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   BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07   

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https://dejure.org/2008,10254
BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07 (https://dejure.org/2008,10254)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - XI R 66/07 (https://dejure.org/2008,10254)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - XI R 66/07 (https://dejure.org/2008,10254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine sonstige Leistung bei ernsthaftem Verbot, zur Verfügung gestelltes betriebliches Fahrzeug auch privat zu nutzen

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b; ; EStG § 8 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 2
    Erschütterung des Beweises des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens von Arbeitnehmern durch ein ernsthaftes Verbot des Arbeitgebers; Beurteilung der Überlassung eines PKW zu privaten Zwecken im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Bei ernsthaftem Verbot, das zur Verfügung gestellte betriebliche Fahrzeug auch privat zu nutzen, liegt keine sonstige Leistung vor

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Umsatzsteuer bei widerrechtlicher Privatnutzung

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b, UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 10 Abs 4 Nr 2
    Arbeitnehmer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Überlassung

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 1 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst b, UStG 1993 § 3 Abs 9, UStG 1993 § 10 Abs 4 Nr 2
    Arbeitnehmer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Überlassung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe zwar im Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05 (BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116) ausgesprochen, dass das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, zur Erschütterung des Anscheinsbeweises ausreichen könne.

    In diesem Sinn hat der VI. Senat des BFH im Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes entschieden, dass zwar nach allgemeiner Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens spricht, der allerdings durch ein ernsthaftes Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, erschüttert werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116).

    Bejahendenfalls wird es zu klären haben, ob und auf welche Weise die Klägerin die Einhaltung des Verbots kontrolliert hat (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 122/66, BFHE 91, 410, BStBl II 1968, 361; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116, unter II.3., m.w.N.).

  • BFH, 26.01.1968 - VI R 122/66

    Überlassung betrieblicher Kraftwagen - Private Fahrten -

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07
    Bejahendenfalls wird es zu klären haben, ob und auf welche Weise die Klägerin die Einhaltung des Verbots kontrolliert hat (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 122/66, BFHE 91, 410, BStBl II 1968, 361; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116, unter II.3., m.w.N.).
  • BFH, 21.02.2008 - III R 70/05

    Keine steuerliche Anerkennung einer Mietanpassungsklausel unter nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07
    Soweit es auf die Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung ankommt, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere auch darauf abzustellen, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 2008 III R 70/05, BFH/NV 2008, 1139; vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.1998 - I R 29/98

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - XI R 66/07
    Soweit es auf die Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung ankommt, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH insbesondere auch darauf abzustellen, ob sie tatsächlich durchgeführt wurde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. Februar 2008 III R 70/05, BFH/NV 2008, 1139; vom 22. Oktober 1998 I R 29/98, BFH/NV 1999, 972, m.w.N.).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

    Entscheidend ist, ob das Verbot auch tatsächlich beachtet, überwacht und damit durchgesetzt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616, unter II. 2. und 3., m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.11.2018 - 7 K 7314/16

    Frühstücksleistungen als Nebenleistung zu Beherbergungsleistungen eines Hotels -

    Vielmehr sei auch zu klären, ob und auf welche Weise der Arbeitgeber die Einhaltung des Verbots kontrolliert habe (BFH, Urteil vom 08.10.2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; BFH, Urteil vom 12.05.2009 V R 24/08, BStBl II 2010, 854, II. 2. b) der Gründe m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 3 K 406/10

    Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um einen geldwerten

    Die Umsatzsteuersenate des BFH haben für den vom zugrunde liegenden Lebenssachverhalt her identischen Fall der Überlassung eines Kraftfahrzeuges durch das Unternehmen an sein Personal (§ 3 Abs. 1 b Nr. 2 UStG in der aktuellen Gesetzesfassung, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. b UStG nach altem Recht) die parallele Frage, ob eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt, wenn sich der "Leistungsempfänger" eigenmächtig oder widerrechtlich einen Gegenstand oder eine Nutzung verschafft, entgegen der der neueren Rechtsprechung des VI. Senats entsprechenden Argumentation der Vorinstanz (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil des 16. Senats vom 19. Januar 2006 16 K 63/03, DStRE 2008, 632) dahingehend entschieden, dass ein Verbot der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges den Beweis des ersten Anscheins der privaten Nutzung eines dem Angestellten überlassenen Kraftfahrzeuges nur dann erschüttert, wenn es ernsthaft ausgesprochen wird (BFH Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; ebenso BFH Beschluss vom 16. Juni 2009 V B 131/08 BFH/NV 2009, 1678 für den Fall des Geschäftsführers eines Unternehmens), was nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu entscheiden sei.
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Allgemein ist jedoch derjenige als Leistender i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 UStG anzusehen, der die Lieferung oder sonstige Leistung im eigenen Namen gegenüber einem anderen selbst oder durch einen Beauftragten ausführt bzw. auszuführen verspricht und - gemäß einem entsprechend gebildeten subjektiven Leistungswillen (vgl. BFH vom 08.10.2008 - XI R 66/07, BFH/NV 2009, 616; BFH vom 20.03.2013 - XI R 6/11, BStBl. II 2014, 206) - im Rechtsverkehr gegenüber dem Leistungsempfänger als Leistender in Erscheinung tritt (BFH vom 28.01.1999 - V R 4/98, BStBl. II 1999, 628; BFH vom 04.02.2015 - XI R 14/14, BStBl. II 2015, 908).
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