

    a) Der Senat hält es nach Ergehen des EuGH-Urteils PPUH Stehcemp (EU:C:2015:719, UR 2015, 917) zwar für zweifelhaft, ob Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegensteht, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt, und hat deshalb den EuGH angerufen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 254, 152, DStR 2016, 1532, Leitsatz 2; Az. beim EuGH C-374/16).

  • EuGH, 15.11.2017 - C-374/16

    Geissel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Diese EuGH-Vorlage des Senats --was gleichfalls für die EuGH-Vorlage des V. Senats des BFH (Beschluss vom 6. April 2016 V R 25/15, BFHE 254, 139, DStR 2016, 1527; Az. beim EuGH C-375/16) gilt-- hat für das vorliegende Revisionsverfahren jedoch keine Bedeutung (zur Versagung des in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemachten Rechts auf Vorsteuerabzug vgl. z.B. EuGH-Urteil PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, UR 2015, 917, Rz 47 f.).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2013 - 1 K 943/10

    Vorsteuerabzug aus Strohmanngeschäften

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 15. Februar 2013  1 K 943/10 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Auszug aus BFH, 07.12.2016 - XI R 31/14
    Diese EuGH-Vorlage des Senats --was gleichfalls für die EuGH-Vorlage des V. Senats des BFH (Beschluss vom 6. April 2016 V R 25/15, BFHE 254, 139, DStR 2016, 1527; Az. beim EuGH C-375/16) gilt-- hat für das vorliegende Revisionsverfahren jedoch keine Bedeutung (zur Versagung des in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemachten Rechts auf Vorsteuerabzug vgl. z.B. EuGH-Urteil PPUH Stehcemp, EU:C:2015:719, UR 2015, 917, Rz 47 f.).
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    c) Ernstlich zweifelhaft wäre indessen weiterhin (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 537, Rz 19; vom 18. Februar 2015 V S 19/14, BFH/NV 2015, 866, Rz 30 ff.), sofern die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür vorlägen (vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2016 XI R 31/14, BFH/NV 2017, 487, Rz 8 und 9), ob auch beim Vorsteuerabzug Gutglaubensschutz bereits im Festsetzungsverfahren gewährt werden kann (verneinend BFH-Urteile vom 22. Juli 2015 V R 23/14, BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914, Rz 31 ff.; vom 10. September 2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80, Rz 48).
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 19/20

    Versagung des Vorsteuerabzugs aus Altgoldlieferungen; Anforderungen an das

    genannten Gründen zu versagen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 07.12.2016 - XI R 31/14, BFH/NV 2017, 487; s. zur vergleichbaren Problematik bei § 6a Abs. 4 UStG auch BFH-Beschluss vom 02.07.2021 - XI R 40/19, juris).
  • BFH, 10.09.2015 - V R 17/14

    Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein

    Anders als die Klägerin meint, hat das FG die Verfahren 1 K 720/12 U (Az. V R 17/14) und 1 K 943/10 U (Revision anhängig unter Az. XI R 31/14) nicht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO verbunden.
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 14/19

    Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 - AdV;

    c) Ernstlich zweifelhaft wäre indessen weiterhin (vgl. dazu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2015, 537, Rz 19; vom 18. Februar 2015 V S 19/14, BFH/NV 2015, 866, Rz 30 ff.), sofern die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür vorlägen (vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2016 XI R 31/14, BFH/NV 2017, 487, Rz 8 und 9), ob auch beim Vorsteuerabzug Gutglaubensschutz bereits im Festsetzungsverfahren gewährt werden kann (verneinend BFH-Urteile vom 22. Juli 2015 V R 23/14, BFHE 250, 559, BStBl II 2015, 914, Rz 31 ff.; vom 10. September 2015 V R 17/14, BFH/NV 2016, 80, Rz 48).
  • BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15
    b) Der Kläger macht insoweit zwar unter Berufung auf Rechtsprechung mehrerer Finanzgerichte sinngemäß geltend, es sei klärungsbedürftig, ob beim Vorsteuerabzug der Schutz des guten Glaubens nicht erst im Billigkeitsverfahren, sondern bereits im Festsetzungsverfahren zu erfolgen habe (vgl. dazu auch die BFH-Beschlüsse vom 16. April 2014 V B 48/13, BFH/NV 2014, 1243; vom 26. September 2014 XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158; in BFH/NV 2015, 866, sowie die Revisionsverfahren V R 17/14, XI R 22/14, V R 23/14, XI R 31/14 und V R 62/14).
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