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BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen
Sonstiges
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 15.07.1994 - VI R 69/93
Abziehbarkeit von Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als …
Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746; vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).Wie der Senat im Urteil in BFH/NV 1995, 26 ausgeführt hat, dienen vertiefte Sprachkenntnisse bei einem Fremdsprachenlehrer dazu, den Beruf kompetent und optimal ausüben zu können.
- BFH, 31.07.1980 - IV R 153/79
Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für im Ausland besuchten Sprachkurs
Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746;… vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787). - BFH, 22.07.1993 - VI R 103/92
Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine …
Auszug aus BFH, 08.11.1996 - VI R 90/94
Für den Abzug der Kosten eines im Ausland durchgeführten Fremdsprachenkurses als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen beruflichen Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach Programm und tatsächlicher Durchführung des Sprachkurses die Befriedigung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31. Juli 1980 IV R 153/79, BFHE 131, 361, BStBl II 1980, 746;… vom 15. Juli 1994 VI R 69/93, BFH/NV 1995, 26, und vom 22. Juli 1993 VI R 103/92, BFHE 171, 552, BStBl II 1993, 787).
- BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
Es sei damit von den BFH-Urteilen vom 21. August 1995 VI R 47/95 (BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10), vom 31. Januar 1997 VI R 83/96 (…BFH/NV 1997, 647), vom 8. November 1996 VI R 90/94 (BFH/NV 1997, 470) und vom 16. Januar 1998 VI R 46/87 (…BFH/NV 1998, 851) abgewichen.