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   BFH, 08.02.2017 - X B 138/16   

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https://dejure.org/2017,6333
BFH, 08.02.2017 - X B 138/16 (https://dejure.org/2017,6333)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2017 - X B 138/16 (https://dejure.org/2017,6333)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - X B 138/16 (https://dejure.org/2017,6333)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 2, EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 6b Abs 7, FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3 S 1, FGO § 69 Abs 6, FGO § 128 Abs 3, EStG VZ 2011
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 EStG 2009, § 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 6b Abs 7 EStG 2009, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung eines auf der gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos zur Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs beruhenden Einkommensteuerbescheides

  • rewis.io

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung eines auf der gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos zur Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs beruhenden Einkommensteuerbescheides

  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Vollziehung eines auf der gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos zur Wahrung des formellen Bilanzenzusammenhangs beruhenden Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer gewinnerhöhenden Korrektur des Kapitalkontos in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang - Anlagevermögen bei einem gewerblichen Grundstückshändler - Zulassung einer Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücke - Anlagevermögen oder Umlaufvermögen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formeller Bilanzenzusammenhang - und die gewinnerhöhende Korrektur des Kapitalkontos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AdV während des Einspruchsverfahrens - durch das Finanzgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    Keine Gemeinnützigkeit einer Stiftung zur Bewahrung und Förderung von bildender

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Im Zeitpunkt der Veräußerung würden sie aber regelmäßig wieder zu Umlaufvermögen (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. März 1996 IV R 2/92, BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.4.).

    In einer späteren Entscheidung hat der IV. Senat des BFH ausgeführt, es sei denkbar, dass zum Betriebsvermögen eines Grundstückshändlers gehörende Grundstücke während der Zeit ihrer Vermietung zum Anlagevermögen gehörten und erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung zu Umlaufvermögen würden (Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369, unter I.4.).

    Indes kann die zitierte Formulierung aus dem BFH-Urteil in BFHE 180, 121, BStBl II 1996, 369 nicht in dem vom FA angenommenen Sinne verstanden werden.

  • BFH, 31.05.2007 - IV R 54/05

    Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    bb) Auch hat der BFH zu der Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG entschieden, dass der dort geforderte enge zeitliche und sachliche Zusammenhang einer vom Steuerpflichtigen gewünschten Bilanzänderung mit einer vom FA vorgenommenen gegenläufigen Bilanzkorrektur i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG auch dann gegeben ist, wenn diese Bilanzkorrektur lediglich in der (gewinnerhöhenden) Nachholung einer vom Steuerpflichtigen bisher nicht gebuchten Entnahme bestand (BFH-Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 54/05, BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665, unter II.1.d bb).

    Im Übrigen war es im Fall des IV. Senats jedenfalls insoweit zu einer --wirtschaftsgutbezogenen-- Änderung von Bilanzposten gekommen, als das FA Wirtschaftsgüter des notwendigen Privatvermögens, die der dortige Steuerpflichtige zu Unrecht bilanziert hatte, aus der Bilanz ausgebucht hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 188, BStBl II 2008, 665, unter II.1.e).

  • BFH, 17.03.1981 - VIII R 149/78

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Vermögensverwaltung und zum Beginn

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Soweit die Grundstücke eines solchen Betriebs dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, kommt der Abzug von Absetzungen für Abnutzung sowie die Inanspruchnahme der Vergünstigung des § 6b EStG in Betracht (umfassend zum Ganzen BFH-Urteil vom 17. März 1981 VIII R 149/78, BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522, unter I.3.).

    Hiergegen spricht bereits, dass der IV. Senat an dieser Stelle ausdrücklich auf die Grundsätze des Urteils in BFHE 133, 44, BStBl II 1981, 522 verweist.

  • FG Köln, 01.03.2016 - 15 K 317/12

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten einer Kanzlei als

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    In Bezug auf die Nachholung des bereits im Jahr 2009 verwirklichten Gewinns im Streitjahr 2011 bestünden schon im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des FG Köln (Urteil vom 1. März 2016  15 K 317/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 997) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren IV R 19/16 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide.

    Dies wird noch dadurch verstärkt, dass das FG Köln die entscheidungserhebliche Rechtsfrage jüngst gerade gegenteilig zur Vorinstanz des vorliegenden Verfahrens entschieden hat (Urteil in EFG 2016, 997; wohl zustimmend Korte, EFG 2016, 999; ablehnend Heß, Betriebs-Berater 2016, 1394) und hierzu ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig ist (IV R 19/16).

  • BFH, 17.06.2019 - IV R 19/16

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    In Bezug auf die Nachholung des bereits im Jahr 2009 verwirklichten Gewinns im Streitjahr 2011 bestünden schon im Hinblick auf die gegenteilige Auffassung des FG Köln (Urteil vom 1. März 2016  15 K 317/12, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 997) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren IV R 19/16 ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide.

    Dies wird noch dadurch verstärkt, dass das FG Köln die entscheidungserhebliche Rechtsfrage jüngst gerade gegenteilig zur Vorinstanz des vorliegenden Verfahrens entschieden hat (Urteil in EFG 2016, 997; wohl zustimmend Korte, EFG 2016, 999; ablehnend Heß, Betriebs-Berater 2016, 1394) und hierzu ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig ist (IV R 19/16).

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Auch hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Gewinnauswirkung einer Entnahme, die der Steuerpflichtige in einem bestandskräftig veranlagten Vorjahr getätigt, aber bilanziell nicht berücksichtigt hatte, nicht im ersten offenen Jahr nachgeholt werden darf (BFH-Urteile vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422, BStBl II 1972, 874, unter 3.b; vom 23. Juli 1975 I R 210/73, BFHE 117, 144, BStBl II 1976, 180, unter 4., 5., und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148; ebenso für zum Privatvermögen gehörende, fälschlich auf der Passivseite bilanzierte Wirtschaftsgüter BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 64/79, BFHE 131, 482, BStBl II 1981, 125).

    Der BFH hat hierzu ausdrücklich ausgeführt, der Rückgriff auf die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs könne nicht so umfassend sein, dass eine in früheren Jahren unterbliebene zutreffende steuerrechtliche Behandlung schlichtweg nachgeholt werde (BFH-Urteil in BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148, unter 3. am Ende).

  • BFH, 06.02.2009 - IV B 125/08

    Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG zweifelhaft

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Damit besteht ein Widerspruch zwischen zwei finanzgerichtlichen Entscheidungen zur selben Rechtsfrage, was in der Regel bereits die Gewährung von AdV rechtfertigt (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2009 IV B 125/08, BFH/NV 2009, 760, unter II.c.).
  • BFH, 30.04.1998 - III R 29/93

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Der BFH sieht die Art der Bilanzierung durch den Steuerpflichtigen (d.h. den Ausweis eines Wirtschaftsguts als Anlage- oder Umlaufvermögen in der vom Steuerpflichtigen selbst aufgestellten konkreten Bilanz) als eines von mehreren "objektiven" Indizien für die Zuordnung an (BFH-Urteile in BFHE 197, 109, BStBl II 2002, 289, unter 2.b aa; vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, unter II.3.b, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter II.2.a).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 105/84

    Bilanzberichtigung bei Korrektur von Einlagen und Einnahmen

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Der BFH sieht die Art der Bilanzierung durch den Steuerpflichtigen (d.h. den Ausweis eines Wirtschaftsguts als Anlage- oder Umlaufvermögen in der vom Steuerpflichtigen selbst aufgestellten konkreten Bilanz) als eines von mehreren "objektiven" Indizien für die Zuordnung an (BFH-Urteile in BFHE 197, 109, BStBl II 2002, 289, unter 2.b aa; vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BFHE 149, 255, BStBl II 1987, 448, unter II.3.b, und vom 30. April 1998 III R 29/93, BFH/NV 1998, 1372, unter II.2.a).
  • BFH, 31.05.2007 - IV R 25/06

    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

    Auszug aus BFH, 08.02.2017 - X B 138/16
    Auch die weiteren vom FG in diesem Zusammenhang angeführten BFH-Entscheidungen (Urteile vom 31. Mai 2007 IV R 25/06, BFH/NV 2007, 2086, und vom 11. Oktober 2007 X R 4/05, BFH/NV 2008, 354; Beschluss vom 5. Oktober 2007 IV B 125/06, BFH/NV 2008, 353) sind lediglich zum Anwendungsbereich des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ergangen, nicht aber zu den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs.
  • BFH, 11.10.2007 - X R 4/05

    Korrektur fehlerhafter Gewinnverteilung bei einer Personengesellschaft durch

  • BFH, 05.10.2007 - IV B 125/06

    Gewillkürte Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft

  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

  • BFH, 09.09.1980 - VIII R 64/79

    Kontokorrent-Bankschuld - Falsche Bilanzierung - Buchung - Bilanz

  • BFH, 30.01.2013 - I R 54/11

    Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer

  • BFH, 01.02.2002 - II B 76/01

    AdV; beschränkte Zulassung der Beschwerde

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 33/87

    1. Erschließungskosten als Entgelt im Rahmen eines Erbbaurechtsverhältnisses - 2.

  • BFH, 29.11.2001 - II B 93/00

    AdV; Beschwerde gegen ablehnende AdV-Beschlüsse

  • BFH, 25.06.2014 - I R 29/13

    Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an

  • BFH, 24.05.2016 - V B 123/15

    Ein Fahrzeughersteller, der selbst hergestellte Fahrzeuge durch langfristige

  • BFH, 11.02.1988 - IV R 19/87

    Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte

  • BFH, 25.01.2006 - I R 58/04

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Zusammenhang Bilanzänderung mit Bilanzberichtigung

  • BFH, 23.07.1975 - I R 210/73
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Zur Gewährung der AdV ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit für das Hauptsacheverfahren überwiegen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Beschlüsse vom 24. Mai 2016 V B 123/15, BFH/NV 2016, 1253, Rz 25, und vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579, Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2019 - IV R 19/16

    In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzenzusammenhang

    In jenen Fällen ging es nicht um die Korrektur eines Bilanzierungsfehlers in einem späteren Wirtschaftsjahr, sondern um den Ausgleich eines Bilanzierungsfehlers durch Ausübung eines Wahlrechts in demselben Wirtschaftsjahr (so zutreffend BFH-Beschluss vom 8. Februar 2017 - X B 138/16, Rz 43).
  • BFH, 24.08.2021 - X B 53/21

    Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung

    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, u.a. Senatsbeschluss vom 08.02.2017 - X B 138/16, BFH/NV 2017, 579, Rz 32, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2022 - 6 K 3388/16

    Eintritt der Folge einer Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Vornahme von

    Ernstliche Zweifel indessen an der Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung, die darauf beruhen, dass in Anwendung der Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang das Kapitalkonto in der Schlussbilanz des ersten offenen Jahres im Hinblick darauf gewinnerhöhend korrigiert wird, dass der Steuerpflichtige in einem bestandskräftig veranlagten und festsetzungsverjährten früheren Veranlagungszeitraum eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet hat und das FA nunmehr meint, die Voraussetzungen des § 6b EStG hätten seinerzeit gar nicht vorgelegen, äußert dementgegen der 10. Senat des BFH (BFH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - X B 138/16 -, juris).

    Fraglich sei, ob die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs eine erfolgswirksame Korrektur eines früheren Bilanzierungsfehlers im ersten offenen Jahr auch dann zulassen, wenn der Fehler sich nicht mehr in einer Bilanzposition, sondern lediglich im Kapitalkonto auswirkt (BFH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - X B 138/16 -, Rn. 33, juris).

  • BFH, 19.02.2018 - II B 75/16

    Prüfungsumfang des FG bei gerichtlichem AdV-Antrag, Befugnisse der Finanzbehörde

    Zur Gewährung der Aufhebung der Vollziehung ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe i.S. einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579, Rz 32, m.w.N.).
  • FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17

    Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers

    Solche Zweifel liegen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vor, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BStBl III 1967, 182; seither ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641; vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579).
  • BFH, 28.12.2022 - III B 48/22

    Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge

    cc) (1) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts sind nach der BFH-Rechtsprechung regelmäßig auch dann gerechtfertigt, wenn dies von einer Rechtsfrage abhängt, die von mehreren Senaten des BFH unterschiedlich oder widersprüchlich entschieden worden ist; dann ist die Vollziehung auszusetzen oder aufzuheben (BFH-Beschlüsse vom 11.07.2013 - XI B 41/13, BFH/NV 2013, 1647, und vom 05.02.1986 - I B 39/85, BFHE 146, 105, BStBl II 1986, 490, wonach eine AdV auch dann geboten ist, wenn nach einem Urteil des erkennenden Senats die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts zweifelhaft ist und der Zweifel nach einem damit in Widerspruch stehenden Urteil des selben Senats nicht besteht; BFH-Beschluss vom 22.11.1968 - VI B 87/68, BFHE 94, 206, BStBl II 1969, 145, wonach eine Rechtsfrage ernstlich zweifelhaft ist, wenn sie von zwei obersten Bundesgerichten unterschiedlich entschieden worden ist; vgl. auch BFH-Urteil vom 08.02.2017 - X B 138/16, BFH/NV 2017, 579 für den Fall, dass zwei finanzgerichtliche Entscheidungen im Widerspruch zueinander ergangen sind und der BFH die Rechtsfrage noch nicht entschieden hat; ebenso Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 69 Rz 161).
  • FG Saarland, 07.06.2022 - 2 V 1379/21

    (Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag auf Steuerfreistellung von

    Ein Widerspruch zwischen zwei finanzgerichtlichen Entscheidungen zur selben Rechtsfrage rechtfertigt in der Regel bereits die Gewährung von AdV, wenn der BFH die Rechtsfrage noch nicht entschieden hat (BFH vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579).

    Bereits aus diesem Grund erschien es vorliegend sachgerecht, die Aussetzung der Vollziehung zu gewähren (vgl. BFH vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579).Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vierjährige Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der Antragstellung (10. Dezember 2020) noch nicht abgelaufen ist.

  • FG Münster, 04.10.2019 - 14 K 610/18

    Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen bei der Vermietung von Europaletten

    Die tatsächliche Dauer der Verwendung im Betrieb ist daher unerheblich (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 26.11.1974 - VIII R 61-62/73, BStBl. II 1975, 352; vom 31.03.1977 - V R 44/73, BStBl. II 1977, 684; vom 05.02.1987 - IV R 105/84, BStBl. II 1987, 448; vom 13.12.2006 - VIII R 51/04, BStBl. II 2008, 137; vom 16.12.2009 - IV R 48/07, BStBl. II 2010, 799; vom 16.12.2009 - IV R 48/07, BStBl II 2010, 799 und BFH-Beschluss vom 08.02.2017 - X B 138/16, BFH/NV 2017, 579).
  • FG Düsseldorf, 04.06.2019 - 10 K 34/15

    Ablehnung der Gewährung von AfA (Absetzungen für Abnutzungen) bei errichteten

    Die tatsächliche Dauer der Verwendung im Betrieb ist daher unerheblich (BFH-Entscheidungen vom 26. November 1974 VIII R 61-62/73, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1975, 352; vom 31. März 1977 V R 44/73, BStBl II 1977, 684; vom 5. Februar 1987 IV R 105/84, BStBl II 1987, 448; vom 12. September 1995 X B 83/95, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1996, 206; vom 13. Dezember 2006 VIII R 51/04, BStBl II 2008, 137; vom 16. Dezember 2009 IV R 48/07, BStBl II 2010, 799; vom 16. Dezember 2009 IV R 49/07, BFH/NV 2010, 945, und BFH-Beschluss vom 8. Februar 2017 X B 138/16, BFH/NV 2017, 579).
  • FG Düsseldorf, 06.05.2020 - 4 V 794/20

    Schenkungsteuerfreibetrag für Urenkel Steuerfestsetzung bei Übernahme der

  • FG Münster, 26.09.2019 - 9 V 1985/19

    Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 1 K 330/18

    Körperschaftsteuerrechtliche Bewertung einer Anteilsübertragung; Voraussetzungen

  • FG München, 30.04.2019 - 6 K 1185/18

    Beschränkte Steuerpflicht einer ausländischen Körperschaft nach

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