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   BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16   

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https://dejure.org/2017,28472
BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16 (https://dejure.org/2017,28472)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2017 - IX R 16/16 (https://dejure.org/2017,28472)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2017 - IX R 16/16 (https://dejure.org/2017,28472)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 15a, EStG § 21 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1, EStG § 15a, EStG § 21 Abs 1 S 2, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010
    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • Bundesfinanzhof

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 5 Abs 1 EStG 2002, § 15a EStG 2002, § 21 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009
    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • IWW

    § 15a des Einkommensteuergesetzes, § ... 15a EStG, § 15a Abs. 4 EStG, § 15a Abs. 1, 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 5 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, § 15a Abs. 1 EStG, §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1, 2, 175 HGB, § 15a Abs. 1a Satz 1 EStG, § 15 Abs. 1a EStG, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, § 85 Satz 1 der Abgabenordnung, § 25 Abs. 1 EStG, § 135 Abs. 2 FGO, § 139 Abs. 4 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Behandlung von Werbungskostenüberschüssen einer GmbH & Co KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rewis.io

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Behandlung von Werbungskostenüberschüssen einer GmbH & Co KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • rechtsportal.de

    EStG § 15a ; EStG § 21 Abs. 1 S. 2
    Einkommensteuerliche Behandlung von Werbungskostenüberschüssen einer GmbH & Co KG mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse eines Kommanditisten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos an einer vermögensverwaltenden KG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechenbare Werbungskostenüberschüsse - und die Übernahme eines negativen Kapitalkontos

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 2, EStG § 15a
    Verlust, Kommanditist, Negatives Kapitalkonto, Erwerb

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Köln, 06.04.2016 - 3 K 2802/13

    Feststellung verrechenbarer Verluste im Sinne der § 21 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. §

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. April 2016 3 K 2802/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1250, veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 52/13

    Verrechnung von nicht ausgeglichenen oder abgezogenen Verlusten bei einer

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    a) Nach dem Normzweck des § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 15a EStG soll die Berechnung des Kapitalkontos einer Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung so weit wie möglich der Berechnung des Kapitalkontos bei einer Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Gewerbebetrieb angeglichen werden (s. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. September 2014 IX R 52/13, BFHE 247, 209, BStBl II 2015, 263).

    Eine derartige Berechnung des Kapitalkontos des einzelnen Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft entspricht am ehesten dem Zweck des § 15a EStG: Als Ausdruck seiner erforderlichen aktuellen, wirtschaftlichen Belastung sollen nur solche Verlustanteile die Steuerschuld sofort mindern, die zu einer gegenwärtigen Vermögenseinbuße oder -gefährdung durch Haftung führen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 247, 209, BStBl II 2015, 263, Rz 13, m.w.N.).

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 53/04

    Anschaffungskosten bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    b) Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten für den Erwerb der Kommanditanteile zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte wie auch für die Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (BFH-Urteile vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574; vom 28. März 2007 IX R 53/04, BFH/NV 2007, 1845).

    Übernimmt der Erwerber des Gesellschaftsanteils zusätzlich die Verpflichtung, ein negatives Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters mit künftigen Überschussanteilen aufzufüllen, so kann er weitere Anschaffungskosten erst dann geltend machen, wenn solche zur Verrechnung führenden Überschussanteile entstehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1845, Rz 16).

  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 37/93

    Die Übernahme eines negativen Kapitalkontos, das nicht durch stille Reserven im

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Für gewerblich tätige Kommanditgesellschaften mit Steuerbilanz folgt dieses Ergebnis aus dem insoweit bilanzrechtlich bestehenden Passivierungsverbot solcher Verbindlichkeiten, die erst aus künftigen Gewinnen zu tilgen sind (BFH-Urteil vom 14. Juni 1994 VIII R 37/93, BFHE 176, 10, BStBl II 1995, 246, unter 3.b, m.w.N.).

    Das Passivierungsverbot bedeutet, dass die Neugesellschafter im Zeitpunkt des Erwerbs des Gesellschaftsanteils noch keinen Aufwand geltend machen können; ein solcher entsteht erst, wenn sie auf einen Gewinnanteil verzichten müssen, der ihnen in der Folgezeit zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFHE 176, 10, BStBl II 1995, 246).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Unbeschadet dessen, dass sowohl der Abschluss als auch der Inhalt einer solchen Vereinbarung vom FG nicht festgestellt werden konnten, haben Absprachen über Steueransprüche oder das materielle Ergebnis der Besteuerung wegen der strikten Bindung der Verwaltung an die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (s. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes und § 85 Satz 1 der Abgabenordnung; allgemein hierzu zuletzt Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, Rz 89 ff., m.w.N.) keine Bindungswirkung.
  • BFH, 22.10.2015 - IV R 7/13

    VGA durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Dieser Grundsatz schließt daher die Bildung eines Vertrauenstatbestands aus, der über die im Feststellungsbescheid für ein Veranlagungsjahr zugrunde gelegte Entscheidung hinausgeht (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2015 IV R 7/13, BFHE 251, 335, BStBl II 2016, 219, Rz 36, m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Handelt es sich --wie im Streitfall-- um die Anschaffung des Anteils an einer Kommanditgesellschaft, so liegen nach den bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen (dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164) Anschaffungskosten vor, soweit die Zahlungen des Erwerbers den Stand des Kapitalkontos des ausscheidenden Gesellschafters übersteigen.
  • BFH, 08.09.1992 - IX R 335/87

    Zurechnung von Werbungskostenüberschussanteilen

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Diese Einlagen sind um spätere Einlagen sowie um die positiven Einkünfte der Vorjahre zu erhöhen und um die Entnahmen und negativen Einkünfte der Vorjahre zu vermindern (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1992 IX R 335/87, BFHE 169, 418, BStBl II 1993, 281, unter III.; vom 15. Oktober 1996 IX R 72/92, BFHE 181, 462, BStBl II 1997, 250, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Ebenso führen nachträgliche Einlagen weder zu einer nachträglichen Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit eines vorhandenen verrechenbaren Werbungskostenüberschusses noch zu einer Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit des dem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Werbungskostenüberschuss eines zukünftigen Wirtschaftsjahres, soweit durch den Werbungskostenüberschuss ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht (§ 21 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 15a Abs. 1a Satz 1 EStG; § 15 Abs. 1a EStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008, BGBl I 2008, 2794, eingefügt; zuvor bereits BFH-Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94, BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 72/92

    In das Verlustausgleichsvolumen bei den Einkünften einer KG aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 08.03.2017 - IX R 16/16
    Diese Einlagen sind um spätere Einlagen sowie um die positiven Einkünfte der Vorjahre zu erhöhen und um die Entnahmen und negativen Einkünfte der Vorjahre zu vermindern (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 1992 IX R 335/87, BFHE 169, 418, BStBl II 1993, 281, unter III.; vom 15. Oktober 1996 IX R 72/92, BFHE 181, 462, BStBl II 1997, 250, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 38/17

    Bewertung der Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im

    cc) Das im Rahmen eines Gesellschafterwechsels übernommene Kapitalkonto einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft unterscheidet sich von dem originär beim Altgesellschafter entstandenen Kapitalkonto in der Weise, dass das negative Kapitalkonto des übernehmenden Gesellschafters im Gegensatz zum Altgesellschafter nicht durch die Zuweisung eines Verlustanteils auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung, sondern durch entgeltlichen Erwerb auf der Grundlage des Übernahmevertrags entsteht (BFH-Urteil vom 08.03.2017 - IX R 16/16, BFH/NV 2017, 1306).

    Die bloße Übernahme einer in diesem Zusammenhang bestehenden unbeschränkten Haftung (s. hierzu Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Aufl., § 714 Rz 11 und § 736 Rz 6) genügt hierfür nicht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 1306, m.w.N.).

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17

    Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein

    Dabei ist die Finanzbehörde an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung selbst dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteile in BFHE 249, 369, BStBl II 2016, 788, Rz 66; vom 07.09.2016 - I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, Rz 19; vom 08.03.2017 - IX R 16/16, BFH/NV 2017, 1306, Rz 24; in BFHE 259, 295, BStBl II 2018, 174, Rz 24, jeweils m.w.N.).
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