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   BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12   

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https://dejure.org/2012,37753
BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12 (https://dejure.org/2012,37753)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2012 - VI R 25/12 (https://dejure.org/2012,37753)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2012 - VI R 25/12 (https://dejure.org/2012,37753)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • openjur.de

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 1, FGO § 120 Abs 2, FGO § 124, FGO § 126 Abs 1, FGO § 56 Abs 2
    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Bundesfinanzhof

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 1 FGO, § 120 Abs 2 FGO, § 124 FGO, § 126 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO
    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rewis.io

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unzulässig, da sie nicht innerhalb der Revisionsbegründungsfrist begründet worden ist

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Firstverlängerung nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12
    Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 2).
  • BFH, 27.10.2000 - V R 16/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12
    Eine gesonderte Wiedereinsetzung hinsichtlich des verspäteten Antrags auf Fristverlängerung sieht das Gesetz nicht vor (ständige Rechtsprechung seit Beschluss des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2000 V R 16/00, BFH/NV 2001, 608, m.w.N.; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 56 Rz 2).
  • FG Hessen, 19.01.2012 - 1 K 250/11

    Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten kein Zufluss von Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 08.11.2012 - VI R 25/12
    Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) legte gegen das am 30. März 2012 zugestellte Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19. Januar 2012  1 K 250/11 mit Schriftsatz vom 20. April 2012 Revision ein.
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