Rechtsprechung
BFH, 08.01.2014 - VII S 45/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO unstatthaft - keine Begründung für Anhörungsmitteilung - Begründung einer Anhörungsrüge
- openjur.de
Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO unstatthaft; keine Begründung für Anhörungsmitteilung; Begründung einer Anhörungsrüge
- Bundesfinanzhof
FGO § 126a S 2, FGO § 133a Abs 1
Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO unstatthaft - keine Begründung für Anhörungsmitteilung - Begründung einer Anhörungsrüge
- Bundesfinanzhof
Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO unstatthaft - keine Begründung für Anhörungsmitteilung - Begründung einer Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 126a S 2 FGO, § 133a Abs 1 FGO
Isolierte Anhörungsrüge gegen Anhörungsmitteilung nach § 126a Satz 2 FGO unstatthaft - keine Begründung für Anhörungsmitteilung - Begründung einer Anhörungsrüge - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a Abs. 4 S. 1
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge gegen eine nach § 126a Satz 2 FGO vorgeschriebene Änderungsmitteilung unstatthaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 09.12.2014 - 6 K 534/06
Berücksichtigung von in der Handels- und Steuerbilanz vorgenommenen …
Allerdings entfaltet § 43 Abs. 18 KAGG n.F. nach dem BVerfG-Beschluss vom 17.12.2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255, BFH/NV 2014, 563) für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 in formaler Hinsicht echte Rückwirkung, soweit die Vorschrift Festsetzungen für diese Veranlagungszeiträume umfasst, die noch nicht bestandskräftig sind.