Rechtsprechung
BFH, 08.11.2000 - II R 55/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GrEStG 1983 § 1 Abs. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
GrEStG 1983 § 1 Abs. 2
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verwertung eines Grundstücks auf eigene Rechnung - Bestehen eines Vertrages - Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG (1983) § 1 Abs. 2
Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 1 Abs. 2 GrEStG 1983
Grunderwerbsteuer; Verwertung eines Grundstücks auf eigene Rechnung durch Beauftragten
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 20.11.1997 - IV 89/94
- BFH, 08.11.2000 - II R 55/98
Papierfundstellen
- BFHE 194, 245
- BB 2001, 86
- DB 2001, 418
- BStBl II 2001, 419
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 20.04.2016 - II R 54/14
Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen
b) Diese Voraussetzungen sind beispielsweise beim sog. Auftragserwerb erfüllt, bei dem der Auftraggeber die Rechtsmacht erlangt, von dem Beauftragten, der in seinem Auftrag im eigenen Namen ein Grundstück von einem Dritten erworben hat, die Auflassung des Grundstücks (§ 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) zu verlangen (§ 667 BGB ggf. i.V.m. § 675 Abs. 1 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (…BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206; vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, und in BFH/NV 2015, 232, Rz 15).In solchen Fällen unterliegt nicht nur der Erwerb des Grundstücks durch den Beauftragten der Grunderwerbsteuer, sondern gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Auftraggeber verschaffte Verwertungsbefugnis (BFH-Urteile in BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, und in BFH/NV 2015, 232, Rz 15).
- BFH, 22.10.2014 - II R 41/13
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines …
Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S. von § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich auf den Erwerb mehrerer Grundstücke durch den Verpflichteten im eigenen Namen richtet, erlangt der Geschäftsherr --wie generell beim sog. Auftragserwerb-- die Rechtsmacht, von dem Beauftragten die Auflassung des Grundstücks (§ 925 BGB) zu verlangen (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).Beim Erwerb eines Grundstücks durch einen entgeltlich tätigen Geschäftsbesorger (oder unentgeltlich tätigen Beauftragten) im eigenen Namen unterliegt nicht nur dieser Erwerbsvorgang der Grunderwerbsteuer, sondern gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Geschäftsherrn (oder Auftraggeber) verschaffte Rechtsmacht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).
- FG Nürnberg, 23.05.2002 - IV 671/00
Verwertungsbefugnis einer Bank durch konkludent abgeschlossenen Erwerbs- und …
Auf Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 8.11.2000 II R 55/98 (BStBl II 2001, 419) das Urteil des Finanzgerichts vom 20.11.1997 aufgehoben, die Sache zurückverwiesen und dem Finanzgericht auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.Dem Gericht liegen die Grunderwerbsteuerakten für den streitigen Erwerb mit dem Bericht vom 18.9.1992 über die genannte Fahndungsprüfung, die Zwangsversteigerungsakte des Amtsgerichts W. (K 40/90) die BFH-Akte II R 55/98 und der von der Klägerin zum streitigen Erwerb vorgelegte Objektordner vor.
Ob dieser Auftrag gemäß § 313 Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung bedurft hätte, kann dahinstehen, da er von der KG tatsächlich ausgeführt wurde und eine Berufung der Klägerin auf den Formmangel im Rahmen des § 1 Abs. 2 GrEStG einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen würde (vgl. Revisionsurteil S. 8, in BStBl II 2001, 419, 421).
- BFH, 18.07.2007 - II R 34/04
Bindungswirkung nach § 126 Abs. 5 FGO; Auslegung einer Willenserklärung; …
Der erkennende Senat hat auf die Revision der Klägerin das klageabweisende Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das FG zurückverwiesen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419). - BFH, 12.12.2003 - II B 121/02
Verfahrensmangel - unzutreffende FG-Formulierung
Für die erneute Verhandlung und Entscheidung wird auf folgende Rechtsprechung hingewiesen: Zur Frage eines Treuhandverhältnisses auf den BFH-Beschluss vom 6. April 2001 II B 95/00 (…BFH/NV 2001, 1299); zur Frage eines Auftragsverhältnisses auf das BFH-Urteil vom 8. November 2000 II R 55/98 (BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419). - FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08
Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück Treuhandverhältnis …
Beim Erwerb eines Grundstücks durch einen Beauftragten oder Geschäftsbesorger im eigenen Namen unterliegt gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG auch die damit dem Auftraggeber verschaffte rechtliche Möglichkeit (Rechtsmacht), das Grundstück gemäß § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) ggf. i.V.m. § 675 BGB an sich zu ziehen oder es - bei entsprechender Ausgestaltung des Auftrags - für eigene Rechnung durch den Beauftragten oder Geschäftsbesorger zu verwerten, der Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2000 II R 5/98, BStBl II 2001, 419 ).