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   BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17   

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https://dejure.org/2017,36009
BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17 (https://dejure.org/2017,36009)
BFH, Entscheidung vom 08.08.2017 - IX B 42/17 (https://dejure.org/2017,36009)
BFH, Entscheidung vom 08. August 2017 - IX B 42/17 (https://dejure.org/2017,36009)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 6 FGO
    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 119 Nr. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung - Fehlen der Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03

    FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand

    Auszug aus BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17
    Damit setzt der Kläger seine eigene Rechtsauffassung an die Stelle des FG; mit der darin liegenden Rüge einer fehlerhaften Rechtsanwendung kann der Kläger im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212).
  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Auszug aus BFH, 08.08.2017 - IX B 42/17
    Auch eine mögliche Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO) zu der BFH-Entscheidung vom 19. Februar 2013 IX R 7/10 (BFHE 240, 258, BStBl II 2013, 436) hat der Kläger lediglich behauptet, ohne diese entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO durch das Gegenüberstellen einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus der Entscheidung der Vorinstanz einerseits und Entscheidungen des BFH (oder anderer Finanzgerichte) andererseits erkennbar zu machen.
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