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   BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05   

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https://dejure.org/2006,900
BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05 (https://dejure.org/2006,900)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2006 - VII R 29/05 (https://dejure.org/2006,900)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2006 - VII R 29/05 (https://dejure.org/2006,900)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 92 Satz 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 93; ; AO 1977 § 97; ; AO 1977 § 107; ; FGO § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reines Vorlageverlangen i.S. des § 97 AO 1977; Entschädigung bei kombiniertem Auskunfts- und Vorlageersuchen i.S. des §§ 93 und 97 AO

  • datenbank.nwb.de

    Kostenerstattung für kombiniertes Auskunfts- und Vorlageersuchen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Auskunftsersuchen und Vorlageersuchen ? Entschädigungspflicht bei Auskunftsersuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Bank, das Finanzamt und der Kostenersatz

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Banken auf Kostenersatz bei Anfragen der Finanzbehörden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bank, das Finanzamt und der Kostenersatz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an ein Vorlageersuchen nach der Abgabenordnung (AO); Umfang des Anspruchs eines Finanzamtes auf Auskünfte und Vorlage von Dokumenten im Rahmen einer Betriebsprüfung; Reichweite der Vorlagepflichtigkeit eines Unternehmens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO §§ 93, 97, 107
    Kostenerstattungspflicht des Finanzamts gegenüber einer Bank bei Auskunftsersuchen ohne Angabe der Konten- und Depotnummern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank sollte bei der Steuerfahndung helfen - Wann muss das Finanzamt dafür zahlen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fiskus muss Gebühren für Kontoauskünfte zahlen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Banken auf Kostenersatz bei Anfragen der Finanzbehörden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Banken haben Anspruch auf Kostenersatz bei Anfragen von Finanzbehörden - Anfragen erfordern meist ausgiebige Recherchen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.11.2006)

    Finanzämter müssen Bank-Auskünfte häufiger vergüten // Nur konkret benannte Unterlagen kostenfrei

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 107, AO 1977 § 97, AO 1977 § 93
    Auskunftspflichtiger; Entschädigung; Vorlagepflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 97
  • ZIP 2007, 69
  • WM 2007, 387
  • BB 2006, 2624
  • DB 2006, 2556
  • BStBl II 2007, 80
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.03.1987 - VII R 113/84

    Bei kombiniertem Auskunfts- und Vorlageersuchen hat der Dritte Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05
    Anders ausgedrückt darf die begehrte Urkundenvorlage auch nicht inzident einer Auskunft gleichkommen, wie sie in anderen Verfahren auch ein Zeuge bekundet (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1987 VII R 113/84, BFHE 149, 143, BStBl II 1988, 163).

    Denn es ist praktisch nicht möglich, zwischen Maßnahmen zu unterscheiden, die für die Auskunft erforderlich waren, und solchen, die allein durch die Vorlage von Unterlagen veranlasst waren (BFH-Urteil in BFHE 149, 143, BStBl II 1988, 163).

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.04.2005 - 4 K 773/04

    Kein Entschädigungsanspruch nach § 107 AO 1977 bei Vorlageverpflichtung nach § 97

    Auszug aus BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1159 veröffentlicht.
  • BFH, 24.02.2010 - II R 57/08

    Vorrang eines Auskunftsersuchens gemäß § 93 AO gegenüber Vorlageverlangen nach §

    Die begehrte Urkundenvorlage darf auch nicht inzident einer Auskunft gleichkommen, wie sie in anderen Verfahren ein Zeuge bekundet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 1987 VII R 113/84, BFHE 149, 143, BStBl II 1988, 163; vom 8. August 2006 VII R 29/05, BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).

    Hat das FA --wie im Streitfall-- die vorzulegenden Unterlagen durch Nennung des betroffenen Kontos sowie des Vorlagezeitraums so konkret und eindeutig benannt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt, so liegt ein Vorlageverlangen i.S. des § 97 Abs. 1 Satz 1 AO vor (vgl. BFH-Urteil in BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 2619/07

    Kein Anspruch auf Auslagenersatz für Bank bei Vorlage von Kontoauszügen an

    Zur Begründung führte er aus, eine Entschädigung werde nach § 107 AO nur Personen gewährt, die als Auskunftspflichtige (§ 93 AO ) herangezogen worden seien; für Personen, die als Vorlageverpflichtete herangezogen worden seien gelte dies nicht (mit Hinweis auf BFH vom 8. August 2006, VII R 29/05, BStBl II 2007).

    Bei Vorlageverpflichteten (§ 97 AO ) ist demgegenüber kein Anspruch auf Gewährung einer Entschädigung gesetzlich vorgesehen (BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05, BStBl II 2007 S. 80 ).

    Nur bei Angabe der Konto- oder Depotnummer wird die ersuchte Bank ausschließlich durch Herausgabe der geforderten Unterlagen tätig, bloß dann nimmt das Finanzamt die Bank nur zur Führung eines Urkundsbeweises i.S. des § 92 S. 2 Nr. 3 AO in Anspruch (BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05, a.a.O.; dort unter II. 2.; zustimmend: Jäger in juris PR-SteuerR 2/2007 Anm. 1 dort unter B).

    Die Vorlagepflicht erhält dann den Charakter einer Hilfspflicht zur Auskunftspflicht mit der Folge, dass das Auskunftsersuchen die ihm nach § 97 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich zukommende Priorität und der Ersuchte Anspruch auf Ersatz aller seiner mit dem Ersuchen zusammenhängenden Aufwendungen hat, d.h. auch jener, die ihm im Zusammenhang mit der Vorlage von Unterlagen entstanden sind (BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05, a.a.O., dort unter II. 2; BFH vom 24. März 1987 VII R 113/84, BStBl II 1988 S. 163 ).

    Auf die formale Bezeichnung kommt es -- entgegen der Ansicht der Klägerin -- aber nicht an; maßgeblich ist vielmehr der Inhalt des tatsächlichen Tuns der ersuchten Person (BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05, a.a.O., dort unter II. 3. und 4.).

    Nach Ansicht des BFH (in seiner Entscheidung vom 8. August 2006 VII R 29/05, a.a.O.) ist für eine Person, die -- wie hier -- ausschließlich als Vorlageverpflichteter herangezogen wurde, eine Entschädigungsgewährung gesetzlich gerade nicht vorgesehen.

  • BFH, 30.03.2011 - I R 75/10

    Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO - Vorrang des

    Verlangt das FA sowohl Auskünfte als auch die Vorlage von Urkunden (kombiniertes Auskunfts- und Vorlageverlangen), besteht ebenfalls ein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 107 Satz 1 AO (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 2006 VII R 29/05, BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).

    Das ist nur dann der Fall, wenn das FA die vorzulegenden Unterlagen so konkret und eindeutig benennt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt (BFH-Urteil in BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80).

  • FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07

    Rechtmäßigkeit eines an eine Bank gerichteten, behördlichen Vorlageersuchens

    Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 08.08.2006 (VII R 29/05 BStBl 2007 11, 80).

    Ein Vorlageverlangen im Sinne dieser Vorschrift liegt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.08.2006 VII R 29/05, BStBl II 2007, 80) nur dann vor, wenn das Finanzamt die vorzulegenden Unterlagen so konkret und eindeutig benennt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt.

  • BFH, 20.06.2007 - X B 156/06

    Limited nach englischem Recht keine Befugnis nach § 3 Nr. 3 StBerG;

    c) Gegenteilige Folgerungen lassen sich auch nicht aus dem von der Beschwerdeführerin angeführten, im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen BVerfG-Beschluss vom 17. August 2006 1 BvR 1956/06 (Beilage zu BFH/NV 2007, 118) ziehen.
  • BFH, 29.02.2008 - XI B 208/07

    Verbindung von Beschwerdeverfahren - Herausgabe von Mandantenunterlagen durch

    Die gerügte Divergenz zum Urteil des BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05 (BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80) liegt nicht vor.
  • BFH, 29.03.2007 - IX B 244/06

    Beschwerderecht; zurückgewiesener Bevollmächtigter

    b) Die zudem angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 17. August 2006 1 BvR 1956/06, Beilage 1 zu BFH/NV 2007, 118; vorgehend BFH-Beschluss vom 13. Juni 2006 VII B 13/06, BFH/NV 2006, 1888) betrifft die Inkompatibilitätsregelung des § 57 Abs. 4 i.V.m. § 46 Abs. 2 Nr. 1 StBerG für einen nur vorübergehenden Zeitraum, sie ist daher nicht einschlägig.
  • BFH, 29.02.2008 - XI B 209/07

    Zumutbarkeit der Erstellung und Herausgabe eines Datenträgers trotz personellen

    Die gerügte Divergenz zum Urteil des BFH vom 8. August 2006 VII R 29/05 (BFHE 214, 97, BStBl II 2007, 80) liegt nicht vor.
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