Rechtsprechung
BFH, 08.04.2010 - V B 20/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache
- openjur.de
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen; Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung; Verfahrensfehler; unwirksame Rücknahme eines Einspruchs; wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache
- Bundesfinanzhof
FGO § 76, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 155, AO § 110 Abs 2, AO § 227, AO § 362 Abs 2, ZPO § 295
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache
- Bundesfinanzhof
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von Steuerbescheiden bei Ausübung unzulässigen Drucks und Unterdrückung von entlastendem Beweismaterial; Koppelung der Aussetzung der Untersuchungshaft an die Unterschrift einer von der Steuerfahndung entworfenen tatsächlichen Verständigung bei Unterzeichnung ...
- datenbank.nwb.de
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Erlassverfahren dient nicht zur Korrektur des Festsetzungsverfahrens; Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen; Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme im Besteuerungsverfahren, wenn eine Strafurteilsabsprache ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit von Steuerbescheiden bei Ausübung unzulässigen Drucks und Unterdrückung von entlastendem Beweismaterial; Koppelung der Aussetzung der Untersuchungshaft an die Unterschrift einer von der Steuerfahndung entworfenen tatsächlichen Verständigung bei Unterzeichnung ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.11.2007 - 5 K 2162/07
- BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10
Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich
Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.;… vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.). - BFH, 15.07.2020 - V B 9/19
Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Identität von Leistendem und …
Eine Divergenz liegt allerdings nur dann vor, wenn das FG bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der --dieselbe Rechtsfrage betreffenden-- Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (Senatsbeschluss vom 08.04.2010 - V B 20/08 , BFH/NV 2010, 1616;… BFH-Beschluss vom 14.10.2009 - IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443, m.w.N.). - BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes …
Sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616;… vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815;… vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828).
- BFH, 07.02.2019 - V B 68/18
Ort der sonstigen Leistung, Sitz des leistenden Unternehmers, …
a) Wird die Beschwerde mit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.). - BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13
Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …
aa) Die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616;… vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815). - BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10
Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und …
Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.;… vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.). - BFH, 05.03.2014 - V B 14/13
Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug
Ein Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit kann daher nur gewährt werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Beschluss vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616). - BFH, 05.06.2019 - V B 53/18
Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, …
Wird die Beschwerde mit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2010 - V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.). - BFH, 02.12.2010 - XI B 23/10
Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten …
In einem solchen Fall scheidet aber eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO aus (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 IX B 116/09, BFH/NV 2010, 917; vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616). - FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 7 K 7199/07
Erlass von Nachzahlungszinsen nach verzögerter Option zur Umsatzsteuer
Im Übrigen hätte sie eine gegenteilige Rechtsauffassung in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung geltend machen müssen, da solche Rechtsmängel nicht im Erlassverfahren berücksichtigt werden können (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 8. April 2010, V B 20/08, juris). - FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 3692/08
Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung
- FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10
Voraussetzungen, Wirksamkeit und Anfechtbarkeit einer tatsächlichen Verständigung …