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   BFH, 08.04.2010 - V B 20/08   

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https://dejure.org/2010,5883
BFH, 08.04.2010 - V B 20/08 (https://dejure.org/2010,5883)
BFH, Entscheidung vom 08.04.2010 - V B 20/08 (https://dejure.org/2010,5883)
BFH, Entscheidung vom 08. April 2010 - V B 20/08 (https://dejure.org/2010,5883)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • openjur.de

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen; Grundsätzliche Bedeutung; Rechtsfortbildung; Verfahrensfehler; unwirksame Rücknahme eines Einspruchs; wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76, FGO § 96 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 155, AO § 110 Abs 2, AO § 227, AO § 362 Abs 2, ZPO § 295
    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • Bundesfinanzhof

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • rewis.io

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • rewis.io

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsfortbildung - Verfahrensfehler - unwirksame Rücknahme eines Einspruchs - wirksame Einspruchsrücknahme bei vorausgehender Strafurteilsabsprache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden bei Ausübung unzulässigen Drucks und Unterdrückung von entlastendem Beweismaterial; Koppelung der Aussetzung der Untersuchungshaft an die Unterschrift einer von der Steuerfahndung entworfenen tatsächlichen Verständigung bei Unterzeichnung ...

  • datenbank.nwb.de

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Erlassverfahren dient nicht zur Korrektur des Festsetzungsverfahrens; Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen; Wirksamkeit der Einspruchsrücknahme im Besteuerungsverfahren, wenn eine Strafurteilsabsprache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden bei Ausübung unzulässigen Drucks und Unterdrückung von entlastendem Beweismaterial; Koppelung der Aussetzung der Untersuchungshaft an die Unterschrift einer von der Steuerfahndung entworfenen tatsächlichen Verständigung bei Unterzeichnung ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.06.2005 - II R 21/04

    Einspruch: Unwirksamkeit der Rücknahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 29. Juni 2005 II R 21/04 (BFH/NV 2005, 1964) und vom 28. Oktober 1998 X R 93/95 (BFH/NV 1999, 937) zuzulassen.

    b) Es liegt auch keine Divergenz des Urteils des FG zu dem BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1964 vor.

    Das Urteil des FG ist insoweit unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1964 kumulativ begründet.

  • BFH, 28.10.1998 - X R 93/95

    Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Die Revision ist auch nicht wegen Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 29. Juni 2005 II R 21/04 (BFH/NV 2005, 1964) und vom 28. Oktober 1998 X R 93/95 (BFH/NV 1999, 937) zuzulassen.

    a) Das FG ist nicht in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung des BFH-Urteils in BFH/NV 1999, 937 abgewichen.

    Abgesehen davon betreffen die beiden Urteile unterschiedliche Rechtsfragen: In dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 937 geht es um die Bindung an eine im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung getroffene Zusage einer Klagerücknahme.

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Weiter sind die Fundstellen des Beweisantrags und das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme anzugeben und ist auszuführen, inwiefern das angefochtene Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332).
  • BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Beweiserhebung, Verzicht auf mündliche

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Da Beweisaufnahmen notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen sind, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren, ist mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich ein Verzicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme erklärt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725, unter II. 1.), so dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung zu einem ausdrücklichen Verzicht auf das Rügerecht führt (BFH-Beschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884).
  • BFH, 19.05.2009 - VI B 159/08

    Keine grundsätzliche Bedeutung einer nicht klärungsfähigen Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und klärbar sind (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2009 VI B 159/08, juris; vom 7. Oktober 2008 VI B 92/07, BFH/NV 2009, 148, und vom 13. November 2007 VI B 160/06, BFH/NV 2008, 341, m.w.N.).
  • BFH, 07.10.2008 - VI B 92/07

    Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts: keine konkrete Altersgrenze

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und klärbar sind (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2009 VI B 159/08, juris; vom 7. Oktober 2008 VI B 92/07, BFH/NV 2009, 148, und vom 13. November 2007 VI B 160/06, BFH/NV 2008, 341, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.1997 - IV B 88/96

    Voraussetzungen für die berufliche Veranlassung einer Bürgschaftsübernahme

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Da Beweisaufnahmen notwendigerweise in mündlicher Verhandlung durchzuführen sind, um den Beteiligten zu dem Ergebnis der Beweisaufnahme rechtliches Gehör zu gewähren, ist mit dem Verzicht auf mündliche Verhandlung zugleich ein Verzicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme erklärt (BFH-Beschluss vom 26. Oktober 2006 VII B 272/05, BFH/NV 2007, 725, unter II. 1.), so dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung zu einem ausdrücklichen Verzicht auf das Rügerecht führt (BFH-Beschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884).
  • BFH, 01.09.1988 - V R 139/83

    Besteuerung von Umsätzen in Umsatzsteuerbescheiden gegen die Unternehmereinheit -

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Das ist der Fall, wenn die Rücknahme durch bewusste Täuschung, Drohung, bewusst falsche Auskunft oder mittels rechtlich offensichtlich unzutreffender Erwägungen der Finanzbehörde --insbesondere gegenüber rechtsunkundigen Steuerpflichtigen-- veranlasst wird (vgl. BFH-Urteil vom 1. September 1988 V R 139/83, BFH/NV 1989, 206, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.1995 - V B 62/94

    Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Entscheidung des Gerichts ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861).
  • BFH, 13.11.2007 - VI B 160/06

    Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers in Fällen des Erhalts eines geldwerten

    Auszug aus BFH, 08.04.2010 - V B 20/08
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn über bisher ungeklärte Rechtsfragen zu entscheiden ist, die klärungsbedürftig, entscheidungserheblich und klärbar sind (BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2009 VI B 159/08, juris; vom 7. Oktober 2008 VI B 92/07, BFH/NV 2009, 148, und vom 13. November 2007 VI B 160/06, BFH/NV 2008, 341, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 15/04

    Keine Abhängigkeit zwischen USt und Vorsteuer

  • BFH, 13.06.2008 - XI B 187/07

    Rücknahme eines Einspruchs bei mehreren angefochtenen Steuerbescheiden -

  • BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung

  • BFH, 05.06.2009 - V B 52/08

    Erlass von bestandskräftig festgesetzten Steuern im Billigkeitsverfahren -

  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

  • BFH, 31.03.2008 - V B 207/06

    Grundsätzliche Bedeutung - Sachliche Unbilligkeit - Organschaft

  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes

    Sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815; vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828).
  • BFH, 07.02.2019 - V B 68/18

    Ort der sonstigen Leistung, Sitz des leistenden Unternehmers,

    a) Wird die Beschwerde mit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2019 - V B 53/18

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung,

    Wird die Beschwerde mit einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache begründet, so muss in der Beschwerdebegründung eine bestimmte --abstrakte-- klärungsbedürftige und in dem angestrebten Revisionsverfahren auch klärbare Rechtsfrage herausgestellt und --unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur-- deren Bedeutung für die Allgemeinheit substantiiert dargetan werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2010 - V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Dabei kommt es auf den materiell-rechtlichen Standpunkt des FG an (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616, m.w.N.; vom 7. Februar 1995 V B 62/94, BFH/NV 1995, 861, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz -

    aa) Die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; sofern die Auslegung des FG den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH nach § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bindend (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616; vom 11. Juli 2012 X B 136/11, BFH/NV 2012, 1815).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Ein Erlass bestandskräftig festgesetzter Steuern wegen sachlicher Unbilligkeit kann daher nur gewährt werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die angebliche Fehlerhaftigkeit zu wehren (BFH-Beschluss vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616).
  • BFH, 02.12.2010 - XI B 23/10

    Zulassung der Revision nur auf der Grundlage des vom FG festgestellten

    In einem solchen Fall scheidet aber eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO aus (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 IX B 116/09, BFH/NV 2010, 917; vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616).
  • BFH, 15.07.2020 - V B 9/19

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Identität von Leistendem und

    Eine Divergenz liegt allerdings nur dann vor, wenn das FG bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der --dieselbe Rechtsfrage betreffenden-- Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (Senatsbeschluss vom 08.04.2010 - V B 20/08 , BFH/NV 2010, 1616; BFH-Beschluss vom 14.10.2009 - IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2021 - 9 K 188/18

    Erlass von zu Ungunsten des Schuldners geänderten Bescheiden über die gesonderte

    Für die Annahme des von der Klägerin behaupteten Anfechtungsgrundes einer Drohung hätte es allerdings eines schlüssigen Sachverhaltsvortrags unter konkreter Darlegung von Tatsachen für eine rechtswidrige Einflussnahme auf ihre Entschließungsfreiheit bedurft (BFH, Beschluss vom 8. April 2010 V B 20/08, BFH/NV 2010, 1616).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2010 - 7 K 7199/07

    Erlass von Nachzahlungszinsen nach verzögerter Option zur Umsatzsteuer

  • FG Köln, 20.10.2011 - 15 K 3692/08

    Anfechtung einer tatsächlichen Verständigung

  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

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