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   BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07   

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https://dejure.org/2008,1221
BFH, 08.10.2008 - VIII R 53/07 (https://dejure.org/2008,1221)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - VIII R 53/07 (https://dejure.org/2008,1221)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - VIII R 53/07 (https://dejure.org/2008,1221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1

  • openjur.de

    Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten

  • Simons & Moll-Simons

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit eines im eigenen Büro arbeitenden Bauingenieurs und entsprechende steuerrechtliche Aufteilung der Einkünfte

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2009, 32

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 7; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; GewStDV § 1 Abs. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung von Einkünften in solche aus selbstständiger Arbeit und solche aus Gewerbebetrieb ? Erfordernis einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit aufgrund eigener Fachkenntnisse ? Abzustellen ist auf die jeweils geschuldete Tätigkeit ? Möglichkeit der ...

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
    Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung der Tätigkeit eines Statikers in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte nach Aufträgen und Projekten

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nach Aufträgen und Projekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Statiker: Trennung zw. freiberuflichen und gewerblichen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Statiker - gewerblich oder freiberuflich?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Einkünfte von Ingenieuren: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Statiker - gewerblich oder freiberuflich?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiberuflichkeit eines Berufsträgers bei Mithilfe qualifizierten Personals in seinem Ingenieurbüro; Voraussetzungen einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft; Gebot einer getrennten Beurteilung bei wesensmäßig verschiedenen Tätigkeiten trotz Vorliegens sachlicher und ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Statikerbüro: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterschiedliche Einkommensarten bei freiberuflichem und angestelltem Ingenieur

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus gemischter Tätigkeit eines selbstständigen Ingenieurs können in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufgeteilt werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einnahmen aus Ingenieur-Tätigkeit können projektbezogen in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aufteilung von Ingenieurleistungen in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsbüros mit eigenverantwortlichen Projektleitern droht die Gewerbesteuer

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Statikerbüro: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7; EStG § 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3; GewStDV § 1 Abs. 1
    Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfte von Ingenieuren: Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten zulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfte aus Ingenieurstätigkeit: Aufteilung in gewerbesteuerpflichtige und gewerbesteuerfreie Einkünfte! (IBR 2009, 239)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Mithilfe anderer Personen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2
    Freiberufler; Gewerbebetrieb; Gewerbesteuer; Ingenieur; Trennung; Verfassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 272
  • NJW 2009, 462
  • DB 2008, 2684
  • BStBl II 2009, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 6/12

    Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1

    Eine Trennung der beiden Tätigkeiten ist im Streitfall möglich, da die Mitunternehmer der Klägerin nur im Hinblick auf die von Y ausgeübte Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Treuhänder nicht leitend und eigenverantwortlich tätig gewesen sind und die darauf entfallenden Umsätze auch von den Umsätzen aus selbständiger Arbeit getrennt ermittelt werden konnten (vgl. zur Trennbarkeit bei einem Einzelunternehmen BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 35/16

    Prüfingenieure üben eine freiberufliche Tätigkeit aus

    In welchem Umfang der Berufsträger selbst tätig sein muss, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 - VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.2009 - IV R 21/06

    Hofladen als Gewerbebetrieb

    Diese Auffassung werde auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07 (BStBl II 2009, 143) bestätigt.

    Eine einheitliche Beurteilung der Tätigkeiten wird lediglich ausnahmsweise dann bejaht, wenn die Tätigkeitsmerkmale derart miteinander verflochten sind und die Tätigkeiten sich gegenseitig unlösbar bedingen, dass eine Trennung gegen die Verkehrsauffassung verstieße (zuletzt BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Für die Trennbarkeit der Tätigkeiten ist daher ebenso wenig eine getrennte Buchführung erforderlich (BFH-Urteil in BStBl II 2009, 143).

  • BGH, 03.02.2015 - II ZR 335/13

    Atypische stille Gesellschaft: Isolierte Geltendmachung von Gewinnansprüchen nach

    Dies gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (vgl. BFHE 223, 272, 276; Blümich/Bode, EStG, KStG, GewStG, 126. Aufl., § 15 EStG Rn. 95 ff.; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 34. Aufl., § 18 Rn. 50).
  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    Das gilt selbst dann, wenn zwischen den Tätigkeiten sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte bestehen, sofern die Verflechtung nicht so eng ist, dass sich die Tätigkeiten gegenseitig unlösbar bedingen (s. zu diesen Kriterien der ständigen Rechtsprechung z.B. Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).
  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    Die Klägerin ist unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 08.10.2008 VIII R 53/07 (BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143), wonach die Aufteilung in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte bei gleichartiger Tätigkeit nicht ausgeschlossen sei, der Meinung, dass zumindest die von ihr persönlich erzielten Gewinne nicht gewerbesteuerpflichtig seien.

    Dies gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (BFH-Urteil vom 08.10.2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).

    Eine leichte und einwandfreie Trennbarkeit erfordert nicht eine getrennte Buchführung (BFH-Urteile vom 25.03.2009 IV R 21/06, BFHE 224, 522, BStBl II 2010, 113; vom 08.10.2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2021 - 4 K 1270/19

    Gewerbliche Infizierung einer zahnärztlich tätigen Partnerschaftsgesellschaft

    In welchem Umfang der Berufsträger selbst tätig sein muss, hängt vom jeweiligen Berufsbild ab (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - VIII R 53/07 -, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143; BFH, Urteil vom 14. Mai 2019 - VIII R 35/16 -, BFHE 264, 505, BStBl II ؘ2019, 580).

    Allerdings gibt es keine allgemein gültigen zeitlichen Vorgaben für eine eigenverantwortliche fachliche Leistung (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2008 - VIII R 53/07 -, BFHE 223, 272, BStBl II 2009, 143 mit weiteren Nachweisen).

  • FG Niedersachsen, 15.09.2011 - 14 K 312/09

    Außergerichtliche Inkassotätigkeit eines Rechtsanwalts als Gewerbebetrieb

    Übt ein Steuerpflichtiger sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, so sind diese zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 XI R 10/06, BFHE 216, 518, [BFH 18.10.2006 - XI R 10/06] BStBl II 2008, 54, [BFH 18.10.2006 - XI R 10/06] und vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFHE 223, 272, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] BStBl II 2009, 143 [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] ).

    Bei unterschiedlichen Aufträgen (oder Projekten) liegt eine Trennung erkennbar nahe (BFH-Urteil in BFHE 223, 272, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] BStBl II 2009, 143, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] unter II.4.a. der Gründe).

    Sofern die Trennung der Einkünfte nur durch Schätzung erfolgen kann, muss diese grundsätzlich auch durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 223, 272, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] BStBl II 2009, 143, [BFH 08.10.2008 - VIII R 53/07] unter II.3.d. der Gründe).

  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 153/07

    Qualifikation gemischter Tätigkeiten - Fehlende Auseinandersetzung des FG mit

    Sind allerdings bei einer Tätigkeit beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit (gemischte Tätigkeit ohne Trennungsmöglichkeit) vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteile vom 24. April 1997 IV R 60/95, BFHE 183, 150, BStBl II 1997, 567; vom 10. Juni 2008 VIII R 101/04, BFH/NV 2008, 1824; vom 8. Oktober 2008 VIII R 53/07, BFH/NV 2009, 80).
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