Rechtsprechung
BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 30 Abs. 4 Nr. 1; FGO § 40 Abs. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 30 Abs. 4 Nr. 1; FGO § 40 Abs. 2
- judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; ; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; FGO § 40 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers [BStBl 2004 II S. 1034]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Auskunft über die Umsatzsteuerveranlagung eines Konkurrenten; Besteuerung eines kommunalen Wirtschaftsbetriebes privater Rechtsform; Drittschützender Charakter des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu Gunsten privater Mitbewerber
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Abgabenordnung, § 30, Abs. 1, Abs. 2, No. 1, Buchstabe a, No. 2, Abs. 4, No. 1 ; Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 1 und 3 Satz 1 ; Finanzgerichtsordnung, § 40, Abs. 1 und 2
Abgaben, Mehrwertsteuer
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 10.02.2003 - 1 K 30456/99
- BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
- BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03 (1)
- EuGH, 08.06.2006 - C-430/04
- BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
Papierfundstellen
- BFHE 206, 521
- BB 2004, 2337
- DB 2004, 2794
- BStBl II 2004, 1034
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen …
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt. - BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11
Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung …
Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht erleidet, kann es unbeschadet des Steuergeheimnisses vom FA Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen (Anschluss an das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).Nach Auffassung des FG ist der Ablehnungsbescheid rechtswidrig, weil die Klägerin einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch habe (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
Der erkennende Senat, der sich an diese Beurteilung gebunden gesehen hat, hatte bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines entsprechenden Rechtsschutzverfahrens unterstellt und diesen in dem nachfolgenden Urteil in BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2003 3 C 46.02 (BVerwGE 118, 270) als einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gekennzeichnet.
- BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
Kapitalertragsteuer
Das gilt auch für Verpflichtungsklagen und bedeutet insoweit, dass ein Dritter nur dann eine für § 40 Abs. 2 FGO ausreichende Rechtsverletzung geltend machen kann, wenn die von ihm in Anspruch genommene Norm nach dem Willen des Gesetzgebers seinen Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 1577, m.w.N.).In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ein Dritter zu einem Klageverfahren notwendig beizuladen ist (§ 60 Abs. 3 FGO), in dem der Kläger eine Verpflichtung des FA zum Erlass eines den Dritten belastenden Verwaltungsakts begehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).
- FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06
Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage …
Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 8.6.2006 Rs. C-430/04, HFR 2006, 830 (vgl. hierzu auch Vorabentscheidungsersuchen BFHBeschluss vom 8.7.2004 VII R 24/03, BStBl II 2004, 1034 sowie BFHUrteil vom 5.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243 zum Auskunftsanspruch eines privaten Betreibers gegen einen kommunalen Betrieb) entschieden, dass der Betrieb eines kommunalen Krematoriums auch dann steuerbar ist, wenn es sich um einen Hoheitsbetrieb handelt, der in Wettbewerb zu privaten Leistungserbringern steht. - OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07
Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines …
Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern - somit auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient - sogenannte drittschützende Norm (BFH NVwZ 1999, 107, 109; bestätigt in BFHE 206, 521 = BStBl II 2004, 1034). - BFH, 01.02.2005 - VII B 232/04
Klassifikation der Wirtschaftszweige - stromsteuerliche Zuordnung von sog. …
Wie der Senat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 572) entschieden hat, ist die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige in § 2 Nr. 3 StromStG eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes angelegte Rechtsstaatsprinzip verstößt und auch unter anderen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BStBl II 2004, 1034).