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   BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93   

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https://dejure.org/1993,4263
BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93 (https://dejure.org/1993,4263)
BFH, Entscheidung vom 08.12.1993 - XI R 16/93 (https://dejure.org/1993,4263)
BFH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - XI R 16/93 (https://dejure.org/1993,4263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen bezüglich des Inhalts eines Urteils - Vorliegen einer Betriebsschuld bei Darlehensverbindlichkeiten die durch betrieblich genutztes Grundvermögen dinglich gesichert sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 17.04.1985 - I R 101/81

    Privatschuld - Betriebsschuld - Geerbter Gewerbebetrieb - Aufnahme eines Kredites

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93
    Insbesondere im Urteil vom 17. April 1985 I R 101/81 (BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510) habe der BFH zum Ausdruck gebracht, daß eine private Darlehensverbindlichkeit nicht dadurch zur Betriebsschuld werde, daß sie durch betrieblich genutztes Grundvermögen dinglich gesichert sei.

    Ebenso wie nicht jede Darlehensverbindlichkeit, die durch betrieblich genutztes Grundvermögen dinglich gesichert ist, Betriebsschuld ist (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 1980 I R 61/79, BFHE 133, 25, BStBl II 1981, 461; in BFHE 143, 563, BStBl II 1985, 510; vom 24. Juli 1990 VIII R 226/84, BFH/NV 1991, 588, 590), handelt es sich umgekehrt nicht bei jeder durch privat genutztes Grundvermögen dinglich gesicherten Verbindlichkeit um Privatvermögen.

  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 90/81

    Der Wegfall der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung führt

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93
    Dies könnte die Betriebsaufgabe nach sich gezogen haben (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81, BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 159/85

    Verdeckte Einlage - Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 08.12.1993 - XI R 16/93
    Das FG wird auch prüfen müssen, ob es sich bei der Schuldübernahme durch den Kläger um eine gesellschaftlich verursachte kapitalersetzende Maßnahme gehandelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83, BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320; s. auch Urteile vom 9. September 1986 VIII R 159/85, BFHE 148, 246, BStBl II 1987, 257; vom 3. Oktober 1989 VIII R 328/84, BFH/NV 1990, 361).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII R 60/02

    Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei der

    Um notwendiges Betriebsvermögen handelt es sich nicht, weil auch bei einem Einzelunternehmen die Sicherungsgestellung durch eine entsprechende Nutzung von Grundvermögen nicht die Eigenschaft dieses Grundvermögens als notwendiges Betriebsvermögen begründen würde (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1984, 620; vom 8. Dezember 1993 XI R 16/93, BFH/NV 1994, 631), um gewillkürtes Betriebsvermögen handelt es sich nicht, weil allein die grundsätzliche Möglichkeit, zur Besicherung betrieblicher Schulden genutzte Grundstücke dem gewillkürten Betriebsvermögen zuzuordnen, noch nicht zu einem Dienen i.S. von § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG führt.
  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

    Damit entfiel - unbeschadet einer weiterbestehenden sachlichen - die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 XI R 16/93, BFH/NV 1994, 631).
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 32/01

    Im Privateigentum stehende Wohnung einer in Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    Eine derartige betriebliche Absicherungs-Funktion ist --wie die Kläger vortragen-- vergleichbar der Absicherung eines Betriebskredits durch ein im Privatvermögen gehaltenes Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1993 XI R 16/93, BFH/NV 1994, 631).
  • FG Hamburg, 18.06.1999 - VI 73/98

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Vermietung von Grundstücken; Erweiterte

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  • FG Hamburg, 18.06.1999 - VI 74/98

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch die Vermietung eines Grundstücks; Erweiterte

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