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   BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20   

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BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20 (https://dejure.org/2020,38970)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2020 - XI B 17/20 (https://dejure.org/2020,38970)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2020 - XI B 17/20 (https://dejure.org/2020,38970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 116 Abs 3 S 3, AO § 149 Abs 3, GG Art 3 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, AO § 149 Abs 2, AO § 109
    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 149 Abs 3 AO, Art 3 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Privilegierung von von Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertretenen Steuerpflichtigen hinsichtlich der Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen mangels grundsätzlicher Bedeutung; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • rechtsportal.de

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • datenbank.nwb.de

    Unterschiedliche Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für steuerlich beratene und nicht beratene Steuerpflichtige; Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    bb) Sie setzt sich dabei aber weder mit der vom Gesetzgeber für die von ihm eingeräumte Ungleichbehandlung gegebenen Begründung (BTDrucks 18/7457, S. 76 f.) noch der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH zur Vorgängerregelung (z.B. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 - X B 129/99, juris; BFH-Urteil vom 29.01.2003 - XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, unter II.2.b aa, Rz 16) und der Literatur zur Rechtfertigung dieser Privilegierung (z.B. Seer in Tipke/Kruse, § 149 AO Rz 26; Klein/Rätke, AO, 15. Aufl., § 149 AO Rz 25; zur Vorgängerregelung bereits Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 149 AO Rz 24) auseinander.
  • BFH, 14.06.2000 - X B 129/99

    Steuererklärungsfristen - Ungleichbehandlung - Vertretung

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    bb) Sie setzt sich dabei aber weder mit der vom Gesetzgeber für die von ihm eingeräumte Ungleichbehandlung gegebenen Begründung (BTDrucks 18/7457, S. 76 f.) noch der vom FG zitierten Rechtsprechung des BFH zur Vorgängerregelung (z.B. BFH-Beschluss vom 14.06.2000 - X B 129/99, juris; BFH-Urteil vom 29.01.2003 - XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550, unter II.2.b aa, Rz 16) und der Literatur zur Rechtfertigung dieser Privilegierung (z.B. Seer in Tipke/Kruse, § 149 AO Rz 26; Klein/Rätke, AO, 15. Aufl., § 149 AO Rz 25; zur Vorgängerregelung bereits Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 149 AO Rz 24) auseinander.
  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich und auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 12; vom 18.04.2017 - V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052, Rz 8 und 11).
  • BFH, 09.04.2014 - XI B 128/13

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei behauptetem

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Macht ein Beschwerdeführer mit der Nichtzulassungsbeschwerde --wie hier-- verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung geltend, so ist darüber hinaus eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik erforderlich und auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 09.04.2014 - XI B 128/13, BFH/NV 2014, 1224, Rz 12; vom 18.04.2017 - V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052, Rz 8 und 11).
  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Dies ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, dass die Klägerin im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde in der Sache zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen ist; denn diese Antragsumstellung ist auch noch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde möglich (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.04.2016 - II B 66/15, BFH/NV 2016, 1059; Brandis in Tipke/Kruse, § 100 FGO Rz 48).
  • BFH, 26.09.2017 - XI B 65/17

    Zurechnung der Umsätze in einem Bordell - Revisionszulassung wegen eines

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f., m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist, kommt die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. BFH-Beschluss vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BStBl II 2020, 476, Rz 24).
  • BFH, 01.03.2016 - XI B 51/15

    Vorsteuerausschluss bei Erwerb eines Wohnhauses, das zu mehr als 90 % privat

    Auszug aus BFH, 08.09.2020 - XI B 17/20
    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 01.03.2016 - XI B 51/15, BFH/NV 2016, 957, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 25.05.2021 - II B 87/20

    Keine Zusammenschau bei Erwerb von Geschwistern

    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.09.2020 - VI B 64/19, BFH/NV 2021, 306, Rz 2, und vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2022 - XI B 72/21

    (Umsatzsteuerpflicht für Tennisunterricht)

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9; vom 31.08.2021 - XI B 33/21, BFH/NV 2022, 247, Rz 9).
  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.11.2019 - XI B 119/18, BFH/NV 2020, 367, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Insbesondere sind Ausführungen dazu erforderlich, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.03.2016 - XI B 51/15, BFH/NV 2016, 957, Rz 8; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9).
  • BFH, 20.04.2021 - XI B 39/20

    Umsatzbesteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.09.2017 - XI B 65/17, BFH/NV 2018, 240, Rz 12 f.; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 9).
  • BFH, 01.06.2021 - XI B 27/20

    Besteuerung von Betreuungs- und Pflegeleistungen; Anerkennung des Leistenden als

    Da das Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ein Unterfall des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung ist, kommt die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts aus denselben Gründen nicht in Frage (vgl. z.B. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 24; vom 08.09.2020 - XI B 17/20, BFH/NV 2021, 185, Rz 13).
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