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   BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15   

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https://dejure.org/2016,5867
BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15 (https://dejure.org/2016,5867)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2016 - VII B 60/15 (https://dejure.org/2016,5867)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - VII B 60/15 (https://dejure.org/2016,5867)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, AO § 284 Abs 1, AO § 284 Abs 3, AO § 284 Abs 9, AO § 5
    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • Bundesfinanzhof

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 284 Abs 1 AO vom 29.07.2009, § 284 Abs 3 AO vom 29.07.2009, § 284 Abs 9 AO vom 29.07.2009, § 5 AO
    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • IWW

    § 284 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 284 Abs. 1 Satz 1 AO, § 284 Abs. 3 Satz 1 AO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 284 AO, § 802c Abs. 3 der Zivilprozessordnung, § 284 Abs. 9 AO, § 131 Abs. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kein Ermessen der Finanzbehörde hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 284 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Ermessen der Finanzbehörde nach Änderung des § 284 AO mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hinsichtlich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis im Ermessen der Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgabe der Vermögensauskunft - und das Ermessen des Finanzamtes

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2009 - VII B 204/08

    Vollstreckungsmaßnahmen kurz vor der mündlichen Verhandlung rechtfertigen auch im

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    Dem Betroffenen ist bei einer veränderten Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsakts gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972, und vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461; vgl. Werth in Beermann/Gosch, FGO, § 115 Rz 106, und Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    Einer Rechtsfrage kommt nur dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2013 - VII B 201/12

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung während des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    Dem Betroffenen ist bei einer veränderten Sachlage zuzumuten, ein neues Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen und wegen evtl. veränderter Verhältnisse die Aufhebung des im Zeitpunkt seines Erlasses rechtmäßigen Verwaltungsakts gemäß § 131 Abs. 1 AO zu beantragen (Senatsbeschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972, und vom 22. Juni 2009 VII B 204/08, BFH/NV 2009, 1780).
  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 08.02.2016 - VII B 60/15
    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461; vgl. Werth in Beermann/Gosch, FGO, § 115 Rz 106, und Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 28).
  • BFH, 23.10.2019 - VII B 40/19

    Keine Prozesszinsen auf einen Steuererstattungsanspruch bei fehlender

    Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn sie klärungsbedürftig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 08.02.2016 - VII B 60/15, BFH/NV 2016, 891).

    An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne Weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 18.12.1998 - VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 891).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 9 B 298/16

    Ladung des Vollstreckungsschuldners zur Abgabe einer Vermögensauskunft durch die

    vgl. BFH, Beschluss vom 8. Februar 2016 - VII B 60/15 -, BFH/NV 2016, 891, juris Rn. 8.

    vgl. BFH, Beschluss vom 8. Februar 2016 - VII B 60/15 -, BFH/NV 2016, 891, juris Rn. 8; Müller-Eiselt, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler [Hrsg.], AO, Lfg.

  • VG Schwerin, 07.02.2018 - 6 A 3831/16

    Rundfunkbeitrag; Ermessensausübung der Vollstreckungsbehörde bei der

    Entsprechend dem Bedeutungswandel der eidesstattlichen Versicherung ist das bislang auf der Stufe vor der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung insoweit auszuübende Ermessen auf eine spätere Stufe verlagert worden, bei der die Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hat, ob sie die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis anordnet (vgl. BFH, Beschl. v. 08.02.2016 - VII B 60/15 -, juris Rn. 8; Zeller-Müller in Beermann/Gosch, AO/FGO, 136. Lfg. bei juris, Juli 2015, § 284 AO Rn. 17; Werth in Klein, AO, 13. Aufl., § 284 Rn. 35).
  • FG Sachsen, 12.12.2018 - 4 K 1019/17

    Vollstreckung einer von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank zurückgeforderten

    Entsprechend dem Bedeutungswandel der eidesstattlichen Versicherung ist das bislang auf der Stufe vor der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung insoweit auszuübende Ermessen auf eine spätere Stufe verlagert worden, bei der die Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hat, ob sie die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis anordnet (Vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2016 VII B 60/15, BFH/NV 2016, 891 ).
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