Rechtsprechung
   BFH, 08.10.2012 - I B 23/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41311
BFH, 08.10.2012 - I B 23/12 (https://dejure.org/2012,41311)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2012 - I B 23/12 (https://dejure.org/2012,41311)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - I B 23/12 (https://dejure.org/2012,41311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 2, FGO § 119 Nr 3, FGO § 134, ZPO § 42, ZPO § 578 Abs 2, ZPO § 580 Nr 5, ZPO § 584 Abs 1, ZPO § 591, StGB § 339
    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 119 Nr 2 FGO, § 119 Nr 3 FGO
    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Statthaftigkeit der Restitutionsklage; rechtliches Gehör; unterlassene Aussetzung als Verfahrensfehler; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 41 Nr. 6; FGO § 51 Abs. 1
    Gesetzlicher Ausschluss eines Richters wegen Vorbefassung

  • datenbank.nwb.de

    Restitutionsklage als statthafter Rechtsbehelf; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Ausschluss eines Richters wegen Vorbefassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 207/87

    Verfahrensfehler infolge Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Beginn der

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    a) Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozess zu behaupten (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 207/87, BFH/NV 1991, 397, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1997 - III B 185/96

    Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Das FG genügt diesem Gebot in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773; vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris).
  • BFH, 08.07.1999 - III B 22/99

    Prozessfähigkeit; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Urkunde i.S.v. § 580

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Gegen das die Wiederaufnahmeklage des Klägers abweisende Urteil des FG ist zwar gemäß § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 591 der Zivilprozessordnung (ZPO) das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 1999 III B 22/99, BFH/NV 1999, 1628; vom 6. April 2001 IX B 1/01, juris).
  • BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00

    Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme -

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Das FG genügt diesem Gebot in der Regel dadurch, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt, die Beteiligten ordnungsgemäß lädt, die mündliche Verhandlung eröffnet und den erschienenen Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung gibt (BFH-Beschlüsse vom 13. März 1997 III B 185/96, BFH/NV 1997, 773; vom 13. Dezember 2000 VIII B 84/00, juris).
  • BFH, 06.04.2001 - IX B 1/01

    Wiederaufnahmeklage - Zulassung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Gegen das die Wiederaufnahmeklage des Klägers abweisende Urteil des FG ist zwar gemäß § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 591 der Zivilprozessordnung (ZPO) das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde statthaft (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 1999 III B 22/99, BFH/NV 1999, 1628; vom 6. April 2001 IX B 1/01, juris).
  • BFH, 07.05.2003 - VII B 69/03

    Restitutionsklage

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Diese Rechtsfolge ist zwingend; ein Ermessen des Gerichts besteht insoweit nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2003 VII B 69/03, BFH/NV 2003, 1338).
  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Dafür wäre ein schlüssiger Vortrag erforderlich, aus dem sich ergibt, dass das Urteil ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 29. November 2007 VIII B 58/07, BFH/NV 2008, 399; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 08.10.2012 - I B 23/12
    Dafür wäre ein schlüssiger Vortrag erforderlich, aus dem sich ergibt, dass das Urteil ohne den Verfahrensmangel möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschlüsse vom 29. November 2007 VIII B 58/07, BFH/NV 2008, 399; vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Vielmehr ist in diesen Fällen die Restitutionsklage vor dem FG (§ 134 FGO i.V.m. § 580 Nr. 5, § 584 Abs. 1 der Zivilprozessordnung) der statthafte Rechtsbehelf (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2012 I B 23/12, BFH/NV 2013, 391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht