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   BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05   

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https://dejure.org/2006,14382
BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05 (https://dejure.org/2006,14382)
BFH, Entscheidung vom 08.05.2006 - VII B 219/05 (https://dejure.org/2006,14382)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 2006 - VII B 219/05 (https://dejure.org/2006,14382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 letzte Alternative; ; PUDLV § 2 Nr. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56; PUDVL § 2 Nr. 3
    Wiedereinsetzung; Auslieferungszeitpunkt von Postsendungen

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Auslieferung von Postsendungen nach Erlass der Postuniversaldienstleistungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.06.1988 - III R 177/85

    Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren

    Auszug aus BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05
    Versagen sie, so darf ihnen das, da sie darauf keinen Einfluss haben, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351; vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.01.2002 - III R 5/01

    Wiedereinsetzung; überlange Postlaufzeit

    Auszug aus BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05
    Versagen sie, so darf ihnen das, da sie darauf keinen Einfluss haben, im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1988 III R 177/85, BFH/NV 1989, 351; vom 24. Januar 2002 III R 5/01, BFH/NV 2002, 778, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05
    Diese Quoten lassen die Einhaltung der Postlaufzeiten erwarten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 67).
  • FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14

    Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als

    Der Steuerpflichtige und sein Vertreter dürfen darauf vertrauen, dass eine werktags aufgegebene Postsendung am folgenden Werktag den Empfänger erreicht (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504).
  • FG München, 14.07.2009 - 13 K 55/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung bei der Briefbeförderung -

    Denn Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung sind einem Prozessbeteiligten nach der Rechtsprechung des BFH (Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042) regelmäßig nicht als Verschulden anzurechnen.

    Anderes gilt nur bei konkreten Anhaltspunkten, die die ernsthafte Gefahr längerer Postlaufzeiten begründen (BFH in BFH/NV 2006, 1504 und in BFH/NV 2008, 2042; BGH-Beschluss vom 13. Mai 2004 V ZB 62/03, HFR 2005, 67, NJW-RR 2004, 1217).

  • FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11

    Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen,

    Zudem kann der Steuerpflichtige, wenn keine Anhaltspunkte für mögliche Verzögerungen vorliegen, davon ausgehen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Sendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (Beschluss des BGH vom 21. Oktober 2010 IX ZB 73/10, juris, BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; vom 4. September 2008 I R 41/08, BFH/NV 2008, 2042, Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, § 110 AO Tz. 57).
  • BFH, 21.08.2009 - II B 184/08

    Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei der Fristversäumung durch eine Finanzbehörde

    Liefert ein Beteiligter eine Sendung so rechtzeitig bei der Post ein, dass üblicherweise mit einem fristgerechten Zugang zu rechnen ist, dürfen Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Beteiligte nicht zu vertreten hat, nicht als verschuldet gewertet werden (z.B. BFH-Entscheidungen vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96; vom 8. Mai 2006 VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 20 "Postbeförderung").
  • FG Hamburg, 20.09.2007 - 4 K 66/07

    Milch-Garantiemengen-Verordnung: Erhebung einer Milchgarantiemengenabgabe

    Entscheidend ist lediglich, dass die Hilfsperson - auch wenn dies der Verpächter selbst ist - auf Weisung des Pächters und auf dessen wirtschaftliches Risiko handelt (BFH, Beschluss vom 9.1.2007, VII B 219/05; FG Hamburg, Urteil vom 16.10.2000, IV 376/97; Urteil vom 24.2.2004, IV 150/01; Urteil vom 14.7.2005, IV 5/04; Urteil vom 15.2.2006, IV 141/04 und Urteil vom 27.11.2006, 4 K 31/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - L 18 R 952/16

    Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts

    Auch nach Inkrafttreten dieser (auf der europäischen Richtlinie 97/67/EG beruhenden) Vorschrift darf der Einlieferer einer Briefsendung darauf vertrauen, dass eine rechtzeitig am Vortag eingelieferte Einschreibsendung am folgenden Werktag ausgeliefert/zugestellt wird (BFH, Beschluss vom 08. Mai 2006 - VII B 219/05 - BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - IV ZB 2/08 -, in: MDR 2009, 1128f).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 6 K 6245/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (§ 163 AO) der Körperschaftsteuer

    Zugunsten der Klägerin ist deshalb beweiserleichternd davon auszugehen, dass die Anmeldung innerhalb der üblichen Postlaufzeit von einem Tag - zur Postlaufzeit von einem Werktag innerhalb des Bundesgebiets bereits im Jahr 2005 vgl. BFH, Beschluss vom 08. Mai 2006, VII B 219/05, BFH/NV 2006, 1504 - das Ziel erreicht und somit fristgemäß am 12. Dezember 2006 das Amtsgericht H... erreicht hatte.
  • VG Hamburg, 04.06.2009 - 20 K 2787/08

    Wiedereinsetzung in der vorigen Stand; Postlaufzeit; Einschreiben

    Insbesondere der Bundesgerichtshof (Beschl. v. 13.05.2004, NJW-RR 2004, 1217; ihm folgend: BFH, Beschl. v. 8.05.2006, BFH/NV 2006, 1504; im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung BSG, Beschl. v. 11.11.2003, B 2 U 293/03 B, juris: "ohne weiteres") geht insoweit nach Wegfall des Beförderungsmonopols für Briefe unter Auswertung der normativen Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) an die konkurrierenden Postunternehmen von Folgendem aus:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2007 - L 1 RA 92/04
    Die Klägerin, die mit der um einen Tag verspäteten Einreichung der Klageschrift (Monatsfrist des § 87 Abs. 1 Satz 1 SGG; Berechnung nicht nach dem jeweiligen Monatsende, sondern durch Ermittlung des Tages, der durch seine Benennung (30.) demjenigen entspricht, in den das Ereignis - Zustellung des Widerspruchsbescheides - fällt), die versäumte Rechtshandlung nachgeholt hat und den Wiedereinsetzungsantrag binnen Monatsfrist gestellt hat, § 67 Abs. 2 Satz 1 SGG, konnte darauf vertrauen, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag - im Bundesgebiet - ausgeliefert werden (Leitsatz 2 des Beschlusses des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 13. Mai 2004, Az: V ZB 62/03, vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 08.05.2006, Az: VII B 219/05).
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