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   BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00   

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https://dejure.org/2000,9721
BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00 (https://dejure.org/2000,9721)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2000 - VII B 114/00 (https://dejure.org/2000,9721)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2000 - VII B 114/00 (https://dejure.org/2000,9721)
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  • BFH, 13.07.2000 - VII B 120/00

    Kfz-Steuerbelastung für kinderreiche Familien verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00
    Es fehlt jedoch an jeglichen Darlegungen dieser Art. Im Übrigen hat der beschließende Senat bereits in seinem zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Kraftfahrzeugsteuer ergangenen Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 120/00 (BFH/NV) im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 23. August 1999 1 BvR 2164/98 (unveröffentlicht) darauf hingewiesen, dass es sich keineswegs von selbst verstehe, dass bei einer nicht an das Einkommen anknüpfenden steuerlichen Regelung der wirtschaftlichen Lastensituation des Steuerpflichtigen durch entsprechende Differenzierungen des Besteuerungstatbestandes Rechnung getragen werden muss.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00
    Die Klägerin beruft sich zur Erläuterung ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die strittige Kraftfahrzeugsteuer im Wesentlichen auf den --auch vom angefochtenen Urteil angeführten und seinen verfassungsrechtlichen Überlegungen zugrunde gelegten-- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121).
  • BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00
    Es fehlt jedoch an jeglichen Darlegungen dieser Art. Im Übrigen hat der beschließende Senat bereits in seinem zur verfassungsrechtlichen Beurteilung der Kraftfahrzeugsteuer ergangenen Beschluss vom 13. Juli 2000 VII B 120/00 (BFH/NV) im Anschluss an den Beschluss des BVerfG vom 23. August 1999 1 BvR 2164/98 (unveröffentlicht) darauf hingewiesen, dass es sich keineswegs von selbst verstehe, dass bei einer nicht an das Einkommen anknüpfenden steuerlichen Regelung der wirtschaftlichen Lastensituation des Steuerpflichtigen durch entsprechende Differenzierungen des Besteuerungstatbestandes Rechnung getragen werden muss.
  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00
    Diese wesentlichen und offenkundigen strukturellen Unterschiede zwischen einer Steuer wie der Vermögensteuer einerseits und der Kraftfahrzeugsteuer andererseits hätten jedenfalls präzise Darlegungen der Beschwerde erfordert, inwiefern die vom BVerfG zur Vermögensteuer aufgestellten Rechtssätze auf die verfassungsrechtliche Prüfung der Kraftfahrzeugsteuer übertragbar sind (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, BStBl II 1999, 152).
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