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   BFH, 08.06.2005 - X B 54/04   

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https://dejure.org/2005,12323
BFH, 08.06.2005 - X B 54/04 (https://dejure.org/2005,12323)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2005 - X B 54/04 (https://dejure.org/2005,12323)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - X B 54/04 (https://dejure.org/2005,12323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 2; ZPO § 418
    PZU; Beweiskraft

  • datenbank.nwb.de

    Eingeschränkte Beweiskraft der Postzustellungsurkunde bei Namensgleichheit von Adressat und Empfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - X B 54/04
    In einem solchen Fall erfordert die Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802).
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - X B 54/04
    Wird einem Beteiligten wie im Streitfall die Möglichkeit genommen, sich unter Wahrung der ihm zustehenden Zeit zur Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt --dem Gesamtergebnis des Verfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO-- zu äußern, so kann das Revisions- bzw. Beschwerdegericht das angefochtene Urteil auf seine sachlich-rechtliche Richtigkeit nicht überprüfen, weil das Gesamtergebnis des Verfahrens verfahrensrechtlich fehlerhaft zur Grundlage der Entscheidung geworden ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1991 VII R 64/90, BFHE 166, 415, BStBl II 1992, 425, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 119 Rz. 11).
  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - X B 54/04
    Das daraus abgeleitete Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gilt für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht und ebenso für das Recht, im Verfahren gehört zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, 418, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 247, m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681).
  • BFH, 02.12.1992 - X B 65/92

    Gesuche auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - X B 54/04
    Sie soll u.a. sicherstellen, dass die Beteiligten im Regelfall eine Zeitspanne von mindestens zwei Wochen zwischen dem Tag der Zustellung der Ladung und dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem FG (§ 91 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 155 FGO i.V.m. § 217 der Zivilprozessordnung --ZPO--) für die Vorbereitung auf den Termin zur Verfügung haben, damit sie imstande sind, sich in der mündlichen Verhandlung zur Wahrung ihrer Rechte angemessen zu äußern (BFH-Beschluss vom 2. Dezember 1992 X B 65/92, BFH/NV 1993, 608).
  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Auszug aus BFH, 08.06.2005 - X B 54/04
    Das daraus abgeleitete Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes gilt für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht und ebenso für das Recht, im Verfahren gehört zu werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. November 1996 2 BvR 1157/93, BStBl II 1997, 415, 418, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1997, 247, m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFHE 195, 530, BStBl II 2001, 681).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    Indessen kann die Beweiskraft nur so weit reichen, wie die zur Beurkundung befugte Person die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmung zutreffend festgestellt hat (vgl. § 418 Abs. 3 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Februar 1992 2 BvR 884/91, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1992, 1084; Entscheidungen des BFH vom 8. Juni 2005 X B 54/04, BFH/NV 2005, 1620, sowie des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Mai 2004 IX ZB 43/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2004, 2386, und vom 13. Oktober 1993 XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 418 Rz 3).
  • BFH, 10.08.2023 - X B 136/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei rechtswidriger Fesselungsanordnung

    Der Kläger musste nicht darlegen, was er in der mündlichen Verhandlung noch hätte vortragen wollen und wie er mit seinem Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (vgl. Senatsbeschluss vom 08.06.2005 - X B 54/04, BFH/NV 2005, 1620, unter II.3.).
  • BFH, 12.02.2007 - XI B 123/06

    NZB: zusammenveranlagte Ehegatten, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Im Falle einer vollständigen Verweigerung rechtlichen Gehörs, wie dies bei einem im schriftlichen Verfahren erlassenen Urteil aufgrund eines vom FG irrtümlich angenommenen allseitigen Verzichts auf mündliche Verhandlung geschieht, bedarf es keiner weiteren Ausführungen des Beschwerdeführers dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; außerdem z.B. BFH-Beschluss vom 8. Juni 2005 X B 54/04, BFH/NV 2005, 1620).
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