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   BFH, 08.10.2014 - V R 56/13   

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https://dejure.org/2014,37616
BFH, 08.10.2014 - V R 56/13 (https://dejure.org/2014,37616)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2014 - V R 56/13 (https://dejure.org/2014,37616)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - V R 56/13 (https://dejure.org/2014,37616)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • openjur.de

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung; Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 9a Nr 2, UStG § 15
    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • Bundesfinanzhof

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 9a Nr 2 UStG 1999, § 15 UStG 1999
    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • IWW

    § 4 Nr. 12 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, § 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 15 UStG, § 3 Abs. 9a UStG

  • Betriebs-Berater

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung

  • rewis.io

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung - Kein Vorsteuerabzug bei von vornherein beabsichtigter Verwendung der Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2; UStG § 15
    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung

  • rechtsportal.de

    UStG § 3 Abs. 9a Nr. 2 ; UStG § 15
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung einer Wohnung an den Geschäftsführer eines Unternehmens

  • datenbank.nwb.de

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug für die Einrichtung der Geschäftsführerwohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Überlassung einer Wohnung an den Geschäftsführer eines Unternehmens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen: Kein Vorsteuerabzug bei Verwendung der Eingangsleistung für unentgeltliche Wertabgabe

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Überlassung einer Geschäftsführerwohnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Überlassung von Geschäftsführerwohnungen schließt Vorsteuerabzug aus

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 247, 384
  • BB 2014, 3029
  • DB 2014, 2813
  • NZG 2015, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Entnahme aus unternehmensfremden Gründen dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber anlässlich einer Dienstreise oder einer sonstigen Auswärtstätigkeit Unterbringungsleistungen an den Arbeitnehmer erbringt (BFH-Urteil vom 21. Juli 1994 V R 21/92, BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881).

    Dies hat die Rechtsprechung für die Überlassung von Unterkünften an Arbeitnehmer in Hotels und Gasthöfen (BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881), in Pensionen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2001 V B 32/01, BFHE 195, 451, BStBl II 2002, 616) oder in Gemeinschaftsunterkünften (FG Düsseldorf vom 29. April 2005  1 K 5587/01 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1810) entschieden.

    Zur Begründung hat der BFH ausgeführt, dass Übernachtungsleistungen, die ein Unternehmer an seine Arbeitnehmer erbringt, nicht den Tatbestand des Eigenverbrauchs erfüllen, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewirkt worden sind (BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881).

    Denn der Arbeitgeber erfülle durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung nicht den allgemeinen privaten Wohnbedarf seiner Arbeitnehmer, sondern bei Auswärtstätigkeit den durch seine unternehmerische Tätigkeit veranlassten zusätzlichen Wohnbedarf (BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881, unter Tz. 10).

  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Das FG habe materielles Recht verletzt, weil es entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Dezember 2010 V R 17/10 (BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53) von einem Eigenverbrauch auch für den Fall ausgegangen sei, dass der Unternehmer von Anfang an beabsichtige, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern für einen unentgeltlichen Eigenverbrauch zu verwenden.

    Bezieht der Unternehmer eine Leistung, bei der er bereits von vornherein beabsichtigt, diese nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern für eine unentgeltliche Wertabgabe (Entnahme) i.S. des § 3 Abs. 9a UStG zu verwenden, steht die Leistung nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH-Urteil in BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53, für einen Betriebsausflug, der die Aufmerksamkeitsgrenze überschreitet).

    Da die Klägerin die Wohnungen einschließlich der Ausstattung nicht zum Zwecke der Erzielung steuerpflichtiger Umsätze überlassen hat, sondern von vornherein zum Zwecke einer unentgeltlichen Wertabgabe, die nicht (wie bei einer Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit) durch überwiegend unternehmerische Zwecke bedingt ist, ist der Vorsteuerabzug nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53 zu versagen.

  • FG Düsseldorf, 29.04.2005 - 1 K 5587/01

    Vorsteuerabzug; Unentgeltliche Arbeitnehmerunterbringung;

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Dies hat die Rechtsprechung für die Überlassung von Unterkünften an Arbeitnehmer in Hotels und Gasthöfen (BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881), in Pensionen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2001 V B 32/01, BFHE 195, 451, BStBl II 2002, 616) oder in Gemeinschaftsunterkünften (FG Düsseldorf vom 29. April 2005  1 K 5587/01 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1810) entschieden.
  • BFH, 22.12.2011 - V R 29/10

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Zwischen dem Leistungsbezug und den zu erzielenden steuerpflichtigen Umsätzen muss ein unmittelbarer und direkter Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 V R 29/10, BFHE 236, 242, BStBl II 2012, 441).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 6/04

    USt: unentgeltliche Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Etwas anderes mag nur für den Sonderfall gelten, der gegeben ist, wenn sich die Wohnung innerhalb eines Betriebsgebäudes befindet und der Unternehmer das gesamte Gebäude einschließlich der Privaträume dem Unternehmen zuordnen konnte (BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 6/04, BFH/NV 2006, 2136).
  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung,

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    b) Eine überwiegend zu unternehmerischen Zwecken dienende Übernahme von Übernachtungskosten liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Unternehmer für einen Geschäftsführer oder anderen Arbeitnehmer langfristig eine Wohnung oder --wie im Streitfall aufwendig ausgestattete Pavillons-- bereit hält und damit das private Wohnbedürfnis deckt, und zwar auch dann nicht, wenn einkommensteuerrechtlich eine doppelte Haushaltsführung vorliegt (BFH-Urteil vom 30. November 1994 XI R 3/94, BFHE 177, 143, BStBl II 1995, 513).
  • BFH, 21.06.2001 - V B 32/01

    Beförderung, Verpflegung, Unterbringung von Vertriebsagenten

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Dies hat die Rechtsprechung für die Überlassung von Unterkünften an Arbeitnehmer in Hotels und Gasthöfen (BFH-Urteil in BFHE 175, 169, BStBl II 1994, 881), in Pensionen (BFH-Beschluss vom 21. Juni 2001 V B 32/01, BFHE 195, 451, BStBl II 2002, 616) oder in Gemeinschaftsunterkünften (FG Düsseldorf vom 29. April 2005  1 K 5587/01 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1810) entschieden.
  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Die Revision des FA ist daher begründet und die zulässige (unselbständige) Anschlussrevision der Klägerin (vgl. BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564) unbegründet.
  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

    Auszug aus BFH, 08.10.2014 - V R 56/13
    Diese Rechtsprechung entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zum Arbeitsplatz (EuGH-Urteil vom 16. Oktober 1997 C-258/95, Fillibeck, Slg. 1997, I-05577).
  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

    c) Auf den Umstand, dass bei anderer Sichtweise unter Umständen --zumindest teilweise-- keine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern, vielmehr der Vorsteuerabzug für die Leistungen, die bezogen wurden, um diese auszuführen, zu versagen sein könnte (vgl. BFH-Urteile vom 09.12.2010 - V R 17/10, BFHE 232, 243, BStBl II 2012, 53; vom 13.01.2011 - V R 12/08, BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61; vom 08.10.2014 - V R 56/13, BFHE 247, 384; s. aber auch BFH-Beschluss vom 13.03.2019 - XI R 28/17, BFHE 264, 367), kommt es daher ebenfalls nicht mehr an.
  • FG Niedersachsen, 22.08.2013 - 16 K 313/11

    Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Vermietung bei unentgeltlicher Überlassung von

    Revision eingelegt, BHF-Az. V R 56/13.
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