Rechtsprechung
   BFH, 08.12.1993 - II R 61/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2383
BFH, 08.12.1993 - II R 61/89 (https://dejure.org/1993,2383)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1993 - II R 61/89 (https://dejure.org/1993,2383)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - II R 61/89 (https://dejure.org/1993,2383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der (gemischten) freigebigen Zuwendung - Begriff der vorweggenommenen Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Es verweist auf das BFH-Urteil vom 12. April 1989 II R 37/87 (BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524), wonach Auflagen insoweit wie Gegenleistungen bei gemischten Schenkungen zu behandeln seien, als sie in Leistungen des Empfängers der Schenkung bestünden.

    Die Kläger wenden sich in erster Linie gegen eine rückwirkende Anwendung des BFH-Urteils in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524.

    Im Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 hat er diese Beurteilung - unter Modifizierung der im Urteil in BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83 gemachten Aussage - auf Auflagenschenkungen ausgedehnt und ausgeführt, daß Auflagen insoweit wie Gegenleistungen bei der gemischten Schenkung zu behandeln sind, als sie in Leistungen des Empfängers der Schenkung bestehen, die diesem Aufwendungen im Sinne von Geld oder Sachleistungen verursachen.

    Die Bedenken der Kläger gegen die Anwendung der im Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 entwickelten Auffassung des Senats zur schenkungsteuerrechtlichen Beurteilung der Auflagenschenkung auf den Streitfall greifen schon deshalb nicht, weil - entgegen der Auffassung des FG und der Kläger - bei einer die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachtenden Auslegung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. November 1965 V 118/65, BFHE 91, 336, BStBl II 1968, 348) des Vertrages vom 22. Juli 1984 die Übernahme der schuldrechtlichen Verbindlichkeiten aus den mit dem Grundstück zusammenhängenden dinglich gesicherten Verpflichtungen der Mutter der Kläger nicht als Auflage, sondern als (teilweise) Gegenleistung für die Hingabe des Grundstücks zu beurteilen sind.

    Der Senat teilt im übrigen nicht die Auffassung der Kläger, daß es sich bei der steuerrechtlichen Beurteilung von Auflagenschenkungen als Vollschenkung bis zur Entscheidung des Senats in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 um Gewohnheitsrecht gehandelt habe, das durch die Rechtsprechung zumindest mit rückwirkender Kraft nicht geändert werden könne.

    Entgegen der Auffassung der Kläger wäre der erkennende Senat auch nicht deshalb an der Anwendung der im Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 entwickelten Grundsätze auf den Streitfall gehindert, weil, wie die Kläger vortragen, eine rückwirkende belastende Änderung der Rechtsprechung gegen den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Vertrauensschutz des Bürgers verstoßen würde.

    Im übrigen bleibt der Senat bei seinem Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 zu 4. der Gründe vertretenen Auffassung, daß eine Anrufung des Großen Senats in einer Rechtsfrage, zu deren Entscheidung der Fachsenat berufen ist, nicht in Betracht kommt.

  • BFH, 21.10.1981 - II R 176/78

    Zur steuerrechtlichen Behandlung einer gemischten Schenkung

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 21. Oktober 1981 II R 176/78 (BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83) und vom 14. Juli 1982 II R 125/79 (BFHE 136, 303, BStBl II 1982, 714) entschieden, daß bei einer Vereinbarung, die neben Elementen freigebiger Zuwendung auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, nur der die Gegenleistung übersteigende Wert der (gemischten) freigebigen Zuwendung schenkungsteuerrechtlich relevant ist.

    Im Urteil in BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524 hat er diese Beurteilung - unter Modifizierung der im Urteil in BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83 gemachten Aussage - auf Auflagenschenkungen ausgedehnt und ausgeführt, daß Auflagen insoweit wie Gegenleistungen bei der gemischten Schenkung zu behandeln sind, als sie in Leistungen des Empfängers der Schenkung bestehen, die diesem Aufwendungen im Sinne von Geld oder Sachleistungen verursachen.

    Sie hatten die Erfüllung der sich aus den übernommenen Verbindlichkeiten ergebenden Verpflichtungen auch unabhängig vom Ertrag und vom Bestand des Grundstücks und damit aus ihrem jeweiligen Vermögen zu erbringen (vgl. Senatsurteil in BFHE 134, 357, BSTBl II 1982, 83 unter Berufung auf Kollhosser in Münchener Kommentar, 2. Aufl., Tz. 2 zu § 525 BGB).

    Dahinstehen kann, ob im Verhältnis zu den Ausführungen imUrteil in BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83 von der Änderung einer feststehenden Rechtsprechung gesprochen werden könnte.

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Der Streitfall liegt danach anders als die dem BGH-Urteil vom 7. April 1989 V ZR 252/87 (BGHZ 107, 156) zugrundeliegende bloße Übernahme der auf dem Grundstück vorhandenen dinglichen Belastungen, die nicht als Gegenleistung zu beurteilen war, weil, wie der BGH ausführt (siehe auch Kollhosser, a.a.O., 2. Aufl., § 525, Tz. 5), der Beschenkte nicht mehr geleistet hat, als sich ohnehin schon zu seinen Lasten aus dem Gesetz ergibt.

    Die Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes wäre, falls die Entscheidung des Streitfalls davon abhinge, nicht deshalb geboten, weil, wie die Kläger meinen, Schenkungen unter Auflage vom BGH (NJW 1989, 2122 [BGH 07.04.1989 - V ZR 252/87]) und BFH unterschiedlich beurteilt würden und der erkennende Senat damit von der Rechtsprechung des BGH abweiche.

  • BSG, 25.11.1965 - 9 RV 370/63

    Verfahren der Kriegsopferversorgung - Forderung von Prozeßzinsen

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Es ist - auch nach den Ausführungen der Kläger - nicht erkennbar, daß sich entsprechend der in der erbschaftsteuerrechtlichen Literatur vertretenen Auffassung eine allgemeine Rechtsüberzeugung aller beteiligten Kreise ausgebildet hatte, die nicht nur in der Erwartung bestand, daß steuerrechtlich so verfahren werde, sondern darüber hinaus, daß es sich dabei unzweifelhaft um ein rechtliches Gebot handele (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl., S. 341f., S. 412f.; vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25. November 1965 IX RV 370/63, BSGE 24, 118, das fordert, daß in der langdauernden Übung ein Rechtsgestaltungswille der Gemeinschaft zum Ausdruck komme).

    Selbst einer ausdrücklichen Anerkennung einer solchen Rechtsauffassung durch eine gefestigte Rechtsprechung des BFH käme der Charakter von Gewohnheitsrecht nicht zu (BFH-Urteil vom 29. Januar 1965 VI 90/63 U, BFHE 82, 8, BStBl III 1965, 251; BSG-Urteil in BSGE 24, 118, 120).

  • BFH, 23.01.1991 - II B 46/90

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Die Kläger verkennen, daß die sog. vorweggenommene Erbfolge zivilrechtlich Schenkung (unter Lebenden) ist (s. oben zu 2. a), so daß die den ursächlichen und sachlichen Unterschieden zwischen unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden und dem Erwerb von Todes wegen (vgl. hierzu in einem anderen Zusammenhang BFH-Beschluß vom 23. Januar 1991 II B 46/90, BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) folgende unterschiedliche steuerrechtliche Erfassung, wie sie das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorsieht, sachlich gerechtfertigt ist.
  • BVerfG, 27.12.1991 - 2 BvR 72/90

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Bauherrenmodellen und

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Es gibt keine Vermutung, daß das dem Zivilrecht entlehnte Tatbestandsmerkmal einer Steuerrechtsnorm im Sinne des zivilrechtlichen Verständnisses zu interpretieren sei (BVerfG-Beschluß vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212).
  • BFH, 11.12.1991 - II R 49/89

    - Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Danach kann auch von einer von den Klägern für unzulässig gehaltenen willkürlichen Rechtsprechungsänderung nicht die Rede sein (vgl. hierzu auch das Urteil des Senats vom 11. Dezember 1991 II R 49/89, BFHE 165, 492, BStBl II 1992, 260 m.w.N.).
  • BFH, 23.08.1963 - VI 81/62 U

    Steuervergünstigung bei Erwerb eines Wohngebäudes im Wege der Schenkung unter

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Zu Unrecht beruft sich das FG in diesem Zusammenhang auf das BFH-Urteil vom 23. August 1963 VI 81/62 U (BFHE 77, 450, BStBl III 1963, 484).
  • BFH, 29.01.1965 - VI 90/63 U

    Anwendung des deutsch-finnischen und des deutsch-schwedischen

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Selbst einer ausdrücklichen Anerkennung einer solchen Rechtsauffassung durch eine gefestigte Rechtsprechung des BFH käme der Charakter von Gewohnheitsrecht nicht zu (BFH-Urteil vom 29. Januar 1965 VI 90/63 U, BFHE 82, 8, BStBl III 1965, 251; BSG-Urteil in BSGE 24, 118, 120).
  • BFH, 17.09.1975 - II R 42/70

    Grundstücksschenkung - Auflage - Gegenleistung - Minderung der Bereicherung -

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - II R 61/89
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern zitierten Urteil des Senats vom 17. September 1975 II R 42/70 (BFHE 117, 280, BStBl II 1976, 126).
  • BFH, 16.11.1967 - V 118/65

    Rechtsverletzung - Auslegung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen - Gesetzliche

  • BFH, 14.07.1982 - II R 125/79

    Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 08.10.2003 - II R 46/01

    Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs

    Der Abzug unterliegt im Übrigen nicht den Einschränkungen, wie sie bei den gemischten freigebigen Zuwendungen vorgenommen werden (vgl. hierzu: BFH-Urteile vom 21. Oktober 1981 II R 176/78, BFHE 134, 357, BStBl II 1982, 83; vom 14. Juli 1982 II R 125/79, BFHE 136, 303, BStBl II 1982, 714, und vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    Zwar ist materiell-rechtlich die vorweggenommene Erbfolge Schenkung unter Lebenden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 1991 IV ZR 299/89, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1991, 1345, und BFH-Urteil vom 8. November 1993 II R 61/89, BFH/ NV 1994, 373).
  • FG München, 25.05.2011 - 4 K 960/08

    Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen

    Dies gilt auch für § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373, unter II.2.d.).

    So ist eine Schenkung unter Auflage zivilrechtlich insgesamt unentgeltlich; schenkungsteuerrechtlich ist der Bedachte aber, soweit ihm Aufwendungen auferlegt sind, die ihn zu Leistungen verpflichten, nicht i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Kosten des Zuwendenden bereichert (BFH-Urteile vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524; in BFH/NV 1994, 373).

  • FG München, 30.05.2011 - 4 V 548/11

    Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen

    Dies gilt auch für § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373, unter II.2.d.).

    So ist eine Schenkung unter Auflage zivilrechtlich insgesamt unentgeltlich; schenkungsteuerrechtlich ist der Bedachte aber, soweit ihm Aufwendungen auferlegt sind, die ihn zu Leistungen verpflichten, nicht i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Kosten des Zuwendenden bereichert (BFH-Urteile vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524; in BFH/NV 1994, 373).

  • FG Düsseldorf, 21.05.2001 - 7 K 5152/98

    Grunderwerbsteuer; Übernahme von Verbindlichkeiten; Gemischte Schenkung;

    Sowohl die Frage, was grunderwerbsteuerlich als zu besteuernde Gegenleistung des Erwerbers anzusehen ist, als auch die Frage, wie der Vertrag für den Bereich der Schenkungsteuer qualifiziert werden muß, ist nämlich allein nach steuerrechtlichen Vorgaben zu beurteilen (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 20. April 1977 - II R 48/76, BStBl II 1977, 676 und vom 8. Dezember 1993 - II R 61/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1994, 373).

    Hat sich die Klägerin im Vertrag vom 29.10.1997 nach dem Willen der Vertragsparteien im Austausch für die Übertragung des Grundbesitzes zu einer den Verkehrswert nicht erreichenden Gegenleistung in Form der Übernahme von Verbindlichkeiten verpflichtet, unterliegt das Rechtsgeschäft als gemischte freigebige Zuwendung nur insoweit den Regelungen des ErbStG , als die Leistungen des aufgelösten Vereins über die erbrachte Gegenleistung der Klägerin hinausgegangen sind (vergl. dazu die Entscheidungen des BFH vom 21. Oktober 1981 - II R 176/78, BStBl II 1982, 83, vom 8. Dezember 1993 - II R 61/89, a.a.O. und vom 26. Januar 2000 - II B 88/99, BFH/NV 2000, 954).

    Dann aber unterscheiden sich bei der gemischten freigebigen Zuwendung und bei der Schenkung unter Auflage die Leistungen des Erwerbers nicht in der Weise, daß eine steuerlich unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt erscheint (vergl. dazu die Urteile des BFH vom 17. September 1975 - II R 42/70, BStBl II 1976, 126, vom 12. April 1989 - II R 37/87, BStBl II 1989, 524 und vom 8. Dezember 1993 - II R 61/89, a.a.O.).

  • FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14

    Steuerlicher Abzug von auf geschenkten Grundstücken gesicherten Verbindlichkeiten

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerer und Inhaber der Grundpfandrechte diese durch Abtretung oder sonstige Übertragung auf einen Dritten verwertet oder nicht und wieweit die Grundpfandrechte dem Inhaber als Sicherung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 08.12.1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373; BFH-Beschlüsse vom 26.1.2000 II B 88/99, BFH/NV 2000, 954, und vom 6.12.2000 II B 161/99, BFH/NV 2001, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 26.4.2007 4 K 177/2007, EFG 2007, 1185, m.w.N).
  • FG München, 15.06.2011 - 4 K 396/11

    Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen

    Dies gilt auch für § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373, unter II.2.d.).

    So ist eine Schenkung unter Auflage zivilrechtlich insgesamt unentgeltlich; schenkungsteuerrechtlich ist der Bedachte aber, soweit ihm Aufwendungen auferlegt sind, die ihn zu Leistungen verpflichten, nicht i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auf Kosten des Zuwendenden bereichert (BFH-Urteile vom 12. April 1989 II R 37/87, BFHE 156, 244, BStBl II 1989, 524; in BFH/NV 1994, 373).

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97

    Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch

    Zu Unrecht hat das FA im angegriffenen Schenkungsteuerbescheid den Sachleistungsanspruch in Gestalt des Anspruchs der Schenkerin auf Verschaffung des Eigentums an der ETW als Gegenstand der (zum Teil unentgeltlichen - Hinweis auf die vom Kl geschuldete Gegenleistung lt. Ziffer III des Schenkungsvertrags - vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373) Zuwendung beurteilt.

    Der Wert des Erwerbs des Kl wurde auf 23.933 DM errechnet [= 96, 04 v.H. von 50 v.H. von 49.840 DM (EW der ETW mit Zuschlag nach § 121 a BewG a.F.; vgl. in diesem Zusammenhang: Erlaß des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 9. November 1989 S 3806-3/79, Erbschaftsteuer-Kartei der OFD'en Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart - ErbSt-Kartei - § 7 ErbStG Karte 10 Buchst. c Tz. 3.1; BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 373)].

  • FG Düsseldorf, 15.09.1999 - 4 K 7157/96

    Bewertung einer gemischten Schenkung; Gemischte Schenkung; Auflagenschenkung;

    Lediglich soweit es sich um Nutzungs- oder Duldungsauflagen handelt, bleibt es bei der Beurteilung der Auflagenschenkung als Vollschenkung mit der Folge, daß die Belastungen durch die Auflagen vorbehaltlich des § 25 ErbStG mit den ihnen nach § 12 ErbStG zukommenden Werten vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen sind (BFH Urteil vom 8. Dezember 1993 - II R 61/89, BFH/NV 1994 S.337 ff., S.374).

    Weiter durfte der Bekl die Erwerbskosten für die gemischte Schenkung an den Kl nur in Höhe des Anteils, der dem unentgeltlichen Teil der Zuwendung der M entsprochen hat, abziehen (s. BFH, Urteil vom 8. Dezember 1993, II R 61/89, BFH/NV 1994 S.373 ff., S.375).

  • FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3087/10

    Erbschaftsteuervergünstigung bei vermögensverwaltender Personengesellschaft

    Es gilt danach keine Vermutung dafür, dass dem Zivilrecht entlehnte Tatbestandsmerkmale einer Steuerrechtsnorm im Sinne des zivilrechtlichen Verständnisses ausgelegt und angewendet werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 II R 61/89, BFH/NV 1994, 373).
  • BFH, 14.12.1995 - II R 18/93

    Ermittlung des Kapitalwerts einer Nutzungs- oder Duldungsauflage bei Anwendung

  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

  • FG Nürnberg, 19.09.1996 - IV 58/95

    Schenkungsteuer; Zuwendung einer Gesamthand an Einzelperson

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97

    Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer

  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95

    Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?

  • FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 3929/99

    Zweigliedrige GbR; Vermächtnis; Gesellschaftsvertragliche Übernahmeregelung;

  • FG Nürnberg, 07.08.2003 - IV 140/03

    Gesonderte Feststellung eines Grundbesitzwertes

  • FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97

    Anrechnung von Pflichteilszahlung auf Vorschenkungen; Verfassungsmäßigkeit der

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97

    Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines unentgeldlichen Überlassens eines OHG

  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2000 - 13 K 181/96

    Voneinander getrennte Schenkung jeweils eines Grundstücks an zwei Brüder gegen

  • FG München, 11.10.2000 - 4 K 4704/97

    Schenkung eines Grundstücks unter Übernahme der dinglichen Belastung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht