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   BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96   

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https://dejure.org/1996,11683
BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96 (https://dejure.org/1996,11683)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1996 - XI R 5/96 (https://dejure.org/1996,11683)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - XI R 5/96 (https://dejure.org/1996,11683)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.08.1990 - X R 45/90

    Auf die Öffentlichkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens kann Beteiligter

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96
    Hierfür ist erforderlich, daß die zur Begründung des Verfahrensmangels vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- den Mangel ergeben (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; vgl. BFH-Beschluß vom 24. August 1990 X R 45-46/90, BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032, m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Wird der Verstoß gegen Vorschriften des Prozeßrechts gerügt, auf deren Beachtung die Beteiligten verzichten können (§ 155 FGO i. V. m. § 295 Abs. 1 ZPO), muß außerdem vorgetragen werden, daß der Verstoß in der Vorinstanz gerügt wurde (s. auch BFH-Beschluß in BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032).

    Auf die Beachtung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens können die Prozeßbeteiligten verzichten (BFH-Beschluß in BFHE 161, 427, BStBl II 1990, 1032; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Anm. 37, m. w. N.).

  • BFH, 08.05.1996 - XI B 6/96

    Zulässigkeit einer Revision bei Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 08.05.1996 - XI R 5/96
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision hat der erkennende Senat durch Beschluß vom heutigen Tag XI B 6/96, vorstehend abgedruckt, als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 31.05.2001 - V R 71/99

    Umsatzsteuerkorrektur bei bestrittenen Forderungen

    "Uneinbringlich" ist eine Forderung jedoch nicht schon, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 17 Rz. 140; Tehler in Reiß/ Kraeusel/Langer, Umsatzsteuergesetz, § 17 Rz. 122, jeweils m.w.N.), sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltsforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf unabsehbare Zeit nicht durchsetzen kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Januar 1997 V R 5/96, BFH/NV 1997, 811; vom 8. Mai 1996 XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772; vom 13. November 1986 V R 59/79, BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226; BFH-Beschluss in BFHE 138, 107, BStBl II 1983, 389).
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    24. August 1990, BFHE 161, 427; BFH vom 17. Januar 1995 - V R 28/94, BFH/NV 1995, 893; BFH vom 8. Mai 1996 - XI R 5/96, BFH/NV 1996, 772).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 3 N 33.10

    Vietnam; Antrag auf Zulassung der Berufung; mündliche Verhandlung;

    Hieraus folgt, dass die Befolgung der Öffentlichkeitsvorschrift verzichtbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 1977 - IV C 71.77 -, Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 1; BFH, Beschluss vom 8. Mai 1996 - XI R 5/96, juris; siehe auch Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Februar 1998, Rn. 103 zu § 132).
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