Rechtsprechung
BFH, 08.03.2010 - VIII B 15/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung
- openjur.de
Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung
- Bundesfinanzhof
Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 149 Abs 1 S 2 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 170 Abs 1 AO, § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 AO, § 171 AO
Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintritt der Festsetzungsverjährung bzgl. der Durchführung getrennter Einkommensteuerveranlagungen mit dem Ziel der Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuer
- datenbank.nwb.de
Kein Recht auf Wahl der getrennten Veranlagung nach Ablauf der Festsetzungsfrist; keine Anlaufhemmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Anlaufhemmung bei verspäteter Wahl der getrennten Veranlagung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 2 K 2118/08
- BFH, 08.03.2010 - VIII B 15/09
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 542/17
Korrekte Umsetzung einer in der mündlichen Verhandlung gegebenen Zusage; …
Da jedoch nach Ablauf der Festsetzungsfrist kein Recht mehr auf Wahl der getrennten Veranlagung besteht (BFH, Beschluss vom 08.03.2010 VIII B 15/09, BFH/NV 2010, 1080) und die reguläre Festsetzungsfrist abgelaufen war, ist der BFH zumindest inzidenter davon ausgegangen, dass die Ablaufhemmung erst mit Unanfechtbarkeit der zugesagten Änderungsbescheide endete.
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