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   BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08   

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https://dejure.org/2009,15278
BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08 (https://dejure.org/2009,15278)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2009 - VIII K 1/08 (https://dejure.org/2009,15278)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - VIII K 1/08 (https://dejure.org/2009,15278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Nichtigkeitsklage; Verweisung an das FG; Kostenentscheidung; Kein Recht auf Akteneinsicht bei unzulässiger Beschwerde

  • Judicialis

    GVG § 17a Abs. 2 S. 1; ; GVG § 17b Abs. 2 S. 1; ; FGO § 70; ; FGO § 134; ; FGO § 135 Abs. 2; ; ZPO § 584 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Zuständigkeit und Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage gem. § 134 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 579 ff. Zivilprozessordnung ( ZPO )

  • datenbank.nwb.de

    Zuständigkeit bei Nichtigkeitsklage gegen ein FG-Urteil; kein Akteneinsichtsrecht bei unzulässiger Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.09.2008 - VIII B 80/07

    Terminsverlegung aus erheblichen Gründen - Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge -

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde der Antragstellerin hat der Senat mit Beschluss vom 25. September 2008 VIII B 80/07 als unzulässig verworfen.

    dass der Senatsbeschluss vom 25. September 2008 VIII B 80/07 und das Urteil des FG des Saarlandes vom 25. April 2007 1 K 2183/03 nichtig seien und die vorstehend genannten Entscheidungen aufzuheben.

    Die "Nichtigkeitsklage" gegen den Beschluss des BFH vom 25. September 2008 VIII B 80/07 ist als Antrag zu verstehen, den Beschluss entsprechend den §§ 134 FGO, 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 135 Abs. 2 FGO, soweit der Senat den Nichtigkeitsantrag gegen seinen Beschluss vom 25. September 2008 VIII B 80/07 als unzulässig verworfen hat.

  • BFH, 05.06.2008 - IX S 5/08

    Verweisung der Sache bei instanzieller Unzuständigkeit des BFH

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Fehlt es danach an der instanzlichen Zuständigkeit des BFH, ist dies nach § 70 Satz 1 FGO in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festzustellen und der Rechtsstreit insoweit von Amts wegen an das instanziell zuständige FG zu verweisen (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX S 5/08, BFH/NV 2008, 1513); dies gilt insbesondere für Nichtigkeitsklagen gegen FG-Urteile (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800).

    Soweit der Senat das Verfahren an das FG verwiesen hat (Nichtigkeitsklage gegen das angefochtene FG-Urteil), ist die Kostenentscheidung entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 70 FGO dem FG vorbehalten (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1513).

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Schon nach dem Wortlaut der Vorschrift ist nämlich der Einwand, in einem Gerichtsverfahren "nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten zu sein", ausdrücklich nur von einer (nicht entsprechend vertretenen) "Partei" geltend zu machen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.), betrifft also nicht die ggf. rechtswidrige Nichtbeteiligung Dritter am Verfahren.
  • BFH, 20.04.2004 - XI B 21/04

    Akteneinsicht - unzulässige Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht einem Beteiligten im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens eine Akteneinsicht nicht zu, wenn die Beschwerde unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 XI B 21/04, BFH/NV 2004, 1120; weitere Nachweise bei Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 78 FGO Rz 21).
  • BFH, 16.12.1994 - VIII S 4/94

    Ordnungsgemäße Vertretung eines Gesellschaftseigners

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Fehlt es danach an der instanzlichen Zuständigkeit des BFH, ist dies nach § 70 Satz 1 FGO in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festzustellen und der Rechtsstreit insoweit von Amts wegen an das instanziell zuständige FG zu verweisen (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX S 5/08, BFH/NV 2008, 1513); dies gilt insbesondere für Nichtigkeitsklagen gegen FG-Urteile (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800).
  • BFH, 18.03.1988 - V K 1/88

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Abgeschlossenes Verfahren - Rechtskraft -

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Die "Nichtigkeitsklage" gegen den Beschluss des BFH vom 25. September 2008 VIII B 80/07 ist als Antrag zu verstehen, den Beschluss entsprechend den §§ 134 FGO, 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).
  • BFH, 16.12.1994 - VIII K 1/94

    Verweisung von Amts wegen an das Finanzgericht (FG) bei instanzieller

    Auszug aus BFH, 08.01.2009 - VIII K 1/08
    Fehlt es danach an der instanzlichen Zuständigkeit des BFH, ist dies nach § 70 Satz 1 FGO in entsprechender Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) festzustellen und der Rechtsstreit insoweit von Amts wegen an das instanziell zuständige FG zu verweisen (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2008 IX S 5/08, BFH/NV 2008, 1513); dies gilt insbesondere für Nichtigkeitsklagen gegen FG-Urteile (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800).
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