Rechtsprechung
BFH, 08.06.2005 - II R 8/03 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Widerruf der Zustimmung des Ehegatten zum Realsplitting - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BewG § 148; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesonderte und einheitliche Festellung bei Erbbaurecht einer Mehrheit der Erben; Verfassungswidrige Überbewertung des Erbaurechts; Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 2209/00
- BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 11.12.2013 - II R 22/11
Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks für Zwecke der …
Dies erfordert den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, der den vom FA festgestellten Grundstückswert so erheblich unterschreitet, dass sich der festgestellte Grundstückswert als extrem über das normale Maß hinausgehend erweist (BFH-Urteil in BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036, unter II.4.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170 betreffend den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts). - BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170). - BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
- FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13
Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert
Dem Einwand der Verfassungswidrigkeit wegen möglicher Überbewertungen ist jedoch der Boden entzogen durch die ständige Rechtsprechung, wonach zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot bei der Bewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks oder eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 BewG i. d. F. vor 2007 im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift für Übermaßfälle der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zugelassen wurde (vgl. neben den vorgenannten jeweils speziellen Urteilen zusammenfassend BFH vom 08.06.2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170;… FG Hamburg vom 19.02.2009 3 K 13/08, EFG 2009, 1271, DStRE 2009, 1271, Juris Rz. 36 ff.; Kommentare oben 1 d; Hinweise vom 14.03.2014, führende FG-A 3 K 134/13 Barmbek Bl. 189 zu D). - FG Hamburg, 19.02.2009 - 3 K 13/08
Grunderwerbsteuergesetz/Bewertungsgesetz: Gegenleistung bei Kauf eines …
Führt der so festgestellte Wert zu einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil wegen zu niedriger Erbbauzinsen der abzuziehende Wert des belasteten Grundstücks nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG unrealistisch niedrig ausfällt, ist der Nachweis eines niedrigen gemeinen Werts des Erbbaurechts zuzulassen (…BFH vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804; DStRE 2006, 1135; vom 8. Juni 2005 II R 58/02, BFH/NV 2005, 2170). - FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99
Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger …
Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 2170). - FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten
Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 2170). - FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 4419/01
Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Tankstelle auf fremdem Grund und Boden
Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bedeutet aber, dass die Reglungen des § 148 Abs. 1 BewG als solche nicht verfassungswidrig sind (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2005 - II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170). - FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 5275/01
Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Autowaschstraße auf fremdem Grund und …
Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bedeutet aber, dass die Reglungen des § 148 Abs. 1 BewG als solche nicht verfassungswidrig sind (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2005 - II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170). - FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08
Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen …
Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, war bzw. ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 08.06.2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
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