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   BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01   

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https://dejure.org/2006,6112
BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01 (https://dejure.org/2006,6112)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2006 - IX R 76/01 (https://dejure.org/2006,6112)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2006 - IX R 76/01 (https://dejure.org/2006,6112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 191 AO 1977; § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 38 Abs. 1 S. 1 EStG; § 42d EStG; § 38a EStG

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 50; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 38a; ; EStG § 42d; ; FGO § 126 Abs. 2; ; AO 1977 § 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Zuschuss des Arbeitgebers zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Büro in seinem Haus als steuerbarer Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Büromietzuschuss als steuerpflichtiger Werbungskostenersatz; Gewährung eines Vorteils für eine Beschäftigung auf Grund der Veranlassung eines individuellen Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers ; Leistung von Zahlungen an den Arbeitnehmer auf Grund einer anderen, neben ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 3 Nr 50
    Arbeitgeber; Arbeitslohn; Arbeitszimmer; Mietersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, und vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).

    Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180).

    Dadurch unterscheiden sich die Vereinbarungen im Streitfall von (Miet-)Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Rechtsprechung als gesonderte Rechtsverhältnisse nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern dem Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet wurden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; in BFH/NV 2005, 882; in BFH/NV 2005, 2180, sowie zu den Voraussetzungen für die Erfassung von Zuschüssen als Mieteinnnahmen BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).

  • BFH, 09.06.2005 - IX R 4/05

    Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180).

    Dadurch unterscheiden sich die Vereinbarungen im Streitfall von (Miet-)Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Rechtsprechung als gesonderte Rechtsverhältnisse nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern dem Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet wurden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; in BFH/NV 2005, 882; in BFH/NV 2005, 2180, sowie zu den Voraussetzungen für die Erfassung von Zuschüssen als Mieteinnnahmen BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).

  • BFH, 11.01.2005 - IX R 72/01

    Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber - Abgrenzung Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse --objektiv nachvollziehbar-- über die Entlohnung des Arbeitnehmers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; vom 9. Juni 2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180).

    Dadurch unterscheiden sich die Vereinbarungen im Streitfall von (Miet-)Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Rechtsprechung als gesonderte Rechtsverhältnisse nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern dem Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet wurden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; in BFH/NV 2005, 882; in BFH/NV 2005, 2180, sowie zu den Voraussetzungen für die Erfassung von Zuschüssen als Mieteinnnahmen BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).

  • FG Hamburg, 26.02.2001 - II 718/99

    Häusliches Arbeitszimmer: Kostenzuschuss des Arbeitgebers

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Die dagegen eingelegte Klage wies das Finanzgericht (FG) mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 875 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 26.05.1998 - VI R 9/96

    Steuerbefreiung von Krankentagegeldern aus einer schweizerischen

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Was nicht Ertrag der Arbeitsleistung sei, könne kein Arbeitslohn sein (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 1998 VI R 9/96, BFHE 186, 247, BStBl II 1998, 581; Offerhaus, Betriebs-Berater 1990, 2017).
  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Dadurch unterscheiden sich die Vereinbarungen im Streitfall von (Miet-)Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die von der Rechtsprechung als gesonderte Rechtsverhältnisse nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern dem Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet wurden (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 279; in BFH/NV 2005, 882; in BFH/NV 2005, 2180, sowie zu den Voraussetzungen für die Erfassung von Zuschüssen als Mieteinnnahmen BFH-Urteile vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161; vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
  • BFH, 29.11.1968 - VI R 279/67

    Erstattungsleistungen eines Arbeitgebers wegen der Aufwendungen eines

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Dies ist dann der Fall, wenn die Ausgaben ausschließlich oder doch bei weitem überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt, von diesem veranlasst oder gebilligt sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 50 EStG Anm. 4 "Beträge für den Arbeitgeber").
  • BFH, 19.01.1976 - VI R 227/72

    Angestellte einer öffentlichen Sparkasse - Gaststättenbesuch - Aufforderung der

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Dies ist dann der Fall, wenn die Ausgaben ausschließlich oder doch bei weitem überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt, von diesem veranlasst oder gebilligt sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1968 VI R 279/67, BFHE 94, 336, BStBl II 1969, 173; vom 19. Januar 1976 VI R 227/72, BFHE 117, 470, BStBl II 1976, 231; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 3 Nr. 50 EStG Anm. 4 "Beträge für den Arbeitgeber").
  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, und vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 08.03.2006 - IX R 76/01
    Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung --etwa aufgrund eines Mietverhältnisses-- zuwendet (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, und vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFH/NV 2005, 279).
  • BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter

  • FG Köln, 03.08.2016 - 5 K 2515/14

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung der Kosten einer Badrenovierung als

    Leistet der Arbeitgeber, wie vorliegend, Zahlungen für ein im Haus bzw. in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn einerseits und Einkünften aus VuV andererseits danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt (BFH-Urteile vom 16.09.2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10; vom 08.03.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810 sowie vom 11.01.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882).

    Der Nachweis eines entsprechenden betrieblichen Interesses an der Nutzung des betreffenden Raumes obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BStBl II 2006, 10; in BFH/NV 2006, 1810 sowie in BFH/NV 2005, 882).

  • BFH, 13.06.2013 - VI R 37/11

    Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreiem Aufwendungsersatz - häusliches

    a) Das FG hat im Ergebnis zutreffend aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 8. März 2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810; Senatsurteil vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308) entschieden, dass steuerfreie Bezüge i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nur insoweit anzusetzen sind, als solche Aufwendungen als Erwerbsaufwendungen abziehbar sind; das sind im Streitfall hier höchstens 2.400 DM nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG.
  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als

    Dient sie in erster Linie den Interessen des Arbeitnehmers, weil er im Betrieb des Arbeitgebers über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt, und die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers vom Arbeitgeber lediglich gestattet oder geduldet wird, so sind die Zahlungen als Arbeitslohn zu erfassen (BFH-Urt. v. 19.10.2001 VI R 131/00, BStBl II 2002, 300; v. 16.9.2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; v. 11.1.2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882; v. 9.6.2005 IX R 4/05, BFH/NV 2005, 2180; v. 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • BFH, 02.10.2008 - VI B 102/07

    Zahlungen des Arbeitgebers für in Wohnungen seiner Arbeitnehmer belegene Büros

    Zur Beantwortung der Rechtsfrage, ob die von der Klägerin geleisteten Zahlungen für die in Wohnungen ihrer Arbeitnehmer (Gebietsleiter) belegenen Büros Arbeitslohn darstellen, hat das FG ausdrücklich auch auf die BFH-Urteile vom 16. September 2004 VI R 25/02 (BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10) und vom 8. März 2006 IX R 76/01 (BFH/NV 2006, 1810) abgestellt.
  • FG Nürnberg, 23.04.2009 - 7 K 1954/07

    Aufwandsentschädigung für das Vorhalten eines häuslichen Arbeitszimmers eines

    Ein gesondertes Rechtsverhältnis etwa aus Vermietung und Verpachtung war nicht beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 8.3.2006 IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 119/07

    Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines technischen Aufsichtsbeamten

    Sie lagen aber zugleich und in nicht unerheblichem Umfange im Interesse des Klägers, der seiner Tätigkeit teilweise von zu Hause aus nachgehen konnte und dessen Aufwand hierfür durch die Zahlungen verringert wurde (vgl. BFH-Urt. v. 8. März 2006, IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810).
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