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   BFH, 08.06.2005 - II R 8/03   

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https://dejure.org/2005,8893
BFH, 08.06.2005 - II R 8/03 (https://dejure.org/2005,8893)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2005 - II R 8/03 (https://dejure.org/2005,8893)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - II R 8/03 (https://dejure.org/2005,8893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
    Widerruf der Zustimmung des Ehegatten zum Realsplitting

  • Judicialis

    BewG § 92 Abs. 2; ; BewG § ... 138 Abs. 5; ; BewG § 139; ; BewG § 145 Abs. 3; ; BewG § 145 Abs. 3 Satz 3; ; BewG § 146 Abs. 1; ; BewG § 146 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 3; ; BewG § 146 Abs. 4; ; BewG § 146 Abs. 5; ; BewG § 146 Abs. 6; ; BewG § 146 Abs. 7; ; BewG § 148 Abs. 1; ; BewG § 148 Abs. 1 Satz 1; ; BewG § 148 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 148; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit des § 148 BewG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesonderte und einheitliche Festellung bei Erbbaurecht einer Mehrheit der Erben; Verfassungswidrige Überbewertung des Erbaurechts; Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 148 Abs 1 S 2
    Bedarfsbewertung; Erbbaurecht; Feststellung von Grundbesitzwerten; Gebäude

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.05.2004 - II R 45/01

    Bedarfsbewertung bei einem erbbaurechtsbelasteten Grundstück

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
    Mit Urteilen vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) sowie vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) hat der BFH sowohl für das erbbaurechtsbelastete Grundstück als auch für das Erbbaurecht dann, wenn die nach § 148 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 BewG festgestellten Grundstückswerte gegen das Übermaßverbot verstoßen --und dieser Verstoß im Falle einer Bewertung eines Erbbaurechts nicht mittels des durch § 148 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 146 Abs. 6 und 7 BewG zugelassenen Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts für das unbelastete bebaute Grundstück als Ausgangsgröße abwendbar ist (dazu unter 3.)--, eine verfassungskonforme Auslegung dergestalt vorgenommen, dass dem Steuerpflichtigen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für das Erbaurecht eröffnet wurde.

    Ein Verstoß gegen das Übermaßverbot läge vor, wenn der nach § 148 Abs. 1 Satz 2 BewG sich ergebende Grundstückswert des Erbbaurechts infolge der schematisierenden Belastung extrem über das normale Maß hinausgeht, das der Schematisierung zugrunde liegt, oder --anders ausgedrückt-- der Grundstückswert auch unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Planvorstellungen durch den Anlass der Grundstücksbewertung in Erb- und Schenkungsfällen nicht gerechtfertigt ist (vgl. BFH in BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036, unter II. 4., m.w.N.).

  • BFH, 29.09.2004 - II R 57/02

    Bewertung eines Erbbaurechts: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
    Mit Urteilen vom 5. Mai 2004 II R 45/01 (BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036) sowie vom 29. September 2004 II R 57/02 (BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041) hat der BFH sowohl für das erbbaurechtsbelastete Grundstück als auch für das Erbbaurecht dann, wenn die nach § 148 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 BewG festgestellten Grundstückswerte gegen das Übermaßverbot verstoßen --und dieser Verstoß im Falle einer Bewertung eines Erbbaurechts nicht mittels des durch § 148 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 146 Abs. 6 und 7 BewG zugelassenen Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts für das unbelastete bebaute Grundstück als Ausgangsgröße abwendbar ist (dazu unter 3.)--, eine verfassungskonforme Auslegung dergestalt vorgenommen, dass dem Steuerpflichtigen der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts für das Erbaurecht eröffnet wurde.

    In der das Erbbaurecht betreffenden Entscheidung in BFHE 207, 52, BStBl II 2004, 1041 wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Überbewertung des Erbbaurechts verschiedene Ursachen haben kann.

  • BFH, 08.10.2003 - II R 27/02

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
    Der Grundstückswert für das Erbbaurecht ist im Streitfall gemäß § 138 Abs. 5 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zutreffend gesondert und einheitlich festgestellt worden, weil das Erbbaurecht einer Mehrheit von Erben zuzurechnen ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).
  • BFH, 02.07.2004 - II R 9/02

    Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - II R 8/03
    Für den Streitfall folgt daraus, dass der Kläger einen niedrigeren gemeinen Wert des Erbbaurechts nachweisen müsste, der den vom FA festgestellten Grundstückswert so erheblich unterschreitet, dass sich der festgestellte Grundstückswert als extrem über das normale Maß hinausgehend im Sinne der angegebenen Rechtsprechung erweist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 9/02, BFHE 207, 42, BStBl II 2004, 1039, unter II. 5.).
  • BFH, 11.12.2013 - II R 22/11

    Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks für Zwecke der

    Dies erfordert den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, der den vom FA festgestellten Grundstückswert so erheblich unterschreitet, dass sich der festgestellte Grundstückswert als extrem über das normale Maß hinausgehend erweist (BFH-Urteil in BFHE 204, 570, BStBl II 2004, 1036, unter II.4.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170 betreffend den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des Erbbaurechts).
  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    Dem Einwand der Verfassungswidrigkeit wegen möglicher Überbewertungen ist jedoch der Boden entzogen durch die ständige Rechtsprechung, wonach zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot bei der Bewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks oder eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 BewG i. d. F. vor 2007 im Wege verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift für Übermaßfälle der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zugelassen wurde (vgl. neben den vorgenannten jeweils speziellen Urteilen zusammenfassend BFH vom 08.06.2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170; FG Hamburg vom 19.02.2009 3 K 13/08, EFG 2009, 1271, DStRE 2009, 1271, Juris Rz. 36 ff.; Kommentare oben 1 d; Hinweise vom 14.03.2014, führende FG-A 3 K 134/13 Barmbek Bl. 189 zu D).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 9/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 10/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

    Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • FG Hamburg, 19.02.2009 - 3 K 13/08

    Grunderwerbsteuergesetz/Bewertungsgesetz: Gegenleistung bei Kauf eines

    Führt der so festgestellte Wert zu einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil wegen zu niedriger Erbbauzinsen der abzuziehende Wert des belasteten Grundstücks nach § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG unrealistisch niedrig ausfällt, ist der Nachweis eines niedrigen gemeinen Werts des Erbbaurechts zuzulassen (BFH vom 17. Mai 2006 II R 58/02, BFH/NV 2006, 1804; DStRE 2006, 1135; vom 8. Juni 2005 II R 58/02, BFH/NV 2005, 2170).
  • FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99

    Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger

    Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 2170).
  • FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00

    Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten

    Überbewertungen, die nicht so erheblich sind, dass sie gegen das Übermaßverbot verstoßen, sind hinzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2005 II R 8/03 (NV), Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2005, 2170).
  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 4419/01

    Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Tankstelle auf fremdem Grund und Boden

    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bedeutet aber, dass die Reglungen des § 148 Abs. 1 BewG als solche nicht verfassungswidrig sind (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2005 - II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 5275/01

    Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Autowaschstraße auf fremdem Grund und

    Die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bedeutet aber, dass die Reglungen des § 148 Abs. 1 BewG als solche nicht verfassungswidrig sind (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.2005 - II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08

    Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen

    Dem Einwand, § 148 BewG sei wegen möglicher Überbewertungen verfassungswidrig, war bzw. ist dadurch der Boden entzogen (BFH-Urteil vom 08.06.2005 II R 8/03, BFH/NV 2005, 2170).
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