Rechtsprechung
BFH, 08.09.1988 - IV R 66/87 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 3 und 4, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Betriebsausgaben - Zinsen - Betriebsschuld - Kontokorrentverbindlichkeit - Betriebliche Veranlassung - Private Veranlassung - Überweisungsvorgang - Auszahlungsvorgang - Gewinn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 154, 350
- BB 1988, 2368
- DB 1988, 2543
- BStBl II 1989, 32
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Mit Beschluß vom 8. September 1988 IV R 66/87 (BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32) hat der IV. Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 4 FGO die Vorlagefrage auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgedehnt und durch weiteren Beschluß vom 18. Januar 1990 IV R 66/87 diese Vorlage gleichfalls zusätzlich auf § 11 Abs. 3 FGO gestützt.Die Vorlage IV R 97/82 wird unter dem Aktenzeichen GrS 2/88 geführt, die Vorlage IV R 66/87 trägt das Aktenzeichen GrS 3/88.
- BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05
Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste …
Dieser Grundsatz besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Beschluss vom 8. September 1988 IV R 66/87, BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32; BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837;… Weber-Grellet, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. D 10; HHR/Bergkemper, § 4 EStG Anm. 504). - BFH, 28.06.1995 - XI R 34/93
Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!
Mit Beschlüssen vom 8. September 1988 IV R 97/82 und IV R 66/87 (BFHE 154, 337, 350, BStBl II 1989, 27, 32) legte der IV. Senat dem Großen Senat des BFH für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Frage zur Entscheidung vor, ob eine Kontokorrentverbindlichkeit, die sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Überweisungs- und Auszahlungsvorgänge entstanden ist, in vollem Umfang Betriebsschuld sein kann mit der Folge, daß die hierauf entfallenden Zinsaufwendungen Betriebsausgaben sind.
- BFH, 15.11.1990 - IV R 20/89
Änderung eines Steuerbescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen im Falle einer …
Der Senat hat zur Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, Kontokorrentzinsen auch dann abziehen darf, wenn der Kontokorrentkredit auf Auszahlungen für private Zwecke zurückgeht, eine Entscheidung des Großen Senats herbeigeführt (Anrufungsbeschluß vom 8. September 1988 IV R 66/87, BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32; Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).Anmerkung: Die Urteile IV R 112/89 und IV R 66/87 vom 15. November 1990 sind im wesentlichen inhaltsgleich.
- FG Niedersachsen, 19.03.2002 - 13 K 180/99
Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Der Senat sieht angesichts der geringfügigen Auswirkung und des - durch die unterschiedlichen Zinssätze verursachten - unverhältnismäßigen Aufwands von der Anwendung der Zinszahlenstaffelmethode ab und schätzt den privaten Anteil nach dem Verhältnis der zugrunde liegenden Schuldsalden (BFH-Urteil vom 10. Juni 1986 IX R 11/86, BStBl II 1986, 894; BFH-Beschluss vom 8. September 1988 IV R 66/87, BStBl II 1989, 32; vgl. auch BMF-Schreiben vom 10. November 1993, BStBl I 1993, 930 Tz. 17). - FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2007 - 6 K 5269/03
Verhältnis zwischen § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG und § 164 Abs. 2 AO - Keine …
Dieser Grundsatz besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Beschluss vom 8. September 1988 IV R 66/87, BFHE 154, 350, BStBl II 1989, 32; BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 IV R 12/01, BFHE 201, 491, BStBl II 2003, 837 , undvom 21. Juni 2006 XI R 49/05, BFHE 214, 218, BStBl II 2006, 712). - BFH, 15.11.1990 - IV R 103/87
Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits als Betriebsausgaben in Gestalt der …
Der Senat hat zur Frage des Abzugs von Zinszahlungen für einen Kredit aus der Inanspruchnahme eines gemischten, d. h. durch betriebliche und private Ein- und Auszahlungen beeinflußten Bankkontokorrents, eine Entscheidung des Großen Senats des BFH sowohl für die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG als auch für die Gewinnermittlung durch Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG herbeigeführt (Vorlagebeschlüsse vom 8. September 1988 IV R 97/82 und IV R 66/87, BFHE 154, 337 und 350, BStBl II 1989, 27 und 32; Beschluß des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.