Rechtsprechung
BFH, 08.03.1989 - X R 148/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Befreiung von der Einkommensteuer - Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 05.06.1986 - IV R 268/82
Verlustausgleich - Veranlagungszeitraum - Verlust - Verlust in gewerblicher …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
§ 2 Abs. 1 Satz 1 AIG sieht damit für bestimmte ausländische Verluste einen Verlustausgleich vor (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juni 1986 IV R 268/82, BFHE 146, 447, BStBl II 1986, 659).Sie haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die innerstaatliche steuerrechtliche Einordnung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 146, 447, BStBl II 1986, 659).
- BFH, 28.03.1973 - I R 59/71
Unbeschränkt Steuerpflichtige - Veranlagungszeitraum 1968 - Einkünfte - Ausgleich …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Die Bundesrepublik war zudem durch den Abschluß des im Streitfall anzuwendenden DBA-Österreich nicht gehindert, kraft unilateralen Rechts die Abziehbarkeit der im anderen Vertragsstaat entstandenen Verluste von der inländischen Bemessungsgrundlage zu begründen; denn international wird die Freistellung nicht als Abzugsverbot verstanden (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1973 I R 59/71, BFHE 109, 127, BStBl II 1973, 531;… Vogel, Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, Rdnr. 74 zu Art. 23).Bei rein innerstaatlicher Regelung (hier: § 2 AIG) war der Gesetzgeber nicht gehindert, an Begriffsbestimmungen des EStG anzuknüpfen (vgl. BFH in BFHE 109, 127, BStBl II 1973, 531).
- Drs-Bund, 06.06.1969 - BT-Drs V/4287
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Dies verdeutlicht die Begründung des Gesetzes, die von "Nachholung der Besteuerung" (BTDrucks V/3890 S. 20) bzw. von "Nachversteuerung" (BTDrucks V/4287 S. 6) spricht.Dabei ist im übrigen zu berücksichtigen, daß mit der Regelung des § 2 Abs. 1 AIG nur Nachteile ausgeglichen werden sollen, die bei einem abkommenslosen Zustand nicht bestehen würden (vgl. BTDrucks V/4287, a. a. O.).
- BFH, 13.10.1983 - I R 11/79
Österreichisches EStG - Beschränkte Steuerpflicht - Verlustabzug
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Danach tritt ein Rechtsnachteil dann ein, wenn die für den Steuerpflichtigen günstige Norm des ausländischen Steuerrechts nicht ermittelt werden kann (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 I R 11/79, BFHE 140, 2, BStBl II 1984, 181). - BFH, 12.01.1983 - I R 90/79
Hilfsantrag - Hauptantrag - Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Diese steuerrechtliche Einordnung ändert sich nicht dadurch, daß die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) mit dem ausländischen Staat, aus dem die Einkünfte stammen, einen Doppelbesteuerungsvertrag abgeschlossen hat, nach dessen Bestimmungen diese Einkünfte nicht in die inländische Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, und zwar unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind (vgl. zu letzterem BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 I R 90/79, BFHE 137, 478, BStBl II 1983, 382; BFH-Beschluß vom 11. März 1970 I B 50/68, I B 3/69, BFHE 98, 427, BStBl II 1970, 569). - BFH, 16.09.1966 - VI 118/65
Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Der mögliche Wortsinn des § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG läßt zwar auch die Auslegung zu, daß es bei der Ermittlung dieses Betrages entscheidend darauf ankommt, welchen Charakter die maßgeblichen späteren gewerblichen Betriebsstättengewinne haben, die eine Hinzurechnung auslösen können; denn zu diesen Gewinnen gehören auch solche aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs (BFH-Urteil vom 16. September 1966 VI 118/65 und VI 119/65, BFHE 87, 134, BStBl III 1967, 70; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Anm. 2 zu § 16). - BFH, 05.06.1986 - IV R 338/84
Verlustausgleich - Verlust in gewerblicher Betriebsstätte - Verluste bei Land- …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Diese Nachteile ergeben sich daraus, daß nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Juni 1986 IV R 338/84, BFHE 146, 452, BStBl II 1986, 661) Einkünfte, die nach einem DBA von der Besteuerung in der Bundesrepublik als dem Wohnsitzstaat ausgenommen sind, auch insoweit aus der inländischen Bemessungsgrundlage ausscheiden, als es sich um Verluste handelt. - BFH, 16.12.1975 - VIII R 147/71
§ 16 Abs. 4 EStG ist keine Tarifvorschrift, sondern enthält eine sachliche …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Dementsprechend berührt der steuerfreie Teil auch nicht den Verlustausgleich (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1975 VIII R 147/71, BFHE 117, 557, BStBl II 1976, 360). - BFH, 11.03.1970 - I B 50/68
Ausgleich eines Teils inländischer Einkünfte mit österreichischen Verlusten aus …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Diese steuerrechtliche Einordnung ändert sich nicht dadurch, daß die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) mit dem ausländischen Staat, aus dem die Einkünfte stammen, einen Doppelbesteuerungsvertrag abgeschlossen hat, nach dessen Bestimmungen diese Einkünfte nicht in die inländische Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, und zwar unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind (vgl. zu letzterem BFH-Urteil vom 12. Januar 1983 I R 90/79, BFHE 137, 478, BStBl II 1983, 382; BFH-Beschluß vom 11. März 1970 I B 50/68, I B 3/69, BFHE 98, 427, BStBl II 1970, 569). - BFH, 04.06.1975 - I R 250/73
Natürliche Person - Gewöhnlicher Aufenthalt - Unbeschränkte Steuerpflicht - …
Auszug aus BFH, 08.03.1989 - X R 148/87
Diese entsprechenden DBA-Normen regeln nur die Modalitäten, nach denen bei einer Besteuerung im ausländischen Vertragsstaat im deutschen Inland die Besteuerung ausgeschaltet werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BFHE 116, 150, 153, BStBl II 1975, 708). - Drs-Bund, 26.02.1969 - BT-Drs V/3890