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   BFH, 08.02.1999 - VII B 251/98   

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https://dejure.org/1999,5502
BFH, 08.02.1999 - VII B 251/98 (https://dejure.org/1999,5502)
BFH, Entscheidung vom 08.02.1999 - VII B 251/98 (https://dejure.org/1999,5502)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 1999 - VII B 251/98 (https://dejure.org/1999,5502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mineralölsteuer - Kraftstofflieferung - Vergütung - Sicherheitsleistung - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3; MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Vergütungsanspruch wegen ausgefallener Mineralölsteuer; grundsätzliche Bedeutung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 08.02.1999 - VII B 251/98
    Es muß sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 08.02.1999 - VII B 251/98
    Dazu ist erforderlich, daß der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Gleichwohl versteht es sich von selbst, dass die erforderliche gerichtliche Verfolgung des Anspruchs sich unmittelbar an den fruchtlosen Ablauf der dem Schuldner gesetzten (letzten) Zahlungsfrist anzuschließen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, 221; vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130).
  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Ausgehend von diesem Standpunkt hat das FG aber ferner beanstandet, dass sich die gerichtliche Geltendmachung der Forderung nicht unmittelbar, wie von der Rechtsprechung des BFH gefordert (Beschluss in BFHE 188, 217, sowie Beschluss vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130), an den Ablauf dieser letzten Frist angeschlossen hat, sondern dass die Klägerin eine neue Frist gesetzt und damit die Zahlungsfrist erneut verlängert hat.
  • FG Hamburg, 22.01.2002 - IV 130/99

    Vergütungsanspruch des Mineralölhändlers

    Der erkennende Senat hat sich hinsichtlich des Streitfalles des weiteren an der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 8.2.1999 - VII B 251/98 - orientiert, wonach, ist die rechtzeitige Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung ergebnislos geblieben, der Mineralölhändler, will er sich seinen Vergütungsanspruch erhalten, seine Forderung im unmittelbaren Anschluss an den fruchtlosen Fristablauf gerichtlich verfolgen muss.
  • BFH, 09.08.2002 - VII B 311/01

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Überwachung der Außenstände

    b) Auch soweit die Klägerin eine Divergenz des angefochtenen Urteils zum Senatsbeschluss vom 8. Februar 1999 VII B 251/98 (BFH/NV 1999, 1130) aufzeigen möchte, ist festzustellen, dass eine solche Divergenz nicht vorliegt.
  • BFH, 01.02.2001 - VII B 282/00

    Mineralölsteuer - Vergütung - Gundsätzliche Bedeutung - Frist - Begründung -

    Da sich die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits eingehend mit dem Maßnahmenkatalog in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV befasst hat (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, und vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFHE 188, 208; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179; vom 8. Februar 1999 VII B 251/98, BFH/NV 1999, 1130, und in BFHE 188, 217) reicht es nicht aus, darauf hinzuweisen, dass die Erstattungsvoraussetzungen nicht abschließend geklärt seien.
  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

    Das Risiko des nachlässigen Verhaltens der Klägerin über eine Mineralölsteuererstattung der Allgemeinheit aufzubürden, ist nach Ansicht des Senats angesichts der dargelegten Umstände nicht gerechtfertigt (vgl. auch BFH, Beschluss vom 08.02.1999 VII B 251/98, NV 1999, 1130).
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