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   BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86   

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https://dejure.org/1988,3145
BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86 (https://dejure.org/1988,3145)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1988 - IX R 25/86 (https://dejure.org/1988,3145)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1988 - IX R 25/86 (https://dejure.org/1988,3145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen einer einem Kind der Steuerpflichtigen überlassenen Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83

    Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86
    Dennoch seien die Kläger als Eigentümer in vollem Umfange zur Inanspruchnahme der AfA und anderer Werbungskosten berechtigt (BFH-Urteil vom 29. November 1983 VIII R 184/83, BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371).

    Soweit der VIII. Senat in dem vom FG angeführten Urteil in BFHE 140, 203, BStBl II 1984, 371 zur unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine abweichende Auffassung vertreten hat, ist er hiervon in dem Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81 (BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327) wieder abgerückt.

  • BFH, 04.06.1986 - IX R 80/85

    Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei erheblich verbilligter

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86
    Denn insoweit erfüllen sie nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660; vom 23. April 1985 IX R 39/81, BFHE 144, 362, BStBl II 1985, 720; vom 4. Juni 1986 IX R 80/85, BFHE 147, 315, BStBl II 1986, 839, und vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210 unter 2. b).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 08.11.1988 - IX R 25/86
    Zur Begründung führte es aus, daß den Klägern zwar nicht der Mietwert der von den Eltern genutzten Wohnung zugerechnet werden könne, weil diese sie als Dauerwohnberechtigte aufgrund einer gesicherten Rechtsposition nutzten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1983 VIII R 215/79, BFHE 140, 199, BStBl II 1984, 366).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 26/92

    Vorliegen eines Gestaltungsmißbrauchs aufgrund eines zu hohen Damnums -

    Auch sei bislang nicht ersichtlich, daß der BFH in Einzelfällen Auszahlungskurse in der fraglichen Höhe als marktunüblich beanstandet habe (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1983 VIII R 173/83, BFHE 140, 440, BStBl II 1984, 428 - Damnum von 10 v.H. -, und vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223 - Damnum von 9 v.H. -).

    Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (BFH in BFH/NV 1989, 223).

  • BFH, 22.02.1994 - IX R 53/90

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind daher diejenigen Aufwendungen des Eigentümers nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, die auf eine Wohnung entfallen, deren Nutzungswert - z.B. aufgrund eines dinglichen Wohnungsrechtes - einem Dritten zuzurechnen ist (Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223; vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628 jeweils m.w.N.).

    Dies gilt neben solchen Aufwendungen des Grundstückseigentümers, die unmittelbar der betreffenden Wohnung zuzuordnen sind (vgl. Senatsurteile vom 16. Oktober 1984 IX R 81/82, BFHE 143, 310, BStBl II 1985, 390; vom 13. November 1990 IX R 63/86, BFH/NV 1991, 303), anteilig auch für solche (Unterhaltungs- und Instandsetzungs-) Kosten, die das Wohngrundstück insgesamt betreffen (vgl. Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223; vom 31. März 1992 IX R 245/87, BFHE 168, 248 [BFH 31.03.1992 - IX R 245/87], BStBl II 1992, 890).

  • BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87

    Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an

    Das FG hat allerdings zu Unrecht die erhöhten Absetzungen nach § 7b Abs. 1 EStG, die AfA gemäß § 7 Abs. 4 EStG und den - bereits vom FA - als sofort abziehbare Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG berücksichtigten Ertragsanteil der Leibrente ungekürzt, d.h. auch insoweit gewährt, als die Ehefrau des Klägers wegen des vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts ihrer Mutter keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660, und vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 30/92

    Aufforderung des BMF zum Beitritt (§ 122 FGO )

    Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 36/91

    Abziehbarkeit eines von der darlehensgebenden Bank abgezogenen Damnums als

    Trotz der Kritik in der Literatur an der unterschiedlichen Behandlung von Schuldzinsen und Damnum hat der BFH - vor allem im Hinblick darauf, daß § 21a EStG letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden war - an seiner Rechtsprechung festgehalten (Urteil vom 8. November 1988 IX R 142/84, BFH/NV 1989, 223).
  • BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86

    Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil

    Die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG sind bei Einräumung einer gesicherten Rechtsposition an einer Wohnung durch Bestellung eines dinglichen Wohnrechts nach ständiger Rechtsprechung erfüllt (vgl. zuletzt die Senats-Urteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223, und IX R 26/86, BFH/NV 1989, 438).
  • BGH, 07.11.1996 - 5 StR 294/96

    Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und wegen versuchter

    Es ist in voller Höhe zum Zeitpunkt seiner Leistung wie Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung auch dann abziehbar, wenn es vor Darlehnsauszahlung geleistet wird, sofern zwischen Zahlung des Damnums und Darlehnsauszahlung ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl. BFH, BStBl II 1984, 426; BStBl II 1984, 428; BFH/NV 1989, 223; Schmidt-Drenseck, EStG, 15. Aufl., § 9, Rdnr. 92).
  • BFH, 08.11.1988 - IX R 26/86
    Anmerkung: Auf das die gleiche Frage betreffende Urteil des BFH vom 8. November 1988 IX R 25/86 (BFH/NV 1989, 223) wird hingewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 2 K 388/94

    Wohnungsmietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Unentgeltliche

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  • BFH, 28.04.1992 - IX R 94/86

    Abzug von erhöhten Absetzungen und sonstigen Werbungskosten bei den Einkünften

    Das hat zur Folge, daß der Eigentümer keine Werbungskosten abziehen kann, weil er nicht den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht (Senatsurteile vom 8. November 1988 IX R 25/86, BFH/NV 1989, 223, und vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628).
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